Kollmann / Mohr | Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG) | Loseblattwerk | sack.de

Loseblattwerk, Deutsch, 770 Seiten, 4 Ordner, Format (B × H): 165 mm x 235 mm, Gewicht: 1700 g

Kollmann / Mohr

Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG)

Kommentar
Stand: inkl. 16. Nachlief. Apr. 2024
ISBN: 978-3-88061-775-9
Verlag: Kommunal- und Schul-Verlag

Kommentar

Loseblattwerk, Deutsch, 770 Seiten, 4 Ordner, Format (B × H): 165 mm x 235 mm, Gewicht: 1700 g

ISBN: 978-3-88061-775-9
Verlag: Kommunal- und Schul-Verlag


Zum 1.1.2020 ist das neue Schleswig-Holsteinische Landeswassergesetz in Kraft getreten.

Der Gesetzgeber hat das bisherige Landeswassergesetz aufgehoben und durch das neue Landeswassergesetz (LWG) vom 13.11.2019 ersetzt: Die Struktur des Landeswassergesetzes wurde an die des WHG angepasst - d. h., die Reihenfolge der Vorschriften orientiert sich nun an der des WHG. Zudem wurden die Regelungen des Küsten- und Hochwasserschutzes, die historisch aus verschiedenen Rechtsquellen hervorgegangen waren, neu strukturiert. Gegenüber dem bisherigen Landeswassergesetz entfielen in größerem Umfang landesrechtliche Regelungen, da sie nunmehr im WHG enthalten sind, in einigen Fällen aber auch, weil ein Aufrechterhalten mangels Regelungsgehalt nicht erforderlich erscheint. Betroffen sind insbesondere bisherige Regelungen über Gewässerbenutzungen (§§ 8-12 LWG a. F.), über sogenanntes wild abfließendes Wasser (§§ 60, 61 LWG a. F.), zu Zwangsrechten (§§ 97-103 LWG a. F.), über Anlagen, die der Industrie-Emissionen-Richtlinie unterfallen (§§ 118a - 118f LWG a. F.), Verfahrensvorschriften (§§ 117a-121 LWG a. F.) und Regelungen zum Entschädigungsverfahren (§§ 128-130 LWG a. F.).
Mit dem neuen Landeswassergesetz werden die Behördenzuständigkeiten nicht mehr unmittelbar im Gesetz, sondern in einer Zuständigkeits-Verordnung geregelt (Wasser- und Küstenschutzbehörden-Zuständigkeitsverordnung – WaKüVO). Auch diese Verordnung wird im Anschluss an das LWG kommentiert.

Der von Ministerialrat a.D. Manfred Kollmann begründete Kommentar wird von Ministerialrat Dr. Tilmann Mohr, ein profunder Kenner dieser Rechtsmaterie, weitergeführt.

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Zielgruppe


Städte, Ämter und Gemeinden, Wasserbehörden, Gerichte und Justiziare, alle mit dem Wasserrecht befassten Personen und Institutionen (wie z.B. Ingenieure, Architekten, Naturschützer, Wasserverbände, Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft).

Weitere Infos & Material


Der Verfasser, Ministerialrat a.D. Manfred Kollmann, war langjähriger Referent für das Wasserrecht im Landwirtschafts- bzw. Umweltministerium Schleswig-Holstein. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit in dieser Rechtsmaterie auf Bund-/Länderebene sowie in verschiedenen Fachgremien und seiner umfassenden Kenntnisse und Erfahrungen ist er einer der wenigen Spezialisten des schleswig-holsteinischen Wasserrechts. Diese profunde Sachkenntnis spiegelt sich in einer ebenso kompetenten und anspruchsvollen wie praxisnahen und leicht verständlichen Kommentierung wider.



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