Kasper | Einsatz von Telemedizin in einem berufsgenossenschaftlichen Klinikum | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 91 Seiten

Kasper Einsatz von Telemedizin in einem berufsgenossenschaftlichen Klinikum


1. Auflage 2022
ISBN: 978-3-346-68375-5
Verlag: GRIN Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: 0 - No protection

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Masterarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Gesundheit - Digital Health Management, Note: 1,3, Hochschule Fresenius Idstein, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Einsatz von Telemedizin in einem berufsgenossenschaftlichen Klinikum unter besonderer Berücksichtigung von Videosprechstunden. Mit Beginn der Covid-19 Pandemie stellte sich für die BG Kliniken die Frage, wie die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten durch telemedizinische Verfahren unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes von Videosprechstunden sichergestellt werden kann. Ziel war es dabei, persönliche Kontakte zu verringern und das Ausbreiten des Virus zu minimieren. Mithilfe von qualitativen Interviews von Expertinnen und Experten des ärztlichen Personals wurde daraufhin untersucht, welche Auswirkungen die Covid-19 Pandemie auf die Nutzung von Videosprechstunden im ambulanten und stationären Sektor des Klinikums als überregionales Traumazentrum hat. Im Ergebnis bestätigte sich, dass die Nutzung der Videosprechstunde ausschließlich in einzelnen Fachgebieten im ambulanten Sektor erweitert wurde. Der Einsatz der Videosprechstunde erfolgte in der Rehabilitation und der technischen Orthopädie, der Klinik für Schmerzmedizin sowie der zentralen Notaufnahme der Orthopädie und Unfallchirurgie. Dies führte allerdings lediglich nach dem ersten Lockdown zu einer kurzfristig erhöhten Nachfrage und reduzierte sich im weiteren Verlauf fast gegen null. Als Hinderungsgründe für den Einsatz wurden neben den technischen Voraussetzungen auch die fehlende Ausstattung mit geeigneten Endgeräten genannt. Darüber hinaus wird im Bereich der Psychotraumatologie bei den überwiegend schwerst traumatisierten Menschen mit dem Einsatz von Körpertechniken eine sofortige persönliche Betreuung notwendig, welche sich per Videosprechstunde nicht durchführen lässt. Wichtig wird es für die BG Kliniken daher, sukzessiv den Digitalisierungsgrad über die geförderten Vorhaben aus dem Krankenhauszukunftsgesetz zu erhöhen, um telemedizinische Verfahren, wie die Videosprechstunde oder digitale Gesundheitsanwendungen, in den Klinikalltag zu integrieren. Unabhängig von deren Finanzierung ist es wichtig für die überörtlichen Traumazentren, die Konkurrenzfähigkeit der BG Kliniken im digitalen Wandel der Gesellschaft gegenüber anderen Krankenhäusern zu erhöhen. Vorteilhaft wäre es dabei, die bereits eingeleiteten digitalen Maßnahmen auszubauen und bei einer Digitalisierungsstrategie die patientenzentrierte Sichtweise zu berücksichtigen.

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3         Digitalisierung/Telemedizin
  Bei der Digitalisierung in deutschen Krankenhäusern stellt sich zunächst die Frage, wie der Stand der Digitalisierung und der Einsatz der Informationstechnologie (IT) in Deutschland eingeordnet werden kann. Anhaltspunkte hierfür ergeben sich aus der Umfragereihe des IT-Reports Gesundheitswesen, welcher anhand des Workflow Composite Score den Grad zur Messung von Informationslogistik beschreibt. Dieser lag im Jahr 2017 bei gerade einmal 56 von 100 Punkten insgesamt und bei einigen Subscores, wie dem Aufnahmeprozess mit 44 sogar unter 50 Punkten. Damit wird deutlich, dass ein erhebliches Potential nach oben besteht, um die Effektivität der Digitalisierung mit ihrer Vernetzung, Transparenz, Datenanalytik und Wissensgenerierung in den deutschen Gesundheitsinstitutionen in ihrer vollen Wirkung zu nutzen (Klauber et al., 2019, S. 33).   Gemessen wird der Grad der Digitalisierung vor allem mit Hilfe der Erhebung von bis zu 50 IT-Funktionen, welche rein administrative Funktionen, einfache klinische Anwendungen und komplexere klinische Verfahren beinhalten. Die Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen an der Hochschule Osnabrück untersucht die Verfügbarkeit von elektronischen Patientendaten in den klinischen Primärprozessen wie Patientenstammdaten, Diagnosen, Befunde, Vitalparameter sowie Medikationsvergabe und -verordnung. Dabei ist auch interessant, wie die Daten zur Verfügung gestellt werden, um Antworten auf Fragen zur Interoperabilität und Nutzung von IT-Standards wie HL7 zu erhalten. Des Weiteren wird die Nutzung von mobilen Apps, wie sie in Smart-Hospitals auf Tablet-PCs oder Smartphones zur Verfügung gestellt werden, ebenso ausgewertet wie der Grad der Umsetzung der ePA (Klauber et al., 2019, S. 34-35). Wie sich die Einführung der ePA in Deutschland gestaltet, wird in den folgenden Kapiteln nach kurzer Erläuterung der Dimensionen der Digitalisierung ebenso vorgestellt wie der Stand der Telemedizin, dem Angebot von digitalen Gesundheitsanwendungen, die Möglichkeiten des Krankenhauszukunftsgesetzes und der Nutzung von Videosprechstunden.   3.1       Dimensionen der Digitalisierung
  Zunächst einmal sei darauf hingewiesen, dass die Digitalisierung im Krankenhaus häufig auf die medizinische Dokumentation reduziert wird und mit der ePA verglichen wird. Damit werden allerdings nicht alle Dimensionen der Digitalisierung getroffen, sondern auch sekundäre Prozesse wie Logistik, Beschaffung und Verwaltung sind zu berücksichtigen. Digitalisierung bedeutet zunächst die Umwandlung von analogen Inhalten in digitale Formate (Deiters et al., 2018, S. 1031). Zu unterscheiden sind dabei Gegenstände des Behandlungsprozesses in Form von Techniken wie Telemonitoring, Mobile Health, Wearable Computing etc. im Gegensatz zu Techniken, welche die Support- und Managementprozesse der Versorgung unterstützen. Dazu zählen z. B. das KIS und Krankenhausarbeitsplatzsysteme (KAS), das Patientendatenmanagement, Labor-Informationssysteme, Radiologie-Informationssysteme und die ePA (Klauber et al., 2019, S. 51).   In diesem Zusammenhang wird die Digitalisierung auch mit der Frage konfrontiert, inwieweit der digitale Wandel bestehende Strukturen durch Computertechnologie ersetzt und die Arbeit des Menschen komplett verdrängen könnte. Diese Gedanken werden mit dem Begriff „Disruption“ umschrieben. Sicherlich wird der Computer an einigen Stellen die Arbeit des Menschen ersetzen, für die medizinische Versorgung besteht allerdings die große Herausforderung mit Hilfe der von Computern getätigten Daten- und Wissensanalysen die evidenzbasierte personalisierte Medizin optimal zu verbinden. Nur so ist eine flächendeckende patientenorientierte Versorgung qualitativ hochwertig sicherzustellen (Matusiewicz et al., 2017, S. 83-84).   Dies gelingt durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien im Zusammenhang mit Technologien der Roboter und der Medizintechnik. Nicht nur die Patientenversorgung wird dadurch gesteigert, sondern auch die betriebswirtschaftliche Situation von Kliniken soll dadurch profitieren. Durch die Vernetzung der Behandlungs- und Versorgungsprozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette werden Potentiale hinsichtlich Zeit, Kosten und Qualität im Bereich der Kliniken mit den Auswirkungen von „Industrie 4.0“ auf ein Konzept von „Krankenhaus 4.0“ transferiert. Auch der Begriff „Medizin 4.0“ oder teilweise auch „Gesundheit 4.0“ werden in diesem Kontext genannt. Dabei werden die vier grundlegenden Organisationsgestaltungsprinzipien aus „Industrie 4.0“ in Form von Vernetzung, Informationstransparenz, Technische Assistenz und dezentrale Entscheidungen auf das Gesundheitswesen auf allen Ebenen übertragen. Den Patientinnen und Patienten, dem ärztlichen Personal und den Unternehmen werden damit, verglichen mit anderen Industriezweigen, neue Möglichkeiten der Nutzung eröffnet (Pfannstiel et al., 2020, S. 344-345).   Dieser informationstechnische Wandel mit fortlaufend digital bedingten Veränderungsprozessen mit disruptiver Auswirkung für die Gesellschaft und den beteiligten Unternehmen wird auch mit „digitaler Transformation“ umschrieben (Klauber et al., 2019, S. 51-52).   Die Kernelemente des digitalen Wandels in Form eines stetigen Kreislaufs sind der folgenden Abbildung 08 zu entnehmen:   Abbildung 08: Kernelemente des digitalen Wandels     Quelle: Klauber et al., 2019, S. 52   Im Ergebnis revolutioniert die Digitalisierung die weitere Entwicklung des Gesundheitswesens durch Veränderung bestehender Geschäftsmodelle. Einbezogen in diese Entwicklung sind sowohl das ärztliche Personal, Apotheker, Patientinnen und Patienten, Gesundheitsunternehmen als auch Behörden und die Regierung. Durch die Vernetzung untereinander kann mit den geteilten Daten im Sinne von Big Data eine immer größere Anzahl von Quellen neu kombiniert werden, welche gesundheitsrelevant sind (Pfannstiel et al., 2020, S. 346). Mit den Gesundheitsdaten aus Wearables, Sensoren aber auch Hinweisen in „Social Media“ lassen sich mit digitalen Technologien neue Erkenntnisse gewinnen, welche zu besseren Diagnoseverfahren und neuen Therapieempfehlungen führen. Zudem können Versorgungsangebote gezielter gesteuert werden und auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten angepasst und spezialisiert werden. Mit der Implementierung von IT-Systemen und der Änderung von Arbeitsprozessen durch Einbindung der Patientinnen und Patienten und die einrichtungs- und sektorenübergreifende Behandlung, wie sie in den BG Kliniken bereits angeboten wird, sollen die Hürden der Digitalisierung bewältigt werden (Matusiewicz et al., 2017, S. 104-106).   Welche Rolle die aktive Steuerung einer elektronischen Patientenakte bei der Gesundheitsversorgung einnimmt wird im nächsten Abschnitt näher betrachtet.   3.2       Elektronische Patientenakte
  Mit Zustimmung des Bundestages und Billigung des Bundesrates im September 2020 zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) wurden die Rahmenbedingungen für die Einführung der ePA ab dem 01.01.2021 verabschiedet. Grundlage bietet bereits das in 2019 eingeführte Terminservice- und Versorgungsgesetz (Dittrich, 2021, S. 239). Nach über 16 Jahren mit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) im Zuge des GKV-Modernisierungsgesetzes in 2004 wird nun den Versicherten eine ePA angeboten. Die Nutzung durch die Versicherten ist allerdings freiwillig und wird ab dem 01.01.2021 erst mit ausgewählten Leistungserbringern in Berlin und Westfalen-Lippe pilotiert. Ab dem 2. Quartal beginnt eine Verbindung mit den ca. 200.000 niedergelassenen Praxen, Apotheken und Krankenhäusern. Ab dem dritten Quartal ist die flächendeckende Vernetzung im ambulanten Sektor der beteiligten Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte verpflichtend. Die Krankenhäuser und demnach auch die BG Kliniken müssen spätestens ab dem 01.01.2022 angebunden sein (BMG, 2020, S. 1-3). Das Angebot gilt sowohl für GKV- als auch PKV-Versicherte, wird allerdings im SGB V umgesetzt. Der Verband der PKV hat vom Gesetzgeber in diesem Zusammenhang ebenfalls die Nutzung dieser positiven Patienten- und Notfallversorgung gefordert (Dittrich, 2021, S. 240).   Zum Start der ePA haben die Versicherten die Möglichkeit diese per App mit bereits vorhandenen Dokumenten oder Arzt- und Befundberichten selbst einzurichten. Ab dem 01.07.2021 spätestens können die ePAs auch durch die Vertragsärzte befüllt werden. Dazu zählt auch der Medikationsplan oder die Blutwerte. Ein Notfalldatensatz wird bereits bei der ersten Befüllung mit Hinweisen zu Vorerkrankungen, bekannten Allergien oder besonderen Arztberichten angelegt. Darüber hinaus sollen ab 2022 der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft eingepflegt werden. Neben der App-Lösung ist die ePA über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar und somit an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen. Die Versicherten selbst bestimmen aber, wer, welchen Zugriff auf eingestellte Dokumente erhält. Die Daten sind zudem verschlüsselt abgelegt (BMG, 2020a, S. 3-5; Dittrich, 2021, S. 239).   Darüber hinaus wird mit dem PDSG das elektronische Rezept als App-Lösung...



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