Manthe Geschichte des römischen Rechts
5. Auflage 2016
ISBN: 978-3-406-69291-8
Verlag: Verlag C. H. Beck GmbH & Co. KG
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
E-Book, Deutsch, Band 2132, 127 Seiten
Reihe: Beck'sche Reihe
ISBN: 978-3-406-69291-8
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Zum Buch
Das Rechtswesen der Römer bildete eine der tragenden Säulen des Imperium Romanum und erlangte schließlich einen so hohen Entwicklungsgrad, daß es in Teilen weit über die Antike hinaus in Geltung blieb. Das Römische Recht prägte nicht nur während des Mittelalters und der Frühen Neuzeit die Rechtsordnungen in vielen Ländern Europas, seine Wirkungsmacht ist vielmehr bis auf den heutigen Tag erkennbar geblieben. Kenntnis und Verständnis dieses überzeitlichen Kulturgutes sind daher nicht nur für den angehenden Juristen, sondern letztlich auch für jeden historisch Interessierten unverzichtbar. Ulrich Manthe hat in dem vorliegenden, ausgezeichnet verständlichen und anregenden Buch die Entwicklung des Römischen Rechts von den frühesten Anfängen bis zur Spätantike beschrieben und erklärt sowie die großen Linien der Rezeptionsgeschichte aufgezeigt. Verweise auf moderne Rechtsnormen veranschaulichen das Nachleben antik-römischer Rechtsgelehrsamkeit.
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Weitere Infos & Material
1;Cover;1
2;Titel;2
3;Zum Buch;3
4;Über den Autor;3
5;Impressum;4
6;Inhalt;5
7;Einführung;7
8;I. Die Vor- und Frühgeschichte bis zu den XII Tafeln;11
8.1;1. Die Verfassung der Königszeit und das ius civile;11
8.2;2. Spuren archaischer Strafgesetze;13
8.3;3. Der älteste Eigentumsprozeß: die legis actio sacramento in rem;15
8.4;4. Die rituelle Übereignung durch mancipatio;19
8.5;5. Die formfreie Übereignung durch traditio;24
8.6;6. Die auctoritas-Haftung;25
8.7;7. Die Schuldbegründung durch stipulatio und nexum;26
8.8;8. Die Hausgewalt;28
8.9;9. Die Eheschließung und der manus-Erwerb;31
8.10;10. Das Erbrecht der Frühzeit und die adrogatio;32
9;II. Das neue Recht der XII Tafeln;36
9.1;1. Die Verfassung der Republik;36
9.2;2. Die Entstehung der XII Tafeln;40
9.3;3. Die Reform der mancipatio: nuncupatio und usucapio;41
9.4;4. Die Reform des Familienrechts: trinoctium und emancipatio;46
9.5;5. Die Reform des Erbrechts: Erbteilung; Agnatenerbrecht; Manzipationstestament;48
9.6;6. Die Rechtsfolgen unerlaubter Handlungen;54
10;III. Von den XII Tafeln bis zum Ende der Republik;57
10.1;1. Von der archaischen zur hellenistischen Jurisprudenz;57
10.2;2. Vom XII-Tafel-Prozeß zum Formularprozeß;60
10.3;3. Die Sachmängelgewährleistung;74
10.4;4. Die Schuldbegründung durch Briefvertrag;76
10.5;5. Die Entwicklung im Erbrecht: Testamentsgesetze; prätorisches Erbrecht; Fideikommisse;77
10.6;6. Das Schadensersatzrecht der lex Aquilia;83
10.7;7. Das öffentliche Strafrecht der Republik;84
11;IV. Die klassische Zeit des römischen Rechts;85
11.1;1. Die Verfassung des Prinzipats;85
11.2;2. Die klassische Rechtswissenschaft;87
11.3;3. Die Weiterentwicklung des Vertragsrechts: Innominatkontrakt; Einrede der Nichtauszahlung;92
11.4;4. Kausale oder abstrakte traditio?;97
11.5;5. Ehe und Hausgewalt;98
11.6;6. Erbrecht: Testament; Kadukarrecht; Pflichtteil;100
11.7;7. Das Strafrecht der Kaiserzeit;104
12;V. Die nachklassische Entwicklung bis zu Justinian;106
12.1;1. Ein Rückblick auf die Klassik;106
12.2;2. Der Dominat;108
13;VI. Justinianisches Recht;111
13.1;1. Justinian und das Corpus Iuris Civilis;111
13.2;2. Die Überlieferung vorjustinianischen Rechts;115
14;VII. Das Weiterleben des justinianischen Rechts;117
14.1;1. Römisches Recht im Byzantinischen Reich;117
14.2;2. Römisches Recht im Westen: Rezeption und Gemeines Recht;118
15;Literaturverzeichnis;123
16;Register;127