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E-Book, Deutsch, 220 Seiten, eBook

Klenk Innovation und Kontinuität

Die Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung
1. Auflage 2008
ISBN: 978-3-531-90933-2
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Die Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung

E-Book, Deutsch, 220 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-531-90933-2
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Tanja Klenk ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen.

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1;Inhalt;5
2;1. Fragestellung, methodische Anlage und Aufbau der Studie;9
2.1;1.1. Das RVOrgG: Eine historische Weichenstellung in der Administration der gesetzlichen Rentenversicherung?;9
2.2;1.2. Historischer Institutionalismus als analytischer Referenzpunkt;13
2.3;1.3. Akteurskonstellationen und typische Interaktionsformen als Entscheidungsdeterminanten;20
2.4;1.4. Methodische Vorgehensweise;22
2.5;1.5. Gang der Argumentation;23
3;2. Die Institutionengeschichte der gesetzlichen Rentenversicherung;25
3.1;2.1. Die Genese der gesetzlichen Sozialversicherung;25
3.2;2.2. Die gesetzliche Rentenversicherung in der Weimarer Republik;52
3.3;2.3. Die Zeit des Nationalsozialismus;71
3.4;2.4. Organisation der Rentenversicherung in der Besatzungszeit;74
3.5;2.5. Die Anfangsjahre der BRD;82
3.6;2.6. Die Jahre bis zur deutschen Wiedervereinigung;94
4;3. Das neue Organisationsmodell der gesetzlichen Rentenversicherung;125
4.1;3.1. Die Trägerinstitutionen auf Bundes- und Landesebene;125
4.2;3.2. Aufgabenteilung zwischen den Institutionen der GRV;127
4.3;3.3. Zuständigkeitsregelungen zwischen Bundes- und Regionalebene;128
4.4;3.4. Das Leitungsmodell der DRV Bund;130
4.5;3.5. Benchmarking als begleitende Maßnahme;140
4.6;3.6. Reform der Finanzverfassung;141
4.7;3.7. Auskunfts- und Beratungsstellen;142
5;4. Der Politikprozess: Vom Agenda-Setting zur Implementation;145
5.1;4.1. Akteure und ihre Interessen im Organisationsreformprozess;146
5.2;4.2. Agenda Setting Teil 1: Die Initiativfunktion der Länder;148
5.3;4.3. Politikformulierung – Konkurrenz der Reformmodelle;150
5.4;4.4. Agenda-Setting Teil II – die Bundesebene wird aktiv;156
5.5;4.5. Die Entscheidungsphase;161
5.6;4.6. Die Implementation – Bedeutung der untergesetzlichen Normgebung;163
6;5. Die politikstrukturierende Wirkung institutionalisierter Interessenkonflikte;165
6.1;5.1. Ein Organisationsmodell aus einem Guss?;165
6.2;5.2. Inklusion und Exklusion als neue gesellschaftliche Konfliktlinie;166
6.3;5.3. Das RVOrgG als Redistributionsspiel;168
6.4;5.4. Die Restrukturierung der gewerkschaftlichen Interessenvertretung und ihre Auswirkungen auf die Organisationsreform;171
6.5;5.5. Die Föderalismusdebatte als Wegbereiter der Organisationsreform;173
6.6;5.6. Interne Verteilungskonflikte zwischen Zentrum und Peripherie;177
6.7;5.7. Das erweiterte Direktorium: Regionale Einflussnahme auf die Zentralkörperschaft;182
6.8;5.8. Steuerung durch ehren- oder hauptamtliche Akteure?;183
6.9;5.9. Autonome Selbstverwaltung und intervenierender Staat;185
7;6. Entscheidungsfindung unter Bedingung des Selbstverwaltungskorporatismus;187
7.1;6.1. Dominante Interaktionsformen im Organisationsreformprozess;187
7.2;6.2. Tauschhandel und Koppelgeschäfte;188
7.3;6.3. Versuch der kooperativen Problemlösung;190
7.4;6.4. Eine neue institutionelle Rahmung – der Schatten der Hierarchie;192
7.5;6.5. Entscheidungssegmentierung;194
8;7. Bilanz und Perspektiven;197
8.1;7.1. Das RVOrgG – Pfadwechsel in der Administration der gesetzlichen Rentenversicherung?;197
8.2;7.2. Innovationsermöglichende und kontinuitätssichernde Aspekte;202
8.3;7.3. Das RVOrgG als Selbstreform der Selbstverwaltung?;205
8.4;7.4. Reform des Selbstverwaltungsrechts;207
9;Literaturverzeichnis;211

Fragestellung, methodische Anlage und Aufbau der Studie.- Die Institutionengeschichte der gesetzlichen Rentenversicherung.- Das neue Organisationsmodell der gesetzlichen Rentenversicherung.- Der Politikprozess: Vom Agenda-Setting zur Implementation.- Die politikstrukturierende Wirkung institutionalisierter Interessenkonflikte.- Entscheidungsfindung unter Bedingung des Selbstverwaltungskorporatismus.- Bilanz und Perspektiven.


1. Fragestellung, methodische Anlage und Aufbau der Studie (S. 9)

1.1. Das RVOrgG: Eine historische Weichenstellung in der Administration der gesetzlichen Rentenversicherung?

Am 1. Januar 2005 ist das ‚Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG)‘ in Kraft getreten. Mit dem RVOrgG wurde die seit den Anfängen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bestehende Differenzierung zwischen einer Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung aufgehoben und ein einheitlicher Versichertenbegriff eingeführt. Darüber hinaus wird der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) mit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) zur Deutschen Rentenversicherung Bund, einem Bundesträger mit integriertem Dachverband, fusioniert.

Die berufsständische Gliederung der gesetzlichen Alterssicherung gehörte bis dato ebenso wie das Beitrags-, Versicherungs- oder Selbstverwaltungsprinzip zu den Grundprinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei der Errichtung der GRV im Deutschen Kaiserreich wurde die Entscheidung bewusst für eine berufsständische Durchführung der Sozialversicherung gefällt. Die Angestelltenversicherung wurde ausdrücklich als eigenständige, im Vergleich zur Alters- und Invaliditätsversicherung der Arbeiter mit Privilegien ausgestattete Versicherung ins Leben gerufen.

Der berufsständische bzw. branchenspezifische Aufbau von sozialen Sicherungssystemen ist nur eine von mehreren möglichen Varianten zur Organisation der Sozialversicherung. Die grundsätzliche Alternative zum erwerbszentrierten, berufsständisch gegliederten Versicherungsmodell ist das Modell der Staatsbürgerversorgung. Die beiden Organisationsmodelle des einheitlichen und des berufsständisch gegliederten sozialen Sicherungssystems sind, wie die vergleichende Wohlfahrtsstaatsforschung gezeigt hat, nicht nur bloße Verwaltungsalternativen. Die beiden Organisationsmodelle sind vielmehr mit jeweils unterschiedlichen Sozialstaatsphilosophien verknüpft.

Sie unterscheiden sich insbesondere bei der Frage nach der Zugangsberechtigung zum sozialen Sicherungssystem. Berufsständische Versicherungssysteme basieren auf der Solidarität einer nach Statusmerkmalen definierten Versichertengemeinschaft. Die Leistungen für die Mitglieder der Solidargemeinschaft werden in einer relativ staatsfernen und relativ autonomen Organisation von den Mitgliedern selbst verwaltet.

Modelle der Staatsbürgerversorgung, wie sie in den skandinavischen Ländern, aber auch in den angelsächsischen Ländern praktiziert werden, integrieren hingegen alle Bürger einer Nation unabhängig von ihrem Erwerbsstatus in das Sicherungssystem. Während berufsständisch gegliederte Versicherungssysteme vor allem auf den Erhalt eines erzielten Status ausgerichtet sind und damit zur Verfestigung von Statusunterschieden beitragen, sind die wohlfahrtsstaatlichen Leistungen in den Staatsbürgermodellen vom Prinzip her einheitlich egalitär strukturiert und stärker auf den Ausgleich bestehender Differenzen ausgerichtet (grundlegend zur den Merkmalen unterschiedlicher Wohlfahrtsstaatsregime vgl. Esping-Andersen 1990).

Deutschland zählt zu den Kernländern der konservativ-korporatistischen Wohlfahrtsstaatswelt. Die Bedeutung des berufsständischen Organisationsprinzips für die öffentliche Alterssicherung in Deutschland wurde bis zum Inkrafttreten des RVOrgG nicht nur an der Differenzierung zwischen einer Arbeiter- und einer Angestelltenversicherung, sondern auch in der Existenz weiterer Sonderkassen für spezifische Berufsgruppen und in der Nicht-Einbeziehung der Selbstständigen und Beamten in die GRV deutlich.

Das System der öffentlichen Altersvorsorge in Deutschland bestand (und besteht z.T. auch nach der Einführung eines einheitlichen Versichertenbegriffs) aus einer Vielzahl von Teilsystemen für unterschiedliche Personengruppen (Maydell 1990: 412).1 Auch in anderen Zweigen der Sozialversicherung fand bzw. findet das berufsständische Gliederungsprinzip Anwendung. Die Organisationsstruktur der GRV blieb ungeachtet mehrerer politischer Regimewechsel nach der Errichtungsphase im ausgehenden 19. bzw. beginnenden 20. Jahrhundert weitgehend unverändert.

Was sich jedoch im Verlauf des 20. Jahrhunderts grundlegend verändert hat, sind die soziostrukturellen Rahmenbedingungen für die Durchführung der gesetzlichen Rentenversicherung. Technisierungs- und Rationalisierungsprozesse führten zu einem Wandel der typischen Arbeitsformen und -inhalte. Als Arbeiter galten typischerweise Personen, die abhängig beschäftigt waren und in erster Linie ihre Körperkraft zur Verfügung stellten. Für Angestellte wurde hingegen eine überwiegend geistige Tätigkeit als charakteristisch erachtet.


Tanja Klenk ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen.



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