Lenz / Hansel | Bundesverfassungsgerichtsgesetz | Buch | 978-3-7560-1504-7 | sack.de

Buch, Deutsch, 926 Seiten, gebunden, Format (B × H): 144 mm x 208 mm, Gewicht: 1102 g

Reihe: Nomos Handkommentar

Lenz / Hansel

Bundesverfassungsgerichtsgesetz

Handkommentar
4. Auflage 2024
ISBN: 978-3-7560-1504-7
Verlag: Nomos Verlags GmbH

Handkommentar

Buch, Deutsch, 926 Seiten, gebunden, Format (B × H): 144 mm x 208 mm, Gewicht: 1102 g

Reihe: Nomos Handkommentar

ISBN: 978-3-7560-1504-7
Verlag: Nomos Verlags GmbH


„Wer sich auf den Weg nach Karlsruhe macht, der sollte den Kommentar im Gepäck haben.“
Prof. Dr. Michael Droege, fachbuchjournal 1/2022, zur Vorauflage

Der „Lenz/Hansel“ als Kommentar des ersten Zugriffs erörtert präzise und praxisnah alle relevanten Fragen des Verfassungsprozessrechts. Beschwerdeführer erhalten konkrete Hilfestellungen, um die Erfolgsaussichten eines Verfahrens zuverlässig und schnell zu prüfen. Die Kommentatoren loten die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einschließlich der Spruchpraxis der Kammern argumentativ aus.

Die Neuauflage
Das Werk ist auf dem aktuellen Stand. Es kommentiert neben der umfangreichen neuen Entscheidungspraxis des BVerfG – zuletzt etwa das Haushaltsurteil – bereits vollständig das Gesetz zu Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht. Mitberücksichtigt wird bereits die aktuelle Debatte zur Stärkung der Resilienz der Verfassungsgerichtsbarkeit.

Die Autoren
RA Prof. Dr. Christofer Lenz ist Partner bei Oppenländer Rechtsanwälte, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Honorarprofessor an der Universität Stuttgart. In der Bundesrechtsanwaltskammer leitet er als Vorsitzender den Verfassungsrechtsausschuss, der auf Bitte des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig Stellungnahmen zu anhängigen Verfahren abgibt. Er ist Mitglied des Präsidiums der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission.

Roland Hansel ist seit 2000 Richter in der Arbeitsgerichtsgerichtsbarkeit und seit 2010 stellv. Direktor des Arbeitsgerichts Wuppertal. Er war von 2006 bis 2010 wiss. Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht (Erster Senat, Dezernat von Prof. Dr. Bryde).

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