Ledermann / Brühl | Die Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preussischen Monarchie | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band 32, 593 Seiten

Reihe: Guttentagsche Sammlung preußischer Gesetze

Ledermann / Brühl Die Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preussischen Monarchie

Vom 30. Mai 1853. Nebst ihren gesetzlichen Ergänzungen
2., verm. und verbesserte Auflage Nachdruck 2019
ISBN: 978-3-11-153160-1
Verlag: De Gruyter
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Vom 30. Mai 1853. Nebst ihren gesetzlichen Ergänzungen

E-Book, Deutsch, Band 32, 593 Seiten

Reihe: Guttentagsche Sammlung preußischer Gesetze

ISBN: 978-3-11-153160-1
Verlag: De Gruyter
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Frontmatter -- Vorrede zur ersten Auflage -- Vorrede zur zweiten Auflage -- Abkürzungen -- Inhalt -- 1. Historische Einleitung -- 2. Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. Mai 1853 -- § 1. Anwendungsgebiet -- Titel I. Von den Grundlagen der städtischen Verfassung -- § 2. Der Stadtbezirk und seine Veränderung -- § 3. Die Einwohner der Stadt -- § 4. Recht der Einwohner zur Benutzung der Gemeinde Anstalten, Pflicht zur Tragung der Gemeindelaften. Forensen -- § 5. Der Erwerb des Bürgerrechts -- § 6. Verleihung des Bürgerrechts. Ehrenbürgerrecht -- § 7. Verlust und Ruhen des Bürgerrechts -- § 8. Wahlrecht der Forensen und juristischen Personen -- § 9. Die Stadtgemeinden als Korporationen. Selbstverwaltung -- § 10. Willensorgane der Stadtgemeinden -- § 11. Selbftgesehgebungsrecht der Städte (Autonomie). Ortsstatuten -- Titel II. Von der Zusammensetzung und Wahl der Stadtverordnetenversammlung -- § 12. Zahl der Stadtverordneten. Verstärkung der Versammlung -- § 13. Bildung der Wählerabteilungen -- § 14. Einteilung in Wahlbezirke -- § 15. Einteilung der Stadtverordneten auf mehrere Ortschaften -- § 16. Die Hausbesitzer in der Stadtverordnetenversammlung -- § 17. Die Erfordernisse des passiven Wahlrechts -- § 18. Wahlperiode. Ruhen und Verlust des Bürgerrechts in ihren Folgen für die gewählten Stadtverordneten. Grundsätze für die regelmäßige Ergänzung der Stadtverordnetenversammlung -- § 19. Die Wählerliste -- § 20. Berichtigung und Offenlegung der Wählerlisten. Berichtigungsverfahren -- § 21. Die Wahlen. Ergänzungswahlen. Ersatzwahlen -- § 22. Erhaltung der erforderlichen Anzahl von Hausbesitzern in der Versammlung -- § 23. Wahlbekanntmachung und Einladung zur Wahl -- § 24. Zusammensetzung des Wahlvorstandes -- § 25. Die Wahlhandlung -- § 26. Das Wahlresultat -- § 27. Veröffentlichung des Wahlergebnisses. Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl. Verfahren betreffend Feststellung der Gültigkeit der Wahl -- § 28. Beginn und Ende der Wahlperiode. Einführung der Gewählten -- Titel III. Von der Zusammensetzung und Wahl des Magistrats -- § 29. Zusammensetzung des Magistrats. Anzahl der Mitglieder -- § 30. Wählbarkeit zum Magiftratsmitgliede -- § 31. Die Wahlperiode. Die regelmäßige Ergänzung der Schöffen -- § 32. Die Wahl der Magistratsmitglieder -- § 33. Die Bestätigung -- § 34. Einführung der Magistratsmitglieder. Der Titel „Stadtaltester" -- Titel IV. Von den Versammlungen und Geschäften der Stadtverordneten -- Vorbemerkung zu Titel IV: Allgemeine Abgrenzung der Zuständigkeit des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung. Historisches -- § 35. Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung. Mitdeschlußfassungsrecht des Magistrats -- § 36. Zustimmungsrecht des Magistrats. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gemeindebehörden. Aufführungsrecht des Magistrats -- § 37. Das Kontrollrecht der Stadtverordnetenversammlung: Akteneinsicht; Kontrollausschüffe -- § 38. Dervorftandder Stadtverordnetenversammlung. Protokollführer. Teilnahme des Magistrats au den Sitzungen -- § 39. Zusammenberusung der Stadtverordneten -- § 40. Art und Weise der Zusammenberufung -- § 41. Regelmäßige Sitzungstage -- § 42. Beschlußfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung -- § 43. Verfahren bei der Abstimmung -- § 44. Ausschließung einzelner Stadtverordneten wegen widersprechender Interessen. Prozesse gegen den Magistrat oder dessen Mitglieder -- § 45. Öffentlichkeit der Sitzungen -- § 46. Leitung der Verhandlung. Sitzungspolizei -- § 47. Beschlußbuch. Unterzeichnung der Protokolle. Mitteilung der Beschlüsse an den Magistrat -- § 48. Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung -- § 49. Beschlüsse über das Gemeiudevermögen. Begriff und Arten desselben. Sondervermögen -- § 50. Beschlüsse, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde unterliegen -- § 51. Die freiwillige Veräußerung v

Ledermann / Brühl Die Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preussischen Monarchie jetzt bestellen!

Weitere Infos & Material


Frontmatter -- Vorrede zur ersten Auflage -- Vorrede zur zweiten Auflage -- Abkürzungen -- Inhalt -- 1. Historische Einleitung -- 2. Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. Mai 1853 -- § 1. Anwendungsgebiet -- Titel I. Von den Grundlagen der städtischen Verfassung -- § 2. Der Stadtbezirk und seine Veränderung -- § 3. Die Einwohner der Stadt -- § 4. Recht der Einwohner zur Benutzung der Gemeinde Anstalten, Pflicht zur Tragung der Gemeindelaften. Forensen -- § 5. Der Erwerb des Bürgerrechts -- § 6. Verleihung des Bürgerrechts. Ehrenbürgerrecht -- § 7. Verlust und Ruhen des Bürgerrechts -- § 8. Wahlrecht der Forensen und juristischen Personen -- § 9. Die Stadtgemeinden als Korporationen. Selbstverwaltung -- § 10. Willensorgane der Stadtgemeinden -- § 11. Selbftgesehgebungsrecht der Städte (Autonomie). Ortsstatuten -- Titel II. Von der Zusammensetzung und Wahl der Stadtverordnetenversammlung -- § 12. Zahl der Stadtverordneten. Verstärkung der Versammlung -- § 13. Bildung der Wählerabteilungen -- § 14. Einteilung in Wahlbezirke -- § 15. Einteilung der Stadtverordneten auf mehrere Ortschaften -- § 16. Die Hausbesitzer in der Stadtverordnetenversammlung -- § 17. Die Erfordernisse des passiven Wahlrechts -- § 18. Wahlperiode. Ruhen und Verlust des Bürgerrechts in ihren Folgen für die gewählten Stadtverordneten. Grundsätze für die regelmäßige Ergänzung der Stadtverordnetenversammlung -- § 19. Die Wählerliste -- § 20. Berichtigung und Offenlegung der Wählerlisten. Berichtigungsverfahren -- § 21. Die Wahlen. Ergänzungswahlen. Ersatzwahlen -- § 22. Erhaltung der erforderlichen Anzahl von Hausbesitzern in der Versammlung -- § 23. Wahlbekanntmachung und Einladung zur Wahl -- § 24. Zusammensetzung des Wahlvorstandes -- § 25. Die Wahlhandlung -- § 26. Das Wahlresultat -- § 27. Veröffentlichung des Wahlergebnisses. Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl. Verfahren betreffend Feststellung der Gültigkeit der Wahl -- § 28. Beginn und Ende der Wahlperiode. Einführung der Gewählten -- Titel III. Von der Zusammensetzung und Wahl des Magistrats -- § 29. Zusammensetzung des Magistrats. Anzahl der Mitglieder -- § 30. Wählbarkeit zum Magiftratsmitgliede -- § 31. Die Wahlperiode. Die regelmäßige Ergänzung der Schöffen -- § 32. Die Wahl der Magistratsmitglieder -- § 33. Die Bestätigung -- § 34. Einführung der Magistratsmitglieder. Der Titel „Stadtaltester" -- Titel IV. Von den Versammlungen und Geschäften der Stadtverordneten -- Vorbemerkung zu Titel IV: Allgemeine Abgrenzung der Zuständigkeit des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung. Historisches -- § 35. Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung. Mitdeschlußfassungsrecht des Magistrats -- § 36. Zustimmungsrecht des Magistrats. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gemeindebehörden. Aufführungsrecht des Magistrats -- § 37. Das Kontrollrecht der Stadtverordnetenversammlung: Akteneinsicht; Kontrollausschüffe -- § 38. Dervorftandder Stadtverordnetenversammlung. Protokollführer. Teilnahme des Magistrats au den Sitzungen -- § 39. Zusammenberusung der Stadtverordneten -- § 40. Art und Weise der Zusammenberufung -- § 41. Regelmäßige Sitzungstage -- § 42. Beschlußfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung -- § 43. Verfahren bei der Abstimmung -- § 44. Ausschließung einzelner Stadtverordneten wegen widersprechender Interessen. Prozesse gegen den Magistrat oder dessen Mitglieder -- § 45. Öffentlichkeit der Sitzungen -- § 46. Leitung der Verhandlung. Sitzungspolizei -- § 47. Beschlußbuch. Unterzeichnung der Protokolle. Mitteilung der Beschlüsse an den Magistrat -- § 48. Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung -- § 49. Beschlüsse über das Gemeiudevermögen. Begriff und Arten desselben. Sondervermögen -- § 50. Beschlüsse, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde unterliegen -- § 51. Die freiwillige Veräußerung v



Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.