„Arbeitslosenversicherungsgesetz - AlVG“, Gesamtwerk 1. - 14. Lieferung in 2 Mappen mit Stand November 2017:Arbeitslosigkeit ist das zentrale gesellschaftspolitische Problem unserer Zeit. Dadurch gewinnt auch das Arbeitslosenversicherungsrecht in Praxis und Lehre zunehmend an Bedeutung. Es verwundert daher nicht, dass das Arbeitslosenversicherungsgesetz daher zu den am meisten novellierten Gesetzen in Österreich gehört. Viele Vorschriften des Arbeitslosenversicherungsgesetzes sind aber in der Praxis nur in Verbindung mit den dazu ergangenen Richtlinien des Arbeitsmarktservice anwendbar und nur bei Kenntnis dieser Richtlinien und der zum Arbeitslosenversicherungsgesetz ergangenen Judikatur verständlich. Dieser Kommentar will vor allem ein nützlicher Arbeitsbehelf für den in diesem wichtigen Rechtsbereich tätigen Praktiker sein. Daher wurde besonders auf die Einarbeitung der umfangreichen aktuellen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes geachtet. Diesem Ziel dient auch der ausführliche Anhang, in den nicht nur die wichtigsten Nebengesetze und Verordnungen, sondern auch die in der Regel nur den Mitarbeitern des Arbeitsmarktservice zugänglichen Richtlinien aufgenommen wurden und der das Werk vervollständigt.PRODUKTINFORMATIONLoseblattwerke werden im Abonnement zur Fortsetzung bis auf Widerruf vorgemerkt. Der Widerruf hat schriftlich zu erfolgen und entfaltet seine Wirksamkeit nicht auf bereits vom Kunden erhaltene Lieferungen.
Krapf / Keul
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Weitere Infos & Material
Mag. Birgit Sdoutz ist Mitarbeiterin der Abteilung Arbeitsmarkt und Integration der Arbeiterkammer Wien, Expertin im Arbeitslosenversicherungsrecht und in diesem Bereich als Fachautorin tätig. Weiters ist sie stellvertretendes Mitglied des Landesdirektoriums des Arbeitsmarktservice Wien.Mag. Regina Zechner ist Mitarbeiterin der Abteilung Arbeitsmarkt und Integration der Arbeiterkammer Wien, Expertin im Arbeitslosenversicherungs-, Arbeits- und Insolvenzrecht.Zum Aufgabenbereich der beiden Autorinnen gehört neben der Beratung von arbeitslosen Personen auch das Verfassen von Schriftsätzen, sowie die Abhaltung von Vorträgen zum Arbeitslosenversicherungsgesetz.