Keßler | Sexuelle Täuschungen – Strafbarkeit und Strafwürdigkeit nach deutschem Sexualstrafrecht | Buch | 978-3-428-18472-9 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 380, 406 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 605 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

Keßler

Sexuelle Täuschungen – Strafbarkeit und Strafwürdigkeit nach deutschem Sexualstrafrecht


1. Auflage 2021
ISBN: 978-3-428-18472-9
Verlag: Duncker & Humblot

Buch, Deutsch, Band 380, 406 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 605 g

Reihe: Schriften zum Strafrecht

ISBN: 978-3-428-18472-9
Verlag: Duncker & Humblot


Ist es strafbar, sich Sex durch Hervorrufen eines Irrtums beim Sexualpartner zu 'erschleichen'? Die Ausarbeitung setzt an einer materiell-rechtlichen Fragestellung inmitten eines kontrovers und bisweilen emotional diskutierten Feldes an. Es geht um die strafrechtliche Relevanz 'sexueller Täuschungen', also um Fälle, in denen ein am Sexualgeschehen Beteiligter auf das Vorstellungsbild seines Gegenübers einwirkt und hierüber eine – scheinbar – einvernehmliche sexuelle Handlung erreicht.

Der Autor macht deutlich, dass angesichts der jüngeren Expansion des Sexualstrafrechts ein Bedürfnis zur Einhegung von Strafnormen wie § 177 StGB besteht. Er verbindet eine dogmatische Untersuchung der Zentralnorm des Sexualstrafrechts mit der Auswertung praxisnaher Fallbeispiele und zeichnet die rechtshistorische Entwicklung 'sexueller Täuschungen' nach. Problematisiert wird auch die Tendenz in Politik und Teilen der Wissenschaft, das Strafrecht als Instrument zur Regelung intimer Lebensbereiche in Stellung zu bringen.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Einleitung
Problemaufriss und Untersuchungsgegenstand – Gang der Untersuchung
2. Strafrechtsgeschichtliche Entwicklung sexueller Täuschungen
Partikularstrafrecht in den Ländern des Deutschen Bundes ab 1815 – Deutsches (Kaiser-)Reich ab 1871 – Bundesrepublik

3. Materiell-strafrechtliche Untersuchung
Schutzbereich des § 177 StGB – Systematik des § 177 StGB nach Neuaufteilung – Urteil des AG Tiergarten vom 11.12.2018 – (278 Ls) 284 Js 118/18 (14/18) – Objektiver Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB und Täuschungsaffinität – Subjektiver Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB und Täuschung – Korrektive aus dem materiellen Strafrecht

4. Reflexion und Falluntersuchung
Nein heißt Nein als signal crime – Strafrechtswissenschaftliche Rezeption – Zusammenfassung und Prämisse für die Falluntersuchung – Falluntersuchung
5. Schlussbemerkung
Literatur- und Stichwortverzeichnis


Sebastian Keßler studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit dem Schwerpunkt Strafjustiz, Strafverteidigung und Prävention. Das Referendariat absolvierte er am Oberlandesgericht Zweibrücken. Als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Rechtsanwalt war er im Wirtschaftsstrafrecht und Gesellschaftsrecht/M&A in internationalen Wirtschaftskanzleien in Berlin und München tätig.

Sebastian Keßler studied law at the Ludwig Maximilian University (LMU) in Munich with a focus on criminal justice, criminal defense and crime prevention. As a research assistant and lawyer, he worked in the areas of commercial criminal law and corporate law/M&A in international commercial law firms in Berlin and Munich.



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