Höchstrichterliche Entscheidungen prägen die Auslegung gesetzlicher Regelungen. Eine Rechtsfrage wird in der Praxis regelmäßig so entschieden, wie das zuständige Bundesgericht parallele Fälle beurteilt hat. Im Steuerrecht verhindert der Gesetzgeber diese Orientierungswirkung häufig, indem er auf Entscheidungen des Bundesfinanzhofs mit einer Anpassung des Gesetzestextes sowohl für zukünftige als auch für vergangene Fälle reagiert. Tim Maciejewski untersucht, wann derartige Nichtanwendungsgesetze in Konflikt mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung geraten oder subjektive Rechte der betroffenen Bürger auf Vertrauensschutz und effektiven Rechtsschutz beeinträchtigen. Umgekehrt arbeitet er heraus, dass Nichtanwendungsgesetze einen Beitrag zur Rechtskontinuität leisten können und entwickelt ein Abwägungsmodell zu ihrer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2020 der Bucerius Law School und dem Gerhard-Thoma-Ehrenpreis 2020 des Fachinstituts der Steuerberater ausgezeichnet.
Maciejewski
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Maciejewski, Tim
Geboren 1986; Duales Studium zum Diplom-Finanzwirt (FH); Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Auckland; 2014 Erste Juristische Prüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Steuerrecht an der Bucerius Law School; 2015-19 Dozent an der Norddeutschen Akademie für Finanzen und Steuerrecht; seit 2017 Dozent an der Bundesfinanzakademie am Bundesministerium der Finanzen; 2020 Promotion; seit 2020 Rechtsreferendar beim Hanseatischen Oberlandesgericht.