Mülbert | Bankrechtstag 2021 | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band 43, 212 Seiten

Reihe: Schriftenreihe der Bankrechtlichen Vereinigung

Mülbert Bankrechtstag 2021


1. Auflage 2023
ISBN: 978-3-11-079051-1
Verlag: De Gruyter
Format: EPUB
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

E-Book, Deutsch, Band 43, 212 Seiten

Reihe: Schriftenreihe der Bankrechtlichen Vereinigung

ISBN: 978-3-11-079051-1
Verlag: De Gruyter
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Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Der Bankrechtstag 2021 widmete sich den Themen „Aktuelle Fragen der Prospekthaftung", „Europäische Verbandsklagen zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen – Königs- oder Holzweg?", „Verbraucherschutz durchgesetzt durch Zivilgerichte, Bankenaufsicht und Kartellbehörden?", „Digitale Anlagen", „Green Finance – EU Gesetzgebung für Nachhaltigkeit in der Finanzierung" und „ESG Governance für Banken".

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Zielgruppe


Scholars and practitioners specializing in banking and capital ma / Wissenschaftler/-innen und Praktiker/-innen mit dem Schwerpunkt B


Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Aktuelle Fragen der Prospekthaftung
Jens Koch Universität Bonn Dr. iur., Universitätsprofessor und Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht und Inhaber des Lehrstuhls für Handels- und Gesellschaftsrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Die vorliegende Schriftfassung des Referats auf den Bankrechtstag entspricht im zweiten Teil den Ausführungen des Verfassers in BRK 2022, 271?ff. 1 Einleitung: Charakteristika der Prospekthaftung 2 Ausweitungen auf Tatbestandsseite 2.1 Gesetzgeberische Aktivitäten 2.2 Entwicklungen jenseits des Gesetzes 3 Stolperfallen der Europäisierung 4 Entwicklungen im Haftungsrecht 4.1 Irrelevanz der Anlagestimmung 4.1.1 Positive Variante 4.1.2 Negative Variante 4.1.3 Würdigung und künftige Entlastungsmöglichkeiten 4.2 Neue Ausdeutung des § 12 Abs. 2 Nr. 2 WpPG im Rahmen der Telekom III-Entscheidung 4.2.1 Bisheriger Meinungsstand und inhaltliche Aussage 4.2.2 Folgen der neuen Sichtweise 4.2.3 Würdigung 4.2.3.1 Wortlaut und Teleologie 4.2.3.2 Einordnung in allgemeine Grundsätze haftungsausfüllender Kausalität 4.2.3.3 Parallelen zur Ad-Hoc-Publizität 4.2.3.4 Faktische Aushöhlung des § 12 Abs. 2 Nr. 2 WpPG 4.2.3.5 Fazit 4.3 Verbleibende Haftungsausschlussgründe 4.3.1 Geringes Entlastungspotenzial in § 12 Abs. 2 Nr. 3 – 5 WpPG 4.3.2 Kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (§ 12 Abs. 1 WpPG) 4.3.2.1 Zurechnung von Beraterverschulden 4.3.2.2 Auswahl- oder Überwachungsverschulden 5 Verhältnis der Haftungstatbestände 5.1 Allgemeines 5.2 Bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung im engeren Sinne 5.2.1 Keine Duplizierung der Haftungssysteme 5.2.2 Verdrängungswirkung bei Unanwendbarkeit der spezialgesetzlichen Regelungen 5.2.3 Verbleibende Schutzlücken 5.2.4 Dogmatische Vorgehensweise 5.3 Bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung im weiteren Sinne 5.3.1 Verständnis des II. und III. Zivilsenats 5.3.2 Verständnis des XI. Zivilsenats 5.3.3 Relevanz der Entscheidung 5.3.4 Inhaltliche Würdigung 5.3.5 Hinzutreten weiterer Elemente 5.3.6 Verhältnis zur Rechtsprechung anderer Senate 6 Einbindung in das KapMuG 7 Zusammenfassung in Thesen 1 Einleitung: Charakteristika der Prospekthaftung
Seit vielen Jahren schon wird im Schrifttum darüber geklagt, wie schwierig es geworden ist, in dem sich stetig wandelnden Kapitalmarktrecht den Überblick zu bewahren. Dieser Allgemeinbefund über das Kapitalmarktrecht gilt für das Prospektrecht noch einmal in verstärktem Maße. Zwar reichen die Anfänge des Prospektrechts mittlerweile 125 Jahre zurück,1 doch hat diese lange Tradition nicht dazu geführt, dass man sich auf dem Boden dieser Materie souverän zu bewegen weiß. Vielmehr ist sie tatsächlich auch für Experten nur noch schwer zu erfassen und im Hörsaal allenfalls in Grundzügen zu vermitteln. Die Gründe dafür sind vielfältig. Es beginnt damit, dass sich dieser Rechtsbereich in einer permanenten gesetzlichen Neuordnung auf nationaler und europäischer Ebene befindet. Sie hat dazu geführt, dass kaum eine BGH-Entscheidung zum Prospektrecht veröffentlicht wird, deren Gegenstand Vorschriften sind, die zu diesem Zeitpunkt aktuell im Gesetz stehen. Die Rechtsprechung wird von Altfällen dominiert, deren höchstrichterliche Ausdeutung der Exeget dann gedanklich mühsam auf die neue Rechtslage transponieren muss. Am Ende der gesetzlichen Neuordnung steht ein recht unübersichtliches Normenkonvolut, das teils auf nationaler, teils auf europäischer Ebene angesiedelt und in der Rechtsanwendung eigentümlich verwoben ist.2 Auf europäischer Ebene teilt sich die Rechtsmaterie in die EU-ProspektVO, Delegierte Verordnungen und weitere Rechtsakte auf. Auf nationaler Ebene muss im Ausgangspunkt zwischen dem Wertpapierprospektgesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch und dem Vermögensanlagegesetz unterschieden werden. Weitere Einzelheiten müssen zusätzlichen Gesetzeswerken entnommen werden (vgl. allein zu den Ergänzungen aus neuerer Zeit die Ausführungen unter 2). Neben dieser gesetzlichen Prospekthaftung besteht eine bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung, die nach herrschender (aber auch keinesfalls unumstrittener) Auffassung auf dem besonders diffusen und schwer greifbaren dogmatischen Fundament der Vertrauenshaftung beruht3 und in zwei verschiedene Ausprägungen aufgeteilt ist (im weiteren Sinne, im engeren Sinne). Die Existenzberechtigung dieser Ausprägungen und ihr Verhältnis zur spezialgesetzlichen Vertrauenshaftung sind bis heute ungeklärt. Ihr Hauptanwendungsgebiet liegt heute bei Altfällen, wobei zwischen alten und ganz alten Fällen zu unterscheiden ist, weil auch hier noch unterschiedliche Regime gelten (vgl. dazu die Ausführungen unter 5). Zudem wird die höchstrichterliche Entschlüsselung auf drei verschiedene Zivilsenate (II., III. und XI.) verteilt, deren Rechtsprechung nicht immer einheitlich verläuft (vgl. zur Veranschaulichung dieses Befundes die Ausführungen unter 5.3). Für die prozessuale Aufarbeitung schließlich steht eine hochkomplizierte verfahrensrechtliche...


Peter O. Mülbert, Universität Mainz; et al.

Peter O. Mülbert, University of Mainz; et al., Germany.



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