Das eidgenössische Parlament hat vor kurzem im Krankenversicherungsrecht eine Gesetzesveränderung verabschiedet, welche die Einführung ambulanter Pauschalen auf einer einzigen gesamtschweizerisch vereinbarten einheitlichen Tarifstruktur vorsieht. Kommen solche Pauschalen zustande, sollen diese gegenüber den Einzelleistungsvergütungen Vorrang haben. Zurzeit sind verschiedene Akteure des schweizerischen Gesundheitswesens damit beschäftigt, sowohl eine Tarifstruktur für ambulante Pauschalen als auch eine neue Einzelleistungs-Tarifstruktur zu entwickeln. Das vorliegende Werk beleuchtet diese Entwicklungen in einem rechtlichen und gesundheitsökonomischen Licht. Abgerundet wird es durch eine Bewertung aus gesundheitsökonomischer und juristischer Sicht.
Kieser / Oggier
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