E-Book, Deutsch, 183 Seiten, Format (B × H): 165 mm x 240 mm
Reihe: Osnabrücker Abhandlungen zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht.
Koch / Achenbach / Schall Ermittlung und Verfolgung von strafbarem Insiderhandel
1. Auflage 2005
ISBN: 978-3-86234-019-4
Verlag: V&R unipress
Format: PDF
Kopierschutz: 0 - No protection
Eine vergleichende Untersuchung des U.S.-amerikanischen und deutschen Rechts. E-BOOK
E-Book, Deutsch, 183 Seiten, Format (B × H): 165 mm x 240 mm
Reihe: Osnabrücker Abhandlungen zum gesamten Wirtschaftsstrafrecht.
ISBN: 978-3-86234-019-4
Verlag: V&R unipress
Format: PDF
Kopierschutz: 0 - No protection
Seit der Schaffung des Insiderstrafrechtes in der Bundesrepublik im Jahr 1994 standen materiell-rechtliche Fragen im Vordergrund, obwohl auf der Hand liegt, dass die erwünschte Schutzwirkung für den Kapitalmarkt oder einzelne Teilnehmer des Kapitalmarktes nicht erreicht werden kann, wenn die Aufdeckung von Verstößen gegen Insiderhandelsverbote nur ausnahmsweise und eher zufällig möglich ist. Wie effektiv bestehende Gesetze und die Handlungsbefugnisse der Verfolgungs- und Überwachungsbehörden sind, wird in einer vergleichenden Untersuchung zur Rechtslage in den USA herausgearbeitet. Beleuchtet werden dabei auch die aufgrund des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes erweiterten Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Ein Blick auf die Möglichkeiten der U.S.-Wertpapieraufsicht SEC verdeutlicht die ergebnisorientierte Verfolgungspolitik in den USA.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
1;Vorwort;7
2;Inhalt;9
3;Abkürzungen;13
4;Einführung in die Arbeit;15
5;I. Kapitel – Insider Trading nach U.S. amerikanischem Recht;17
5.1;A. Grundlagen;18
5.2;B. Strafbarkeit nach § 10 (b), § 32 (a) SEA;20
5.3;C. Die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen;34
5.4;D. Insiderhandel nach § 14(e) Securities Exchange Act;39
5.5;E. Wissen, Vorsatz und Absichten – prozessuale Beweisbarkeit;41
6;II. Kapitel – Verfolgung und Aufdeckung von Insider Trading;63
6.1;A. Problemüberblick;63
6.2;B. Institutionen /Marktüberwachung durch die SEC und SROs;65
6.3;C. Verfolgung durch die SEC – Überblick;72
6.4;D. Verfolgung durch das Departement of Justice (DOJ);92
6.5;E. Parallele Verfolgung durch DOJ und SEC;94
6.6;F. Ergebnis;100
7;III. Kapitel – Insiderrecht in Deutschland;103
7.1;A. Historische Entwicklung;103
7.2;B. Die Insidergesetze des WpHG;107
7.3;C. Parallelen zum US-Recht;131
7.4;D. Einzelne Fallgruppen;135
7.5;E. Der Fall Martha Stewart;140
8;IV. Kapitel – Verfolgung von Insiderhandel in Deutschland;145
8.1;A. Prävention von Insiderhandel;145
8.2;B. Marktüberwachung;150
8.3;C. Informationsgewinnung der BaFin;151
8.4;D. Ermittlungsbefugnisse der BaFin;157
8.5;E. Rechte und Pflichten des Betroffenen;163
8.6;F. Parallele Verfahren;164
8.7;G. Verordnungen;165
8.8;H. Ergebnis;166
8.9;I. Exkurs: Der Fall Stewart in prozessualer Realität;167
9;Zusammenfassung;173
10;Ausblick;177
11;Literatur;179
"III. Kapitel – Insiderrecht in Deutschland (S. 101-102)
A. Historische Entwicklung
Erstmals wurde das Problem des Insiderhandels in den 60er Jahren von einer breiteren Öffentlichkeit diskutiert. Im Laufe des zunehmenden wirtschaftlichen Wachstums entdeckten immer mehr Unternehmen die Möglichkeit einer Kapitalbeschaffung über die Börse, wobei in der Presse zunehmend eine mangelnde Sicherheit der Kapitalmärkte kritisiert wurde389. Die sog. Geburtsstunde des deutschen Insiderrechts erfolgte dann mit den »Empfehlungen zur Lösung der Insider-Probleme« der Börsensachverständigenkommission beim Bundeswirtschaftsministerium am 13.11.1970390. Die Empfehlungen enthielten »Richtlinien für Insidergeschäfte in börsennotierten oder öffentlich angebotenen Aktien«, »Regeln für Händler in Wertpapieren« sowie Verfahrensfragen.
Eine gesetzliche Erfassung der Insiderregeln stieß jedoch auf heftigen Widerstand der betroffenen Börsen und Interessenvertretungen der Wirtschaft, welche eine Überarbeitung der Empfehlungen der Sachverständigenkommission vornahmen. Die hieraus entstandenen Vorschläge wurden dann, nach Vorlage bei der Sachverständigenkommission, von vielen Unternehmen auf freiwilliger Basis akzeptiert, wodurch die Meinung etabliert werden konnte, dass für eine gesetzliche Regelung kein Bedarf mehr bestünde391.
Auch im Zuge der Überarbeitung des Börsengesetzes 1976 kam es nicht zu einer Kodifizierung der Insiderregeln. Eine Verbindlichkeit dieser freiwillig akzeptierten Regeln wurde mit einer Anerkennung durch rechtsgeschäftliche Unterwerfung erreicht. Diese war notwendig, da die Insiderregeln weder Rechtsnormen noch Handelsbrauch waren, welcher durch eine Etablierung über die Normen der §§ 138, 826 BGB hätte Anwendung finden können392.
Zwar wurden die Insiderhandelsrichtlinien (IHR) im Laufe der Jahre mehrfach geändert, in der Praxis blieben sie jedoch weitgehend sanktionslos. Dennoch bildeten diese Regeln bis zur Einführung des 2. Finanzmarktförderungsgesetzes den deutschen Weg bei der Insiderhandelsbekämpfung393. Neben der mangelhaften Durchsetzung erfassten die IHR das Auftreten von Insiderhandel nur sehr eingeschränkt. Ein Handel mit Wandel- und Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechten, Optionsscheinen, Bezugsrechten oder Schuldverschreibungen fiel zunächst nicht unter das Insiderhandelsverbot394.
Daneben wurde mit einer Regelung des Informationsbegriffs durch abschließende Beispiele der Anwendungsspielraum eng gehalten395. Überwacht wurde die Einhaltung der IHR durch Prüfungskommissionen an den Börsen. Mitglieder dieser Kommissionen waren in Handelssachen erfahrene Richter und Vertreter der Wirtschaft396. Als Sanktionen konnten die Kommissionen die Abführung des erzielten Gewinns an die betroffene Gesellschaft verhängen und den Bundeswirtschaftsminister sowie Vorstand und Aufsichtsrat der betroffenen Gesellschaft informieren397."