Lang | Das Bildungsangebot für Behinderte | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, Band 1337, 696 Seiten

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

Lang Das Bildungsangebot für Behinderte

Verfassungsrechtliche Anforderungen an das System der sonderpädagogischen Förderung. Eine Untersuchung auf der Grundlage der rechtlichen Regelungen und der schulischen Praxis im Saarland
1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-428-55072-2
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Verfassungsrechtliche Anforderungen an das System der sonderpädagogischen Förderung. Eine Untersuchung auf der Grundlage der rechtlichen Regelungen und der schulischen Praxis im Saarland

E-Book, Deutsch, Band 1337, 696 Seiten

Reihe: Schriften zum Öffentlichen Recht

ISBN: 978-3-428-55072-2
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Der Diskurs über das Bildungsangebot für Behinderte in Deutschland ist gekennzeichnet durch die Allgegenwart der Begriffe 'Inklusion' und 'UN-Behindertenrechtskonvention'. Sie stehen für einen Mainstream, dem sich der Autor nicht verpflichtet fühlt. Sein dezidiert verfassungsrechtlicher Ansatz zielt – bei Berücksichtigung auch des Völkervertragsrechts – auf den normativen Fluchtpunkt staatlicher Schulverantwortung: nämlich auf die Gewährleistung der Erfüllung des Bildungsanspruchs des behinderten Kindes und auf die Respektierung des Elternrechts. Doch kann der normative Zugriff angesichts der Kontingenz von Rechtsnormen nicht von der Tatsachenebene abstrahieren. Mit ihr ist der Autor vertraut aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit, die ihm tiefe Einblicke in die schulische Realität ermöglichte. Indem auch die Handlungsvoraussetzungen für den Vollzug der Rechtsnormen und ihre Wirkungsdimension thematisiert werden, ist die Arbeit im Rahmen eines integralen Normdiskurses auch ein Beitrag zur Rechtstatsachenforschung.
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Weitere Infos & Material


Einleitung

Gang der Untersuchung

1. Erstmalige gesetzliche Regelung der integrativen Unterrichtung

Konzeptionelle Neuausrichtung der sonderpädagogischen Förderung – Regelung der pädagogisch-strukturellen Elemente integrativer Unterrichtung durch das Gesetz vom 4.6.1986 – Bildungsanspruch des behinderten und des nichtbehinderten Schülers – Voraussetzungen integrativer Unterrichtung – Verfahrens- und Zuständigkeitsregelung

2. Integrative Unterrichtung im Saarland. Realbefund

Ausbau der integrativen Unterrichtung im Spiegel der Zahlen – Pädagogische Qualität integrativer Unterrichtung in Abhängigkeit von den personellen Ressourcen – Staatliche Schulverantwortung für die Erfüllung des Bildungsanspruchs integrativ unterrichteter behinderter Kinder und Jugendlicher – Wissenschaftliche Politikberatung mit Unterstützungsfunktion – Problematik der ländervergleichenden Statistiken zur integrativen/inklusiven Unterrichtung

3. Förderschule

Regelungen zur Förderschule in der Verfassung des Saarlandes – Förderschule als alternatives, komplementäres und subsidiäres Bildungsangebot – Erfüllung des Bildungsanspruchs des behinderten Schülers in der Förderschule – Objektivrechtliche Pflicht des Staates zur Bereitstellung von Förderschulen

4. Inklusive Schule

VN-Behindertenrechtskonvention und bildungspolitischer Diskurs – Geltung, Anwendbarkeit und normativer Gehalt der VN-Behindertenrechtskonvention hinsichtlich des Bildungsanspruchs des behinderten Kindes – Rechtliche Regelung der inklusiven Schule im Saarland – Staatliche Schulverantwortung für die Erfüllung des Bildungsanspruchs behinderter Kinder und Jugendlicher in der inklusiven Schule

Zusammenfassung in Thesen

Anhang

Literaturverzeichnis

Verzeichnis sonstiger Publikationen, Sachverzeichnis


Hansgünter Lang studierte ab 1963 Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes. Er legte die Juristischen Staatsprüfungen 1968 und 1971 ab. Nach der Einstellung im Kultusministerium des Saarlandes war er bis 1975 Persönlicher Referent des damaligen Kultusministers Werner Scherer. Es folgten 24 Jahre in der Abteilung Allgemeinbildende Schulen, wo er als Leiter des Schulrechtsreferates u.a. für Normgebung zuständig war. Von 1977 bis zu seiner Ernennung zum Staatssekretär im Jahr 1999 gehörte Hansgünter Lang als Vertreter des Saarlandes dem Unterausschuss Schulrecht der Kultusministerkonferenz an. Dort war er mehrfach Berichterstatter zu Rechtsfragen des Bildungsangebots für Behinderte.



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