Keldungs / Arbeiter | Leitfaden für Bausachverständige | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 171 Seiten, eBook

Keldungs / Arbeiter Leitfaden für Bausachverständige

Rechtsgrundlagen - Gutachten - Haftung
3. Auflage 2011
ISBN: 978-3-8348-8158-8
Verlag: Vieweg & Teubner
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Rechtsgrundlagen - Gutachten - Haftung

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Karl-Heinz Keldungs ist Vorsitzender Richter und Vorsitzender im Bausenat des OLG Düsseldorf. Er ist Autor bei Ingenstau/Korbion 'VOB-Kommentar' und Mitautor bei Keldungs/Brück 'Der VOB-Vertrag'.

Architekt Dipl.-Ing. Norbert Arbeiter ist seit vielen Jahrens als ö.b.u.v. Sachverständiger für Gebäudeschäden von Gerichten, Versicherungen, Wohnungsbaugesellschaften und Privatpersonen im In- und europäischen Ausland tätig.

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Professional/practitioner

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1;Vorwort;5
2;Vorwort zur 1. Auflage;6
3;Inhaltsverzeichnis;7
4;Abkürzungsverzeichnis;14
5;Literaturverzeichnis;17
6;I. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung;19
6.1;1. Sachverständigen-Bezeichnungen;19
6.1.1;a) Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen;19
6.1.2;b) Die amtlich anerkannten Sachverständigen;20
6.1.3;c) Akkreditierte und zertifizierte Sachverständige;20
6.1.4;d) Die selbst ernannten Sachverständigen;20
6.2;2. Voraussetzungen zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen;21
6.2.1;a) Vorbildung des Sachverständigen;22
6.2.2;b) Technische Kenntnisse des Sachverständigen;22
6.2.3;c) Juristische Grundkenntnisse;22
6.3;3. Das Prüfungsverfahren;23
6.3.1;a) Antragsverfahren;23
6.3.2;b) Bestellungsgrundlage;25
6.4;4. Grundpflichten;26
6.4.1;a) Pflichtenkatalog nach § 407 a ZPO;26
6.4.2;b) Pflichtenkatalog nach der Sachverständigenordnung;26
6.4.2.1;aa) Pflicht zur unparteiischen Aufgabenerfüllung;26
6.4.2.2;bb) Pflicht zur gewissenhaften Gutachtenerstattung;26
6.4.2.3;cc) Pflicht zur Unabhängigkeit;27
6.4.2.4;dd) Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstattung;27
6.4.2.5;ee) Schweigepflicht;27
6.4.2.6;ff) Pflicht zur Erstattung von Gutachten;28
6.4.2.7;gg) Fortbildungspflicht;28
6.5;5. Kosten der öffentlichen Bestellung und Vereidigung;28
6.6;6. Vereidigungsformeln;29
6.7;7. Werbung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen;30
7;II. Die Gutachtenformen;31
7.1;1. Der Gerichtsauftrag;31
7.2;2. Der Privatauftrag;31
7.3;3. Die Gutachtenarten;32
7.3.1;a) Das Gerichtsgutachten;32
7.3.2;b) Das Gutachten im selbstständigen Beweisverfahren;32
7.3.3;c) Das Obergutachten;32
7.3.4;d) Das Schiedsgutachten;32
7.3.5;e) Das Gutachten im Schiedsgerichtsverfahren;33
7.3.6;f) Das Gemeinschaftsgutachten;33
7.3.7;g) Das Versicherungsgutachten;34
7.3.8;h) Das Wertgutachten;34
7.3.9;i) Teilgutachten;34
7.3.10;j) Das Ergänzungsgutachten;34
7.4;4. Das schriftliche Gutachten;35
7.4.1;a) Angaben zum Deckblatt (Kurzform mit den notwendigen Angaben;36
7.4.2;b) Das schriftliche Gutachten sollte nach folgendem Aufbau gegliedert sein;36
7.4.2.1;aa) Inhaltsverzeichnis;36
7.4.2.2;bb) Vorgeschichte;36
7.4.2.3;cc) Wiedergabe der Beweisfragen;36
7.4.2.4;dd) Ortstermin (e);36
7.4.2.5;ee) Unterlagen (die zur Erstellung des Gutachtens vorliegen);37
7.4.2.6;ff) Lagebeschreibung;37
7.4.2.7;gg) Beantwortung der Fragen des Beweisbeschlusses;37
7.4.2.8;hh) Zusammenfassung;38
7.4.2.9;ii) Fotos;38
7.4.2.10;jj) Anlagen;39
7.4.2.11;kk) Sonstiges;39
7.5;5. Das Gerichtsgutachten;39
7.6;6. Das Privatgutachten;41
7.6.1;a) Das schriftliche Gutachten;41
7.6.2;b) Der Gutachtenauftrag;41
7.6.3;c) Die Beratung;43
7.6.4;d) Die private Beweissicherung;43
7.7;7. Das Versicherungsgutachten;45
7.7.1;a) Allgemeines;45
7.7.2;b) Ausschlüsse bei Haftpflichtschäden;47
7.7.2.1;aa) Erfüllungsansprüche;47
7.7.2.2;bb) Erweiterte gesetzliche Ansprüche;47
7.7.2.3;cc) Vertragsstrafen;47
7.7.2.4;dd) Überschreitung der Bauzeit sowie von Fristen und Terminen;47
7.7.2.5;ee) Überschreitung ermittelter Maße oder Kosten, fehlerhafte Maße oder;48
7.7.2.6;ff) Auslandsschäden;48
7.7.2.7;gg) Auftragserteilung in eigenem Namen;48
7.7.2.8;hh) Versicherungsnehmer, die im selben Vertrag mit versichert sind;48
7.7.3;c) Die Ladung;48
7.7.4;d) Das Gutachten;49
7.7.5;e) Brandschäden;49
7.7.6;f) Die Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung genannt);50
7.7.7;g) Allgemeiner Hinweis;51
8;III. Die gerichtliche Tätigkeit;52
8.1;1. Einleitung;52
8.2;2. Die Auswahl des Sachverständigen;53
8.3;3. Persönliche Gutachtenerstattung;56
8.4;4. Pflicht zur Gutachtenerstattung;56
8.5;5. Gutachtenverweigerung;57
8.6;6. Die Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen;58
8.6.1;a) Die Leitung des Sachverständigen durch das Gericht;58
8.6.2;b) Unverständlicher Beweisbeschluss;58
8.6.3;c) Missverhältnis zwischen dem Wert des Streitgegenstandes und den Kosten durch sachverständige Aufklärung;59
8.6.4;d) Folgen eines unterlassenen Hinweises auf die den eingezahlten Vorschuss übersteigende Rechnung des Sachverständigen;60
8.6.5;e) Prüfung des geltend gemachten Anspruchs;60
8.7;7. Der Einweisungstermin;61
8.8;8. Die Vorbereitung des Gutachtens;62
8.8.1;a) Anforderung von Unterlagen, die nicht Gegenstand der Gerichtsakte sind;62
8.8.2;b) Urkunden im Besitz eines Dritten;63
8.9;9. Die Ortsbesichtigung;64
8.9.1;a) Forderung zur Teilnahme des Richters an der Ortsbesichtigung;64
8.9.2;b) Die Vorbereitung der Ortsbesichtigung;65
8.9.3;c) Inhalt des Einladungsschreibens;66
8.9.4;d) Keine Kontaktaufnahme mit den Parteien vor der Ortsbesichtigung;67
8.9.5;e) Keine Ortsbesichtigung ohne die Parteien;67
8.9.6;f) Bauteilöffnungen;67
8.9.6.1;aa) Bauteilöffnungen am Eigentum des Berechtigten;68
8.9.6.2;bb) Bauteilöffnungen am Eigentum des Gegners;69
8.9.6.3;cc) Bauteilöffnungen am Eigentum Dritter;69
8.9.6.4;dd) Bauteilöffnung durch den Sachverständigen selbst oder einem von ihm beauftragten Handwerker;70
8.9.6.5;ee) Die Haftung des Sachverständigen im Zusammenhang mit Bauteilöffnungen;71
8.9.6.6;ff) Die Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit Bauteilöffnungen;72
8.9.6.7;gg) Die Verpflichtung zum nachträglichen Verschließen;73
8.9.6.8;hh) Die Bauteilöffnung im selbstständigen Beweisverfahren;73
8.9.6.9;ii) Folgen der Weigerung eines Sachverständigen, einer Weisung des Gerichts Folge zu leisten;74
8.9.7;g) Betreten des Grundstücks eines Dritten;75
8.9.8;h) Laboruntersuchungen/Messungen;75
8.9.9;i) Durchführung der Ortsbesichtigung;75
8.9.9.1;aa) Zeitpunkt des Beginns;76
8.9.9.2;bb) Hausrecht;76
8.9.9.3;cc) Abarbeiten des Beweisbeschlusses;77
8.9.9.4;dd) Vorläufige Erklärungen oder Einschätzungen;77
8.9.9.5;ee) Erklärungen der Parteien während der Ortsbesichtigung;77
8.9.9.6;ff) Verweigerung erforderlicher Mitarbeit durch den Hausrechtsinhaber;78
8.9.9.7;gg) Verlassen der Örtlichkeit vor Beendigung der Ortsbesichtigung durch eine Partei;78
8.9.9.8;hh) Vergleichsgespräche;79
8.9.9.9;ii) Feststellung neuer Mängel;80
8.9.9.10;jj) Beendigung der Ortsbesichtigung;82
8.10;10. Das schriftliche Gutachten;82
8.11;11. Die ergänzende schriftliche Stellungnahme;84
8.12;12. Die mündliche Anhörung des Sachverständigen;86
8.12.1;a) Die Vorbereitung der mündlichen Anhörung;88
8.12.2;b) Der Anhörungstermin;89
8.13;13. Sachverständigenbeeidigung;91
8.14;14. Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit;92
8.15;15. Beweis durch Augenschein unter Hinzuziehung eines Sachverständigen;93
8.16;16. Der Sachverständige im Schiedsgerichtsverfahren;95
8.17;17. Sachverständiger Zeuge;96
8.18;18. Sonstige Pflichten;96
8.19;19. Entziehung des Sachverständigenauftrags;98
8.20;20. Verschwiegenheitspflicht;98
8.21;21. Aufbewahrungspflicht;98
9;IV. Das selbstständige Beweisverfahren;100
9.1;1. Voraussetzungen;100
9.2;2. Zuständigkeit;101
9.3;3. Inhalt des Antrages;101
9.4;4. Auswahl des Sachverständigen;101
9.5;5. Inhalt des Beweisbeschlusses;102
9.6;6. Ortsbesichtigung;102
9.7;7. Auswirkung des selbstständigen Beweisverfahrens auf den Lauf der Verjährung;103
9.8;8. Rechte des Antragsgegners;103
9.9;9. Das schriftliche Gutachten;104
9.10;10. Ende des selbstständigen Beweisverfahrens;105
9.11;11. Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit;105
10;V. Der Sachverständige bei der Abnahme;107
10.1;1. Der Abnahmebegriff;107
10.2;2. Funktion des Sachverständigen als Helfer des Bauherrn;107
10.3;3. Funktion des Sachverständigen als Helfer beider Parteien;107
10.4;4. Das Schiedsgutachten;108
11;VI. Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auf das gesetzliche Werkvertragsrecht;109
11.1;1. Die wichtigsten Unterscheidungen;110
11.1.1;a) Der Mangelbegriff nach altem Recht;110
11.1.2;b) Der Mangelbegriff nach neuem Recht;110
11.2;2. Die Rechte des Bestellers;111
11.2.1;a) Nacherfüllung;111
11.2.2;b) Selbstvornahme;111
11.2.3;c) Rücktritt;112
11.2.4;d) Minderung;112
11.2.4.1;aa) altes Recht;112
11.2.4.2;bb) neues Recht;113
11.2.4.3;cc) Berechnung der Minderung (§ 638 Abs. 3 BGB n.F.);113
11.2.5;e) Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen;114
11.2.5.1;aa) Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (§ 280 BGB n. F.);114
11.2.5.2;bb) Schadensersatz aus § 281 BGB;114
11.2.5.3;cc) Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB n. F.);114
12;VII. Die Sachverständigen-Vergütung (Entschädigung);115
12.1;Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften;117
12.1.1;§ 1 Geltungsbereich und Anspruchsberechtigte;117
12.1.2;§ 2 Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs, Verjährung;117
12.1.3;§ 3 Vorschuss;119
12.1.4;§ 4 Gerichtliche Festsetzung und Beschwerde;119
12.2;Abschnitt 2 Gemeinsame Vorschriften;121
12.2.1;§ 5 Fahrtkostenersatz;121
12.2.2;§ 6 Entschädigung für Aufwand;122
12.2.3;§ 7 Ersatz für sonstige Aufwendungen;123
12.3;Abschnitt 3 Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern;123
12.3.1;§ 8 Grundsatz der Vergütung;123
12.3.2;§ 9 Honorar für die Leistung der Sachverständigen;124
12.3.3;§ 10 Honorar für besondere Leistungen;125
12.3.4;§ 11 Honorar für Übersetzungen;125
12.3.5;§ 12 Ersatz für besondere Aufwendungen;125
12.3.6;§ 13 Besondere Vergütung;126
12.3.7;§ 14 Vereinbarung der Vergütung;126
12.4;Abschnitt 4 Entschädigung von ehrenamtlichen Richtern;127
12.4.1;§§ 15 bis 18;127
12.4.2;§§ 19 bis 23;127
12.5;Abschnitt 5 Entschädigung von Zeugen und Dritten;127
12.5.1;§§ 19 bis 23;127
12.6;Abschnitt 6 Schlussvorschriften;127
12.6.1;§§ 24 und 25 – entfallen;127
12.7;Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1);128
13;VIII. Die Haftung des Sachverständigen;141
13.1;1. Rechtliche Einordnung des Sachverständigenvertrages;141
13.2;2. Ansprüche Dritter;142
13.3;3. Das Haftungsrecht;143
14;IX. Anhang;145
14.1;A. Begriffsbestimmung;145
14.2;B. Weitere Begriffsbestimmungen;147
14.3;C. Baustoffe;155
14.3.1;1. Schadstoffe;155
14.3.2;2. Pilze1;159
14.3.2.1;2.1 Holz zerstörende Pilze;159
14.3.2.2;2.2 Schimmelpilze;161
15;Sachwortverzeichnis;166


Karl-Heinz Keldungs ist Vorsitzender Richter und Vorsitzender im Bausenat des OLG Düsseldorf. Er ist Autor bei Ingenstau/Korbion "VOB-Kommentar" und Mitautor bei Keldungs/Brück "Der VOB-Vertrag". Architekt Dipl.-Ing. Norbert Arbeiter ist seit vielen Jahrens als ö.b.u.v. Sachverständiger für Gebäudeschäden von Gerichten, Versicherungen, Wohnungsbaugesellschaften und Privatpersonen im In- und europäischen Ausland tätig.



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