Moench | Kommentar zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz | Loseblattwerk | sack.de

Loseblattwerk, Deutsch, 2008 Seiten, In 1 Ordner, Format (B × H): 282 mm x 280 mm

Moench

Kommentar zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz

Der Klassiker-Kommentar zum ErbStG
Grundwerk mit 102. Ergänzungslieferung. Stand: 2024
ISBN: 978-3-448-09931-7
Verlag: Haufe

Der Klassiker-Kommentar zum ErbStG

Loseblattwerk, Deutsch, 2008 Seiten, In 1 Ordner, Format (B × H): 282 mm x 280 mm

ISBN: 978-3-448-09931-7
Verlag: Haufe


Der seit vielen Jahren in Praxis und Wissenschaft bewährte Kommentar erläutert praxisnah und gut verständlich, stets auch im Blick auf die rechtssichere Gestaltungsberatung, das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.

Profitieren Sie von der Quellen- und Sachnähe der Herausgeber und Autoren aus dem Kreis der Finanzverwaltung.

Top-aktuell

  • Erbschaftsteuerreformen und Erbschaftsteuer-Richtlinien nebst Hinweisen 2019 sind berücksichtigt
  • § 12 ErbStG mit umfassender Bewertungsrechtserläuterung

Inhalte

  • Umfassende und fundierte Kommentierung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes
  • Kommentierung der bewertungsrechtlichen Aspekte in einer kompakten, und übersichtlichen Struktur
  • Berücksichtigung der ErbStRL und Hinweise 2019
  • Auswertung der FG-Rechtsprechung und der des II. Senats des Bundesfinanzhofs
  • Ausgewählte Vorschriftensammlung und Arbeitshilfen z.B Anhang D zur Erstellung der Erklärung, Formulare und Tabellen (z.B aktuelle Sterbetafeln).

Exklusives Angebot für Bezieher des Print-Kommentars: Unter der kostenlosen Bestellnummer 0800 72 34 244 kann zum bestehenden Print-Abonnement eine Online-Version des Kommentars zum jeweils gültigen Sonderpreis bezogen werden.

Moench Kommentar zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Verschaffen Sie sich mit der Leseprobe des Kommentar zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz einen kurzen Überblick über das Angebot.

§ 21 Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer
(1) Bei Erwerbern, die in einem ausländischen Staat mit ihrem Auslandsvermögen zu einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer - ausländische Steuer - herangezogen werden, ist in den Fällen des § 2 Abs. 1 Nr. 1, sofern nicht die Vorchriften eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anzuwenden sind, auf Antrag die festgesetzte, auf den Erwerber entfallende, gezahlte und keinem Ermäßigungsanspruch unterliegende ausländische Steuer insoweit auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen, als das Auslandsvermögen auch der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt. Besteht der Erwerb nur zum Teil aus Auslandsvermögen.

. mehr lesen Sie im Kommentar zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz


Moench, Dietmar
Dr. Dietmar Moench ist ausgewiesener Spezialist des Erbschaftsteuerrechts, welches er in seiner jahrzehntelangen beruflichen Tätigkeit in der Finanzverwaltung und in der Rechtsprechung mitgestaltet hat.

Dr. Dietmar Moench ist ausgewiesener Spezialist des Erbschaftsteuerrechts, welches er in seiner jahrzehntelangen beruflichen Tätigkeit in der Finanzverwaltung und in der Rechtsprechung mitgestaltet hat

Norbert Weinmann ist langjährig in der Finanzverwaltung tätig und aktiv an der Gestaltung des Rechtsgebiets der Erbschaftsteuer beteiligt

Frau Kien-Hümbert ist langjährige Mitarbeiterin der Steuerabteilung im Saarländischen Finanzministerium. Sie ist dort im Referat für Umsatzsteuer, Bewertung, Erbschaftsteuer und Verkehrssteuern eingesetzt.Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt seit vielen Jahren auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer. Neben ihrer schriftstellerischen Tätigkeit im Bereich der Erbschaftsteuer ist sie Mitglied in zahlreichen Bund/Länder-Arbeitsgruppen, die sich mit Gesetzesreformen, Richtlinienerstellung und der Herausgabe sonstiger Verwaltungsanweisungen befassen



Ihre Fragen, Wünsche oder Anmerkungen
Vorname*
Nachname*
Ihre E-Mail-Adresse*
Kundennr.
Ihre Nachricht*
Lediglich mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.
Wenn Sie die im Kontaktformular eingegebenen Daten durch Klick auf den nachfolgenden Button übersenden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihr Angaben für die Beantwortung Ihrer Anfrage verwenden. Selbstverständlich werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Das Datenhandling bei Sack Fachmedien erklären wir Ihnen in unserer Datenschutzerklärung.