Buch, Deutsch, Band 219, 242 Seiten, PB, Format (B × H): 147 mm x 210 mm, Gewicht: 328 g
Reihe: Steuer, Wirtschaft und Recht
Buch, Deutsch, Band 219, 242 Seiten, PB, Format (B × H): 147 mm x 210 mm, Gewicht: 328 g
Reihe: Steuer, Wirtschaft und Recht
ISBN: 978-3-89936-042-4
Verlag: Eul, J
Internationale Konzerne stehen häufig im Verdacht, durch „unangemessene“ Verrechnungspreise Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verschieben. Viele Staaten befürchten hierdurch eine Steuererosion, da ihnen so Teile des inländischen Steueraufkommens für immer entzogen werden. Die Fisci versuchen, einer „Steuerflucht“ der Konzerne entgegenzuwirken, indem sie die Einkünfte der Konzerngesellschaften gegeneinander abgrenzen. Die ökonomischen Grundlagen unterschiedlicher Gewinnabgrenzungsmethoden in internationalen Konzernen werden in dieser Arbeit untersucht.
Im geltenden Steuerrecht unterziehen die Finanzverwaltungen Verrechnungspreise einer besonderen Überprüfung anhand des Fremdvergleichs (dealing at arm’s length). Die Grundüberlegung hierbei ist, daß sich Teilbereiche von Konzernen untereinander so zu verhalten haben, als ob sich fremde Dritte auf einem Markt gegenüberstehen. Da ein Marktpreis selten direkt beobachtbar ist, muß für den Fremdvergleich ein theoretischer Marktpreis künstlich bestimmt werden. Für diese Simulation eines Marktprozesses bedarf es einer Theorie für das Entstehen von Marktpreisen, deren ökonomische Grundlagen in den Fremdvergleichsmethoden regelmäßig nicht offengelegt werden.
Eine alternative Gewinnabgrenzung erfolgt durch Ermittlung eines globalen Gesamtgewinns der wirtschaftlichen Einheit Konzern mit anschließender Aufteilung auf die einzelnen Steuerhoheiten. Auch bei diesem Verfahren zur räumlichen Aufteilung der Steuerbemessungsgrundlagen werden die ökonomischen Grundlagen selten offengelegt; kritischer Punkt hierbei bleibt der Maßstab zur Aufteilung des Gesamtgewinns.
Die dem Fremdvergleichsgrundsatz innewohnenden Schwächen machen die Ermittlung angemessener Verrechnungspreise in vielen Fällen ökonomisch fragwürdig. Demgegenüber lassen die praktischen und politischen Umsetzungsprobleme die indirekte Methode für den internationalen Bereich bislang als Utopie erscheinen. Lediglich in weitestgehend homogenen Rechts- und Wirtschaftsräumen dürfte die globale Gewinnaufteilung praktikabel sein. Denkbar wäre deshalb ein solches System im Rahmen einer EU-weiten Angleichung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage.