Krischok | Der rechtliche Schutz des Wertes archäologischer Kulturgüter | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 266 Seiten

Reihe: Beiträge zu Grundfragen des Rechts.

Krischok Der rechtliche Schutz des Wertes archäologischer Kulturgüter


1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-8470-0534-6
Verlag: V&R unipress
Format: PDF
Kopierschutz: 0 - No protection

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Reihe: Beiträge zu Grundfragen des Rechts.

ISBN: 978-3-8470-0534-6
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Archäologische Kulturgüter üben eine große Faszination aus. Gleichzeitig sind sie vielfältigen Bedrohungen ausgesetzt, etwa durch Raubgrabungen oder bewaffnete Konflikte. Im Recht hat sich ein komplexes System kulturgüterschützender Normen entwickelt. Untersucht wird hier, welche Ratio der Kulturgüterschutz verfolgt, insbesondere im Hinblick auf archäologische Kulturgüter. Dazu wird ermittelt, welche Werte archäologischen Kulturgütern zugeschrieben werden und welche Konsequenzen sich daraus für das Recht ergeben. Archäologische Kulturgüter sind Informationsträger aus der Vergangenheit. Der Großteil der Information ist im Fundzusammenhang enthalten. Berücksichtigt das Recht diese Besonderheit bisher ausreichend? Welche Konsequenzen ergeben sich für Gesetzesvorhaben wie das neue Kulturgutschutzgesetz?
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1;Title Page;3
2;Copyright;4
3;Table of Contents;5
4;Body;11
5;Vorwort;11
6;Abkürzungsverzeichnis;13
7;Abbildungsverzeichnis;15
8;A. Einleitung;17
9;B. Begriff des archäologischen Kulturgutes;21
9.1;I. Kultur;21
9.1.1;1. Der außerrechtliche Kulturbegriff;21
9.1.1.1;a) Der offene Kulturbegriff;22
9.1.1.2;b) Der archäologische Kulturbegriff;24
9.1.2;2. Juristische Definition der Kultur;25
9.2;II. Kulturgut;28
9.2.1;1. Völkerrechtlicher Kulturgutbegriff;28
9.2.2;2. Europarechtlicher Kulturgutbegriff;29
9.2.3;3. Kulturgutbegriff auf nationaler Ebene;30
9.2.4;4. Der Kulturgutbegriff in Rechtsprechung und Literatur;31
9.2.5;5. Ergebnis;34
9.3;III. Archäologische Kulturgüter;35
9.3.1;1. Archäologie;35
9.3.2;2. Archäologische Quellen;36
9.3.3;3. Einbeziehung des Fundzusammenhangs in den Begriff des archäologischen Kulturgutes;39
10;C. Systematik des Schutzes archäologischer Kulturgüter;43
10.1;I. Völkerrecht;43
10.1.1;1. Kriegsvölkerrecht;43
10.1.2;2. Friedensvölkerrecht;44
10.1.2.1;a) UNESCO-Übereinkommen von 1970;44
10.1.2.2;b) Andere völkerrechtliche Verträge;46
10.2;II. Europarecht;47
10.2.1;1. Ausfuhrverordnung;48
10.2.1.1;a) Ausfuhrkontrolle;48
10.2.1.2;b) Ausnahmeregelung für archäologische Kulturgüter;48
10.2.2;2. Rückgaberichtlinie;50
10.3;III. Nationales Recht;52
10.3.1;1. Bundesrecht;52
10.3.1.1;a) Kulturgutschutzgesetz;52
10.3.1.2;b) Kulturgüterrückgabegesetz;53
10.3.2;2. Landesrecht;59
11;D. Der Wert archäologischer Kulturgüter;63
11.1;I. Werte in der Philosophie;64
11.2;II. Werte in der Psychologie und Soziologie;66
11.3;III. Wissenschaftlicher Wert archäologischer Kulturgüter;68
11.3.1;1. Wert der Archäologie als Wissenschaft;68
11.3.2;2. Denkmalwerttheorie;69
11.3.2.1;a) Erinnerungswert;70
11.3.2.2;b) Gegenwartswerte;73
11.3.2.3;c) Schlussfolgerungen;74
11.4;IV. Ökonomischer Wert archäologischer Kulturgüter;75
11.4.1;1. Klassische Nationalökonomie;75
11.4.2;2. Moderne Preistheorie;78
11.4.3;3. Archäologische Kulturgüter als Handelsware;82
11.4.4;4. Kommerzialisierung von archäologischen Kulturgütern;83
11.4.4.1;a) Vermarktung durch die Medien;83
11.4.4.2;b) Vermarktung durch Museen;84
11.4.4.3;c) Vermarktung im Tourismus;86
11.5;V. Wert aus gesellschaftlicher Sicht – Die identitätsstiftende Wirkung archäologischer Kulturgüter;86
11.5.1;1. Kulturelle Identität;87
11.5.2;2. Verhältnis von Identität und Geschichte – Das kulturelle Gedächtnis;88
11.5.3;3. Bedeutung der archäologischen Kulturgüter für die kulturelle Identität;91
12;E. Rechtliche Konsequenzen für den Schutz archäologischer Kulturgüter;95
12.1;I. Werte in ihrer rechtlichen Bedeutung;95
12.2;II. Überleitung der Werte in Verfassungsrechtsgüter;97
12.2.1;1. Verfassungsrechtliche Relevanz der identitätsstiftenden Wirkung;98
12.2.1.1;a) Gemeinsame Identität als Voraussetzung für einen Staat;98
12.2.1.2;b) Der Kulturstaat als Verfassungsrechtsgut;101
12.2.1.3;c) Auswirkungen auf archäologische Kulturgüter – Kulturgüterschutz als Staatsaufgabe;106
12.2.2;2. Die verfassungsrechtliche Relevanz des wissenschaftlichen Wertes;107
12.2.2.1;a) Grund der Wissenschaftsfreiheit;107
12.2.2.2;b) Begriff der Wissenschaft im Sinne des Grundgesetzes;108
12.2.2.3;c) Archäologie als Wissenschaft im Sinne von Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG;110
12.2.2.4;d) Auswirkungen auf archäologische Kulturgüter;115
12.2.3;3. Die verfassungsrechtliche Relevanz des ökonomischen Wertes;116
12.2.3.1;a) Grund der Eigentumsfreiheit;116
12.2.3.2;b) Auswirkungen auf archäologische Kulturgüter;117
12.3;III. Kollision von Verfassungsrechtsgütern am Beispiel archäologischer Kulturgüter;118
12.3.1;1. Kollidierende Verfassungsrechtsgüter;118
12.3.2;2. Praktische Beispiele;118
12.3.2.1;a) Das Schatzregal;118
12.3.2.2;b) Die Versagung einer Grabungsgenehmigung für eine wissenschaftliche Ausgrabung;127
12.3.2.3;c) Archäologische Kulturgüter als nachgelassene Werke;138
12.3.3;3. Ergebnis;153
13;F. Schlussfolgerungen für den Gesetzgeber;155
13.1;I. Abwanderungsschutz für deutsche archäologische Kulturgüter;156
13.1.1;1. Einführung einer generellen Exporterlaubnis;156
13.1.2;2. Definition des „national wertvollen Kulturgutes”;159
13.1.2.1;a) Nationale Zuordnung archäologischer Kulturgüter;159
13.1.2.2;b) Wesentlicher Verlust;163
13.1.3;3. Substanzschutz für national wertvolle archäologische Kulturgüter;165
13.2;II. Rückgabe von archäologischen Kulturgütern an andere Staaten;166
13.3;III. Ergebnis;169
14;G. Thesen;171
15;Übersichten;181
15.1;Übersicht 1: Kulturstaatsklauseln in den Verfassungen der Länder;181
15.2;Übersicht 2: „Denkmalschutzartikel” in den Verfassungen der Länder;182
15.3;Übersicht 3: Schatzregal in den Denkmalschutzgesetzen der Länder;184
15.4;Übersicht 4: Grabungserlaubnis in den Denkmalschutzgesetzen der Länder;188
15.5;Übersicht 5: Begriff „Bodendenkmal” in den Denkmalschutzgesetzen der Länder;192
15.6;Übersicht 6: Auswertung der Länderverzeichnisse national wertvollen Kulturgutes;195
16;Anhang;197
16.1;Anhang 1: Haager Konvention von 1954 – Auszug;197
16.2;Anhang 2: Übereinkommen über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut [UNESCO-Übereinkommen];198
16.3;Anhang 3: Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (revidiert);206
16.4;Anhang 4: VERORDNUNG (EG) Nr. 116/2009 DES RATES vom 18. Dezember 2008 über die Ausfuhr von Kulturgütern (kodifizierte Fassung);215
16.5;Anhang 5: RICHTLINIE 93/7/EWG DES RATES vom 15. März 1993 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern;222
16.6;Anhang 6: RICHTLINIE 2014/60/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Mai 2014 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 (Neufassung);230
16.7;Anhang 7: Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer- Durchführungsverordnung (gültig bis 31. Dezember 2006; ab 2007 gilt § 52 Abs. 2 Abgabenordnung);242
16.8;Anhang 8: § 10 g EStG – Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden;243
16.9;Anhang 9: Empfehlung der Kultusministerkonferenz für Eintragungen in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes und das Verzeichnis national wertvoller Archive nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung;244
17;Literaturverzeichnis;249
18;Leere Seite;268


Krischok, Heike
Dr. Heike Krischok ist Volljuristin und studierte an der Universität Potsdam. Sie arbeitet derzeit als Dozentin an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei.



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