Buch, Deutsch, Band 92, 239 Seiten, Format (B × H): 232 mm x 156 mm, Gewicht: 406 g
Buch, Deutsch, Band 92, 239 Seiten, Format (B × H): 232 mm x 156 mm, Gewicht: 406 g
Reihe: Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht
ISBN: 978-3-16-151924-6
Verlag: Mohr Siebeck
Aktionäre haben seit 2005 unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Ersatzansprüche ihrer AG gegen Organmitglieder im eigenen Namen klageweise geltend zu machen. § 148 AktG gestaltet dieses Klageverfahren näher aus: Unter anderem ist eine Beiladung der AG zum Klageverfahren der Aktionäre vorgesehen; umgekehrt sind diese Aktionäre ihrerseits zum Klageverfahren nach einer (möglichen) Übernahme durch die AG beizuladen. Dem Zivilprozess ist die aus den öffentlich-rechtlichen Verfahrensordnungen bekannte Drittbeteiligungsform der Beiladung weitgehend fremd. Gleichwohl schweigt das Gesetz dazu, was unter der Beiladung gem. § 148 AktG zu verstehen ist. Christian Mencke stellt zunächst die bisherigen - seltenen und uneinheitlichen - Beiladungsfälle im Zivilprozess sowie die öffentlich-rechtliche Beiladung detailliert dar. Er weist sodann nach, dass die Beiladung gem. § 148 AktG eine eigenständige Rechtsfigur ist, die in keiner der bisherigen Beiladungsfälle ein direktes Vorbild hat.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Rechtswissenschaften Wirtschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Registerrecht und Verfahrensfragen
- Rechtswissenschaften Wirtschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht AG und Aktienrecht, KGaA, SE
- Rechtswissenschaften Allgemeines Verfahrens-, Zivilprozess- und Insolvenzrecht Zivilprozessrecht