Lauterbach / Allstädt / Nursair | Die drei Speichen Weisheit | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 216 Seiten

Lauterbach / Allstädt / Nursair Die drei Speichen Weisheit

Die erfolgreiche Investmentstrategie seit über 1600 Jahren
1. Auflage 2023
ISBN: 978-3-7578-7218-2
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark

Die erfolgreiche Investmentstrategie seit über 1600 Jahren

E-Book, Deutsch, 216 Seiten

ISBN: 978-3-7578-7218-2
Verlag: BoD - Books on Demand
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark



Die Drei Speichen Weisheit 400 n. Chr. schrieb der Rabbi Isaak bar Aha den Babylonischen Talmut mit. Er beschrieb darin, wie man sein Vermögen sicher und ertragreich aufteilen und aufbauen sollte: Ein Drittel in Gold und Edelmetalle Ein Drittel in Land und Immobillien Ein Drittel in Beteiligungen/Handelsware und Bargeld Diese Aufteilung hat sich über Jahrhunderte bewährt. Banken, Versicherungen und vermögende Familien handeln seit Jahrhunderten danach. Sie auch?

Thomas Lauterbach ist seit über 35 Jahren Unternehmer und Vertriebsprofi. In mehreren zehntausenden Akquise-, Verkaufs-, Rekrutierungs- und Motivationsgespächen, sowie über 5.000 Seminaren, Trainings und Workshops konnte er mehr als 30.000 Teilnehmer erreichen. Thomas Lauterbach überzeugt nicht nur mit Fachwissen und Kompetenz, sondern auch mit Witz und Charme.

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Weitere Infos & Material


Aktien, Fonds & ETF
Unter Kapitalbeteiligung oder Unternehmensbeteiligung (kurz Beteiligung, Englisch participation) versteht man den Besitz von Eigenkapital an einem Unternehmen. Wer die Beteiligung hält, wird als Anteilseigner (Aktionär oder Gesellschafter) bezeichnet. Anteilseigner ist, wer als natürliche oder juristische Person die Rechte und Pflichten eines Kapitalgebers bei einer Personen- oder Kapitalgesellschaft wahrnimmt. Wesentliche Rechte sind das Stimmrecht und das Recht auf Gewinnbeteiligung, zu den Pflichten gehört insbesondere die Treuepflicht. In § 2 Mitbestimmungsgesetz ist eine Legaldefinition enthalten, wonach unter Anteilseigner die Aktionäre von Aktiengesellschaften, Gesellschafter von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), und Genossen von Erwerbs- und Genossenschaften verstanden werden. Wegen der mangelnden Operationalität des Beteiligungsbegriffs gibt es im Handelsrecht eine (widerlegbare) Beteiligungsvermutung in § 271 Abs. 1 Satz 3 HGB. Danach gelten Kapitalanteile von mehr als 20 % an einer Kapitalgesellschaft als Beteiligung, wenn sie dem dauernden Geschäftsbetrieb des beteiligten Unternehmens dienen. Dabei wird das „Dienen“ durch die Herstellung einer dauerhaften Verbindung zum Beteiligungsunternehmen herbeigeführt (§ 247 Abs. 2 HGB). Ansonsten geht das Gesetz davon aus, dass eine Beteiligung dauerhaft besteht (§ 271 Abs. 1 Satz 1 HGB). Liegt die Beteiligung unter 20 %, so gilt sie dennoch als Beteiligung, wenn eine „dauerhafte Verbindung“ beabsichtigt ist. Liegt eine Veräußerungsabsicht vor oder ist lediglich eine Finanzbeteiligung geplant, handelt es sich nicht um eine dauernde Verbindung. Zum Anteilseigner wird man durch Kauf von Aktien oder Einzahlung der mit dem Unternehmen vereinbarten Kapitalbeteiligung. Steht die Kapitalbeteiligung dem Unternehmen zur endgültigen und freien Verfügung, so veranlasst es die Eintragung des Anteilseigners in das für die Gesellschaft zuständige Register, insbesondere Handelsregister. Das gilt nicht für Aktiengesellschaften. Die Bezeichnung Anteilseigner leitet sich vom Eigentümer von Kapitalanteilen ab. Als Eigentümer kann er sämtliche Eigentümerrechte wahrnehmen, insbesondere kann er seine Anteile veräußern oder belasten; sie können auch gepfändet werden. Der Anteilseigner übernimmt Rechte und Pflichten. Zu den Rechten gehören insbesondere Mitverwaltungs- und Vermögensrechte. Das Mitverwaltungsrecht ist vor allem das Stimmrecht, das im Regelfall mit dem Kapitalanteil verbunden ist. Es berechtigt den Anteilseigner, an den Beschlussfassungen aller Anteilseigner teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben. Das Vermögensrecht beinhaltet hauptsächlich das Recht auf Gewinnbeteiligung. Pflichten ergeben sich aus der Treuepflicht. Quelle: Wikipedia „Wer Geld hat, kann spekulieren. Wer keins hat, muss. Sonst bleibt er immer arm“ Andre Kostolany
Börsenlegende Keine Angst vor Aktien
Was ist eigentlich eine Aktie? Eine Aktie ist eine Beteiligung an einer Aktiengesellschaft (einem Unternehmen), deren Wert in Form von Aktien herausgegeben wird. Ein Unternehmen, das zur Gründung oder Expansion keine oder geringe (Bank-)Kredite aufnehmen will, kann Anteile des Unternehmens in Form von Aktien verkaufen. Dabei gibt es verschiedene Arten von Aktien, die im weiteren Verlauf ausführlich dargestellt werden. Erwirbt man einen oder mehrere Anteile in Form von Aktien an einem Unternehmen, so gibt man dem Unternehmen dadurch Kapital, womit das Unternehmen wirtschaften kann. Durch den Besitz wird man zum Aktionär und ist am Nennwert oder Börsenwert des Unternehmens beteiligt. Das Unternehmen schüttet Dividenden (Gewinnanteile) an die Aktionäre aus und so steigt der Wert meiner Beteiligung, wenn der gesamte Wert des Unternehmens an der Börse steigt. Ein Unternehmen hat also einen angenommenen Wert von 1.000.000 Euro und gibt 100.000 Aktien heraus, dann hat eine Aktie einen Wert von 10 Euro. Kaufe ich 50 Aktien, kosten diese 500 Euro und ich bin an 0,05% des Unternehmens beteiligt. Steigt der Wert des Unternehmens auf 2.000.000 Euro, halte ich weiterhin 0,05% in Form von 50 Aktien, diese sind aber nun schon 1.000 Euro wert. In vielen anderen Teilen der Welt, beispielsweise in Amerika, sind Aktien bei der Bevölkerung wesentlich bekannter und beliebter, als es zurzeit in Deutschland der Fall ist. Die Philosophie der Geldanlagen an sich, hier im Speziellen der Aktie, ist eine grundlegend andere. Der deutsche Anleger ist Geldanlagen gegenüber skeptisch und nahezu argwöhnisch, wenn diese nicht im Fernsehen oder anderen Medien beworben oder seit Generationen als Geldanlage in der Familie oder im Bekanntenkreis bekannt und genutzt werden. Hier muss ein Umdenken stattfinden, um auf lange Sicht finanziell unabhängiger und mit besseren Renditen ausgestattet zu sein. Stand 3/23 Welche Arten von Aktien gibt es? Belegschaftsaktien Sie wird für Mitarbeiter eines Unternehmens meistens günstiger als zum reellen Preis herausgegeben. Allerdings ist sie häufig mit einer Sperrfrist belegt, worin die Mindesthaltedauer der Aktie beschrieben ist. Erst danach kann diese Aktie veräußert werden. Gratisaktie Sie dient der Umwandlung von offenen Rücklagen in dividenden-berechtigtes Kapital. Hier verändert sich für den Aktionär nicht der Wert seiner Beteiligung, sondern lediglich die Anzahl der Aktien. Inhaber-Aktie Sie ist die gebräuchlichste Art der Aktie. Dem namentlich bekannten Aktieninhaber stehen alle Rechte und Pflichten aus dem Aktienbesitz zu. Beim Inhaberwechsel (z.B. Verkauf) wird die Aktie übergeben. Namensaktie Hier gilt gegenüber der Aktiengesellschaft nur der als Aktionär, der auch im Aktienbuch eingetragen ist. Im Gegensatz zur Inhaberaktie bedarf die Übertragung an den Käufer einer schriftlichen Erklärung durch den Verkäufer. Vinkulierte Namensaktie Dies ist eine besondere Form der Namensaktie. Sie kann nur weitergegeben werden, wenn der Vorstand seine Zustimmung dazu gegeben hat. Diese Bestimmung ist in der Satzung der Aktiengesellschaft festgehalten und dient der Vermeidung einer heimlichen Mehrheitsübernahme durch Konkurrenten oder andere Firmen. Quotenaktien Sie bezeichnen keinen festen Betrag (Nennwert), sondern einen bestimmten prozentualen Anteil an der Aktiengesellschaft. Stammaktien Sie sind die ganz normalen stimmberechtigten Aktien. Vorzugaktien Hier kann der Aktionär auf der Hauptversammlung nicht über die zukünftige Vorgehensweise des Unternehmens mitbestimmen. Sein Vorteil besteht darin, dass ihm eine Mindestdividende zusteht, welche bei Ausfall zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt werden muss. Wo bekomme ich Aktien? Während früher der Weg zur Bank nötig war, kauft man Aktien heute bequem über das Internet. Wer bereits das Onlinebanking nutzt, kennt die Art, sein Geld im Internet zu verwalten. Je nachdem, wie viele und wie oft Sie Aktien kaufen und verkaufen wollen, kann man bei der Hausbank ein Depot eröffnen, jedoch sind die Kosten hier meist recht hoch. So bezahlt man im Schnitt über die eigene Bank um die zehn Euro je Handel (also Kauf oder Verkauf). Machen Sie sich im Internet kundig. Es gibt bereits spezielle Handelsbanken, bei denen ein Handel um die zwei Euro kostet. Wenn Sie viel handeln, können Sie auch eine Flatrate (wie beim Handyvertrag) erwerben. Hier sind dann für eine Pauschale beliebig viele Käufe und Verkäufe möglich. Ist die Inflation bei Aktien ein Thema? Natürlich ist Inflation bei Aktien ein Thema, aber im positiven Sinn. Denn eine Aktie stellt gegenüber einem Sparbuch keine Geldwertanlage, sondern eine Sachwertanlage dar. Mit dem Erwerb meiner Aktie gebe ich dem Unternehmen Geld und werde so unmittelbar am Unternehmen beteiligt. Alle Sachwerte haben einen natürlichen Inflationsausgleich, denn es sind ja naturgemäß die Sachen, die bei einer Inflation teurer werden, hingegen nimmt der Geldwert ab, wie z. B. das Geld auf meinem Sparbuch. Eine Investition in Aktien eignet sich somit als Investition in inflationsgeschützte Werte bei längerem Anlagezeitraum. In welche Unternehmen sollte ich investieren? „Kaufe die Unternehmen, deren Produkte du selber nutzt“
Warren Buffet Eine pauschale Beantwortung der Frage ist leider so nicht zu treffen, dennoch lässt sich sagen, dass große und bekannte Unternehmen seit Jahren am Markt sind und sich somit der Kursverlauf des Unternehmenswertes in Charts über mehrere Jahre vergleichen und analysieren lässt. So erkennt man bereits, dass das Unternehmen, für das ich mich interessiere, eine gleichmäßige Steigerung über die letzten 5 oder 10 Jahre hingelegt hat. Es lässt sich zwar nie mit absoluter Sicherheit sagen, dass diese...



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