Koch | Die Bestimmung des Rechtsschutzbegriffs in Artikel 215 Absatz 3 AEUV | Buch | 978-3-86381-049-8 | sack.de

Buch, Deutsch, 268 Seiten, Paperback, Format (B × H): 172 mm x 231 mm, Gewicht: 452 g

Koch

Die Bestimmung des Rechtsschutzbegriffs in Artikel 215 Absatz 3 AEUV

Einschränkung des europäischen Individualrechtsschutzes durch das Recht der Vereinten Nationen?
1. Auflage 2014
ISBN: 978-3-86381-049-8
Verlag: Bucerius Law School Press

Einschränkung des europäischen Individualrechtsschutzes durch das Recht der Vereinten Nationen?

Buch, Deutsch, 268 Seiten, Paperback, Format (B × H): 172 mm x 231 mm, Gewicht: 452 g

ISBN: 978-3-86381-049-8
Verlag: Bucerius Law School Press


Diese Dissertation betrifft den europäischen Individualrechtsschutz gegen gezielte bzw. „smarte“ Sanktionen, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus beschlossen und auf Ebene der Europäischen Union umgesetzt worden sind. Dazu bestimmt die Autorin insbesondere den Anwendungsbereich der nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon geschaffenen primärrechtlichen Rechtsgrundlagen zum Erlass dieser gezielten Sanktionen (Art. 75, 215 AEUV) sowie das Verhältnis des Rechts der Vereinten Nationen (Kreationsebene) und der Europäischen Union (Transformations- bzw. Adaptionsebene) zueinander. Zum Ausgleich von Widersprüchen der beiden Rechtsebenen entwickelt sie ein Prinzipienmodell. Ferner analysiert Katharina Koch die „Kadi“-Judikatur von EuG und EuGH in den Jahren 2005 bis 2013. Sie geht dabei insbesondere auf den Inhalt und die Auswirkungen des EuGH-Konzepts der europäischen Verfassungsgrundsätze ein.

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Koch, Katharina
Katharina Koch (nunmehr Katharina Held) hat an der Georg-August-Universität Göttingen Rechtswissenschaften studiert. Sie arbeitete als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von BVR'in Prof. Dr. Doris König, M.C.L. an der Bucerius Law School in Hamburg. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung war die Autorin für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, den Niedersächsischen Landtag und als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht tätig. Inzwischen ist Katharina Held Richterin am Verwaltungsgericht.

Katharina Koch (nunmehr Katharina Held) hat an der Georg-August-Universität Göttingen Rechtswissenschaften studiert. Sie arbeitete als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von BVR'in Prof. Dr. Doris König, M.C.L. an der Bucerius Law School in Hamburg. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung war die Autorin für das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport, den Niedersächsischen Landtag und als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht tätig. Inzwischen ist Katharina Held Richterin am Verwaltungsgericht.



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