Die Arbeit überprüft die strengen behördlichen Darlegungslasten, die in der jüngeren Rechtsprechung zum Versammlungsrecht für die Begründung des polizeilichen Notstandes entwickelt worden sind. Es gilt: Um friedliche Versammlungen auch bei Gegenprotesten oder anderen Gefahrenlagen zu ermöglichen, müssen Versammlungsbehörden mittels Amtshilfe alle verfügbaren Polizeikräfte von Bund und Ländern zusammenziehen. Nur wenn ein Schutz trotzdem nicht gewährleistet werden kann, dürfen die Versammlungen unter Berufung auf den polizeilichen Notstand eingeschränkt werden.Nach einer Darstellung der Grundlagen samt Bedeutung der Amtshilfe behandelt die Arbeit Probleme, die auftreten, wenn Amtshilfe verweigert und die Entscheidung unzureichend begründet wird. Vor allem länderübergreifend ist ungeklärt, ob die unzureichend begründete Amtshilfeverweigerung den Versammlungsbehörden zuzurechnen ist. Die Arbeit entwickelt einen Lösungsansatz, der die Zurechnung länderübergreifend begründet.
Krüger
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Weitere Infos & Material
1. Einleitung
Hintergründe der Untersuchung – Ziele der Untersuchung – Gang der Untersuchung
2. Verständnisbildende Grundlagen des Amtshilfeinstituts
Rechtsdogmatische Hintergründe – Die Merkmale des Amtshilfebegriffs – Abgrenzung der Amtshilfe zu anderen Formen der Verwaltungskooperation
3. Verweigerte Amtshilfe im versammlungsrechtlichen Kontext
Die Bedeutung verweigerter Amtshilfe für die Annahme des polizeilichen Notstandes – Verfahrensrechtliche Hintergründe – Wesen und Begleitumstände der Verweigerungsentscheidung
4. Darlegungslasten der Versammlungsbehörden im Außenverhältnis
Verfahrens- und prozessrechtliche Rahmenbedingungen – Umfang der versammlungsbehördlichen Darlegungslasten – Faktisches Zurechnungsverhältnis als Korrelat der hohen Darlegungslasten
5. Zusammenfassung in Thesen
Philip Max Krüger studierte von 2013 bis 2019 Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen mit Auslandsaufenthalt an der Université de Lausanne. Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle von 2021 bis 2023. Im Anschluss Eintritt in eine alteingesessene Hannoveraner Rechtsanwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Verwaltungsrecht und Medizinrecht.
Philip Max Krüger studied law at the Georg-August-Universität Göttingen from 2013 to 2019 with a period abroad at the Université de Lausanne. Legal clerkship in the district of the Higher Regional Court of Celle from 2021 to 2023, after which he joined a long-established law firm in Hanover specializing in administrative law and medical law.