Jula | Der GmbH-Geschäftsführer | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 436 Seiten, eBook

Jula Der GmbH-Geschäftsführer

Rechte und Pflichten, Anstellung, Vergütung und Versorgung, Haftung und Strafbarkeit
2., überarbeitete und aktualisierte Auflage 2007
ISBN: 978-3-540-71131-5
Verlag: Springer
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Rechte und Pflichten, Anstellung, Vergütung und Versorgung, Haftung und Strafbarkeit

E-Book, Deutsch, 436 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-540-71131-5
Verlag: Springer
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark



Jeder Geschäftsführer wird mit einer Vielzahl von Pflichten konfrontiert. Als leitendem Manager stehen ihm aber auch zahlreiche Gestaltungsinstrumente zur Verfügung. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen und seine Handlungsspielräume effektiv nutzen zu können, ist für den Geschäftsführer die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen unerlässlich. Auch ist er daran interessiert, seine haftungsrechtlichen Risiken zu erkennen und zu minimieren.Der vorliegende Band stellt in seinem ersten Teil die wichtigsten Aufgaben des Geschäftsführers dar. Ausführlich informiert wird über die rechtlichen Grundlagen und den Inhalt seiner einzelnen Rechte und Pflichten.Der zweite Teil dieses Ratgebers betrifft den persönlichen Status des Geschäftsführers. Den Schwerpunkt bildet hierbei der Anstellungsvertrag. Die beim Abschluss und bei der Beendigung des Anstellungsvertrags auftretenden Rechtsfragen werden umfassend erörtert. Hierbei wird auch eine Beratungshilfe für die inhaltliche Gestaltung des Anstellungsvertrags gegeben. Der zweite Teil enthält zudem einen detaillierten Abschnitt zur Versorgung des Geschäftsführers.Im dritten Teil werden die haftungs- und strafrechtlichen Folgen für den GmbH-Geschäftsführer detailliert dargestellt. Hierbei wird das Augenmerk insbesondere auch darauf gerichtet, inwieweit die haftungsrechtliche Verantwortung, z.B. durch Versicherungslösungen oder vertragliche Gestaltungen minimiert werden kann.
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Der organschaftliche Status des GmbH-Geschäftsführers: Einleitung.- Persönliche Voraussetzungen.- Bestellung des Geschäftsführers.- Kernaufgabe: Leitung des Unternehmens.- Gesellschaftliche Aufgaben und Pflichten.- Beendigung der Geschäftsführerstellung.- Buchführung, Rechnungsregelung, Steuern.- Pflichten aus dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.- Aufgaben bei der Gründung.- Aufgaben in der Krise.- Der persönliche Status des GmbH-Geschäftsführers: Einführung.- Sonderfall: Drittanstellung.- Anwendung des Arbeitsrechts.- Sozialversicherungspflicht.- Abschluss, Änderung des Angestelltenvertrags.- Rechte und Pflichten aus dem Anstellungsvertrag.- Versorgung und soziale Absicherung.- Kündigung des Anstellungsvertrags.- Aufhebung und sonstige Beendigung.- Haftung und Strafbarkeit: Einführung.- Grundlagen der Haftung und strafrechtliche Verantwortung.- Außenhaftung.- Innenhaftung.- Haftung des Geschäftführers bei Gründung.- Haftung in der Krise.- Verantwortlichkeit des Geschäftsführers nach Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.- Versicherungslösungen.- Anhang: Anstellungsvertrag.- Versorgungszusage.- Verpfändungsvereinbarung.- Direktversicherungszusage.


2. Teil Der persönliche Status des GmbH-Geschäftsführers (S. 158-159)

A. Einführung

Der persönliche Status des Geschäftsführers ist von seiner gesellschaftsrechtlichen Stellung als leitendes Organ der GmbH abzugrenzen. Wie bereits dargelegt, ist der Geschäftsführer kraft seiner Bestellung durch die Gesellschafterversammlung Organ der GmbH. Die organschaftlichen Rechte und Pflichten bestimmen sich nach dem Gesellschaftsrecht, insbesondere nach dem GmbHGesetz, der Satzung sowie den ergänzenden Gesellschafterbeschlüssen. Hiervon scharf zu trennen ist das Anstellungsverhältnis, das neben dieser organschaftlichen Beziehung besteht. Das Anstellungsverhältnis regelt den persönlichen Status des Geschäftsführers. Der Anstellungsvertrag legt die dienstvertraglichen Rechte und Pflichten des Geschäftsführers fest. Aus ihm ergeben sich z.B. der Umfang der Arbeitszeit, die Frage der Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall, der Urlaubsanspruch sowie weitere Ansprüche und Pflichten der Vertragsparteien. Ein Anstellungsvertrag ist allerdings nicht zwingend erforderlich. Der Geschäftsführer kann seine Position auch wirksam ausüben, obwohl er überhaupt keinen Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft oder einem Dritten abgeschlossen hat.

Beispiel: „Kostenlose Dienste"

G ist als Steuerberater freiberuflich tätig. Er gründet eine Unternehmensberatungs- GmbH, um seine Mandanten künftig auch in diesem Geschäftsfeld betreuen zu können. Zum Geschäftsführer dieser GmbH bestellt sich der Alleingesellschafter G persönlich. Ein Anstellungsvertrag wird nicht geschlossen, da die Unternehmensberatungs-GmbH noch keine Umsätze tätigt und daher auch keine nennenswerten Dienstleistungen durch einen Geschäftsführer erbracht werden müssen. Nach sechs Monaten schließlich gelingt es G, den ersten Kunden für die Unternehmensberatungs-GmbH zu gewinnen. Da G nunmehr mit festen Umsätzen rechnen kann, schließt er jetzt für die GmbH mit sich selbst einen Anstellungsvertrag ab. Bis zu diesem Zeitpunkt re- gelt sich das Verhältnis nach den Vorschriften des Auftragsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 664 - 670 BGB). Nunmehr bestimmt sich das Rechtsverhältnis nach dem Anstellungsvertrag, der grundsätzlich als Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB einzuordnen ist.

Auch bei karitativen oder gemeinnützigen Gesellschaften kann aufgrund der ehrenamtlichen Ausübung des Geschäftsführeramts ein ausdrücklicher Anstellungsvertrag fehlen. In der Regel wird jedoch ein entsprechender Vertrag zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geschlossen. Ein Anstellungsvertrag ist ein Dienstverhältnis im Sinne des § 611 BGB. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet bei den Dienstverträgen zwischen den sog. freien Dienstverträgen und den Arbeitsverträgen. Beim freien Dienstvertrag, der z.B. mit einem freien Mitarbeiter, einem Rechtsanwalt oder einem Arzt besteht, darf derjenige, der die Dienste erbringt, die Einzelheiten, insbesondere die Zeit, den Ort und die Art der Ausübung im Wesentlichen frei bestimmen. Das Arbeitsverhältnis wird hingegen durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers charakterisiert. Aufgrund dieses Direktionsrechts unterliegt der Arbeitnehmer hinsichtlich der konkreten Ausübung seiner Tätigkeit in allen Einzelheiten den Weisungen des Arbeitgebers. Dieser bestimmt Zeit, Dauer, Ort und Art der von dem Arbeitnehmer zu erbringenden Dienstleistung. Das Direktionsrecht muss sich freilich im Rahmen des Arbeitsvertrags halten.

Der mit dem Geschäftsführer abgeschlossene Vertrag wird von der herrschenden Ansicht nicht als Arbeitsvertrag, sondern als freies Dienstverhältnis eingeordnet. Der BGH ist traditionell der Auffassung, dass sich die Organstellung als Leitungsorgan und eine gleichzeitige Arbeitnehmerstellung ausschließen248. Das BAG hingegen bejaht im Einzelfall einen Arbeitnehmerstatus des Geschäftsführers, wenn eine entsprechende persönliche Abhängigkeit vorliegt. Die Beurteilung erfolgt nach den allgemeinen Kriterien zur Abgrenzung vom freien Dienstverhältnis249. So könne es nach Ansicht des BAG durchaus sein, dass ein Geschäftsführer ein Arbeitnehmer ist, weil er die vertraglich geschuldete Leistung im Rahmen einer von der GmbH bestimmten Arbeitsorganisation erbringt.



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