E-Book, Deutsch, 256 Seiten, E-Book
Neumann 100 Steuertipps & Tricks, die JEDER kennen muss!
1. Auflage 2025
ISBN: 978-3-68951-046-6
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Fristen, Pauschalen, Freibeträge und kompakte Finanztipps, damit du das Beste aus deiner Steuererklärung herausholst
E-Book, Deutsch, 256 Seiten, E-Book
ISBN: 978-3-68951-046-6
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Simon Neumann ist Fachwirt für Finanzberatung (IHK), TV-Finanzexperte, Autor sowie Mitbegründer und Gesicht von 'FinanzNerd', einem der erfolgreichsten deutschen YouTube- und TikTok-Kanäle mit insgesamt fast 1,25 Millionen Followern und 10 Millionen Aufrufen im Monat. Getreu seinem Motto: 'Dein Geld in Deinen Händen' möchte er mit seinen Büchern, Videos und Artikeln Menschen helfen, bessere finanzielle Entscheidungen für sich selbst zu treffen.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
Weitere Infos & Material
Welche Fristen musst du kennen?
Bevor du gleich erfährst, welche weitverbreiteten Mythen gar nicht stimmen und was wirklich dahintersteckt, und du anschließend meine 100 wichtigsten Steuertipps kennenlernst, möchte ich vorab noch kurz ein paar Grundlagen einfach erklären. Denn immer wieder bekomme ich genau dazu Rückfragen und vielen Menschen sind diese Basics bis heute nicht klar. Wer z. B. alles eine Steuererklärung abgeben muss, kläre ich im 1. Mythos, aber mindestens genauso wichtig ist die Frage, welche Fristen bei der Abgabe gelten. Dabei gibt es zwei wichtige Gruppen, die man kennen sollte:
Die zur Abgabe der Steuererklärung Verpflichteten
Für Personen, die verpflichtet sind (siehe 1. Mythos), eine Steuererklärung abzugeben, galten in den letzten Jahren verschiedene Fristen. Das ist im ersten Moment verwirrend, hat aber eine sehr einfache Erklärung: Durch die Coronapandemie gab es bei der Steuerverwaltung einen deutlichen Mehraufwand, der durch eine Verschiebung der Abgabefristen aufgefangen werden sollte.
- So musste man die Steuererklärung für das Jahr 2023 bis zum 02.09.2024 eingereicht haben, wenn kein Steuerberater beteiligt war, oder bis zum 31.05.2025, wenn man professionelle Hilfe durch eine Steuerberaterin hatte.
- Ab dem Steuerjahr 2024 gilt hingegen wieder die normale Frist: 31.07.2025. Und die verlängerte Frist bis zum 30.04.2026, wenn ein Steuerberater beteiligt ist.
- Die Steuererklärung für 2025 muss bis zum 31.07.2026 bzw. mit Steuerberater bis zum 01.03.2027 erledigt sein.
Diejenigen, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben
Die Personengruppe, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben kann und für die sich die Steuererklärung möglicherweise besonders lohnt, hat deutlich länger Zeit für die Abgabe der Steuererklärung. Hier sind es nämlich bis zu vier ganze Kalenderjahre rückwirkend. Bis zum 31.12.2025 klappt das also für die Steuerjahre 2024, 2023, 2022 und 2021.
Besondere Regelung für Studierende
Eine besondere Gruppe gibt es allerdings noch … und das sind die Studierenden, die den sogenannten Verlustvortrag für sich geltend machen wollen (mehr dazu im Steuertipp 70): Sie haben sogar sieben Jahre rückwirkend Zeit.
Was passiert, wenn du die Steuererklärung verspätet abgibst?
Was viele nicht wissen: Eine »Strafe« für die verspätete Steuererklärung gibt es nur für die Verpflichteten. Wer seine freiwillige Steuererklärung hingegen nicht rechtzeitig (also innerhalb der vier Jahre) oder gar nicht abgibt, »verliert« einfach dieses Jahr, was natürlich schade ist angesichts der eventuell möglichen Steuererstattung. Aber eine extra Gebühr oder andere Nachteile gibt es nicht.
Anders sieht es bei den Verpflichteten aus. Wer die Frist verpasst, muss mittlerweile einen Verspätungszuschlag pro Monat von 0,25 Prozent der Steuerschuld, mindestens aber 25 Euro in Kauf nehmen. Darüber hinaus können ab dem 15. Monat nach Fristende Verzugszinsen in Höhe von 0,15 Prozent pro Monat anfallen. Und wer sich richtig lange Zeit lässt, dem droht nach schriftlicher Aufforderung durch das Finanzamt ein Zwangsgeld und eine Steuerschätzung.
Dieses Zwangsgeld ist individuell und richtet sich u. a. danach, wie kooperativ du bisher mit dem Finanzamt zusammengearbeitet und wie oft du schon eine Steuererklärung gar nicht oder zu spät abgegeben hast. Wenn du zum ersten Mal deine Steuererklärung nicht eingereicht hast, liegt das Zwangsgeld in der Regel zwischen 100 und 500 Euro. In Ausnahmefällen kann es aber auch bis zu 25.000 Euro betragen!
Wie werden deine Einkünfte in Deutschland versteuert?
Um zu verstehen, wie die Besteuerung der Einkünfte funktioniert, schau dir das folgende Schema an:
Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten |
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft |
+ | Einkünfte aus Gewerbebetrieb |
+ | Einkünfte aus selbstständiger Arbeit |
+ | Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit |
+ | Einkünfte aus Kapitalvermögen |
+ | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung |
+ | Sonstige Einkünfte i. S. d. § 22 EStG |
= | Summe der Einkünfte |
– | Altersentlastungsbetrag |
– | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende |
– | Freibetrag für Land- und Forstwirte |
+ | Hinzurechnungsbetrag |
= | Gesamtbetrag der Einkünfte |
– | Verlustabzug nach § 10d EStG |
– | Sonderausgaben |
– | außergewöhnliche Belastungen |
– | Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen, Gebäude und Baudenkmale sowie der schutzwürdigen Kulturgüter |
+ | Erstattungsüberhänge |
= | Einkommen |
– | Freibeträge für Kinder |
– | Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG, § 70 EStDV |
= | zu versteuerndes Einkommen |
Du siehst also, dass zwischen dem normalen Bruttoeinkommen als Angestellte oder auch Beamtin und dem so oft in Steuersachen zitierten »zu versteuernden Einkommen« ein Unterschied besteht und dabei verschiedene Beträge vom Bruttoeinkommen abgezogen werden (können). Dieses Schema hilft uns auch, die folgende wichtige Frage zu beantworten:
Was bedeutet »von der Steuer absetzen« oder »abziehen«?
Die beiden Begriffe »von der Steuer absetzen« oder »von der Steuer abziehen« werden umgangssprachlich oft gleichbedeutend verwendet, drücken aber tatsächlich etwas Unterschiedliches aus. So gibt es gewisse Kosten, die tatsächlich direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen werden, wie z. B. haushaltsnahe Aufwendungen (20 % der Lohnkosten für gewisse Dienstleistungen – siehe Steuertipp 54 und 57).
In den meisten anderen Fällen werden aber Kosten, die man hatte, wie z. B. Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und auch Sonderausgaben, nur vom Bruttoeinkommen abgezogen. Je nach persönlichem Steuersatz, der zwischen 0 bis 45 Prozent liegen kann, ergibt das dann einen steuerlichen Vorteil, aber es werden eben nicht direkt die Kosten der Aufwendungen erstattet.
Dazu ein Beispiel: Eine Person hat Werbungskosten in Höhe von 2.500 Euro innerhalb eines Jahres und setzt diese von ihrem Bruttoeinkommen in Höhe von 40.000 Euro ab. Sie bekommt aber nicht direkt 2.500 Euro vom Finanzamt erstattet, sondern die Werbungskosten verringern nun die Summe der Einkünfte um 2.500 Euro auf 37.500 Euro. Ganz konkret müsste diese Person auf diese 37.500 Euro nur noch 3.740 Euro Einkommensteuer bezahlen. Wenn sie die Werbungkosten nicht absetzen würde, wären es 4.446 Euro Steuerbelastung – die Grundlage wären ja die 40.000 Euro. Der Steuervorteil läge durch das Absetzen der Werbungskosten dementsprechend bei 706 Euro, aber eben nicht bei 2.500 Euro, wie sonst oft angenommen.
Einen weiteren Irrglauben gibt es auch bei der nächsten Frage: