Buch, Deutsch, Band 59, 1631 Seiten, Leinen, Format (B × H): 167 mm x 246 mm, Gewicht: 2180 g
Reihe: Beck'sche Kurz-Kommentare
mit Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (IngAlG)
Buch, Deutsch, Band 59, 1631 Seiten, Leinen, Format (B × H): 167 mm x 246 mm, Gewicht: 2180 g
Reihe: Beck'sche Kurz-Kommentare
ISBN: 978-3-406-71978-3
Verlag: C.H.Beck
Für wasserdichte Honorarabrechnungen.
Der maßgebliche Standardkommentar
Der Kommentar besticht durch präzise Erläuterungen sowie die praxisnahe, klar strukturierte Darstellung. Zu allen wesentlichen Fragen, die sich aus der Anwendung der HOAI ergeben, bietet er den Benutzern und Benutzerinnen durch umfassende und zugleich nachvollziehbare Erläuterungen den Zugang zu schnellen Problemlösungen. Mit aufgenommen sind die praxisrelevantesten Musterverträge zum Architekten- und Ingenieurrecht sowie die DIN 276:2018-12 – Kosten im Bauwesen.
Zur Neuauflage
Die 10. Auflage stellt die Neuerungen der HOAI 2021 dar und erläutert auch die parallele Anwendung der HOAI 2013 für Verträge, die vor dem 1.1.2021 geschlossen wurden. Weiterer Schwerpunkt ist das neue Bauvertragsgesetz, in dem erstmalig der Architektenvertrag gesetzlich geregelt wird. Neu behandelt wird das Planungsinstrument des BIM (Building Information Modeling) und die aktuelle Entwicklung der Generalplaner- und Generalübernehmerverträge. Ausgebaut wurde die Darstellung der Fachplaner und die Erläuterungen der besonderen Beraterleistungen und ihre Abrechnung. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Baukostenüberschreitung und ihre Auswirkung auf die Honorierung der Architekten und Ingenieure.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Technische Wissenschaften Bauingenieurwesen Baurecht, Recht für Ingenieure und Architekten
- Rechtswissenschaften Berufs- und Gebührenrecht freie Berufe Heilberufe, Architekten, Ingenieure u. a. Berufs- und Gebührenrecht der Architekten und Ingenieure u. a.
- Geisteswissenschaften Architektur Architektur: Berufspraxis
- Rechtswissenschaften Bürgerliches Recht Privates Baurecht, Architektenrecht