E-Book, Deutsch, 215 Seiten, E-Book
Reihe: Haufe Fachbuch
Nödl Projekte und Verträge nachhaltig gestalten
1. Auflage 2021
ISBN: 978-3-648-15693-3
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Mit den Werkzeugen der Mediation
E-Book, Deutsch, 215 Seiten, E-Book
Reihe: Haufe Fachbuch
ISBN: 978-3-648-15693-3
Verlag: Haufe
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Präventive Projektmediation ist eine praktisch anwendbare Methode, mit der künftige Projektpartner zuerst ihre Ziele, Interessen und mögliche Abweichungen (Differenzen) untereinander klären und so die Basis für ein gemeinsames Projekt schaffen können.
Die Methode ist praxisbewährt, z. B. bei
- Freiberuflern und Mittelständlern, die eine Partnerschaft oder eine andere Form der Zusammenarbeit anstreben,
- der Gestaltung der Unternehmensnachfolge in Familienbetrieben,
- der Schaffung von neuen Strukturen in Unternehmen, Körperschaften oder Institutionen,
- gemeinsamen Projekten aller Art, z. B. zu Beginn der Arbeit neu zusammengesetzter Gremien.
Inhalte:
- Grundzüge der Z I D - Methode
- Die einzelnen Schritte der Z I D - Methode
- Z I D - Methode bei Gründung von Kooperationen
- Z I D - Methode bei der Generationenfolge im Familienbetrieb
- Z I D - Methode „light"
- Fallbeispiel: „Die Generationenfolge auf dem Schippehof"
- Z I D - Methode - mein persönlicher Mehrwert
Mit digitalen Extras:
- Checklisten und Schulungsmaterial
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaft Management Projektmanagement
- Rechtswissenschaften Bürgerliches Recht
- Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaft Management Unternehmensführung
- Rechtswissenschaften Allgemeines Verfahrens-, Zivilprozess- und Insolvenzrecht Zivilprozessrecht Streitschlichtung, Mediation
Weitere Infos & Material
Exkurs: Was ist Mediation?
Mediation7 wird, unter Verwendung bestimmter Kernmerkmale, unterschiedlich definiert. Nach meiner Definition bezeichnet Mediation (lat. »Vermittlung«) ein freiwilliges außergerichtliches Verfahren der Streitbeilegung, bei dem die Beteiligten eigenverantwortlich in strukturierten Verhandlungen mit Hilfe eines neutralen Vermittlers (Mediator) eine einvernehmliche und verbindliche Lösung ihres Konfliktes anstreben8. Der Mediator hat dabei – im Gegensatz zu einem Schlichter oder Richter – keine Entscheidungskompetenz. Er hat ausschließlich für einen optimalen und nachhaltigen Verlauf der Gespräche zwischen den Beteiligten zu sorgen und trägt die Verantwortung für den Prozess und die Kommunikation. Die Konfliktparteien sind für die Inhalte verantwortlich. Eine Mediation strebt bei einem Konflikt Lösungen an, die die Interessen der Beteiligten und damit alle möglichen Aspekte des Konfliktes berücksichtigen. So beschränkt man sich bei der Mediation nicht nur auf die juristisch relevanten Punkte, ganz im Gegenteil: Alle entscheidenden Aspekte, zum Beispiel wirtschaftlicher, persönlicher oder auch nur emotionaler Natur, wie der »Faktor Mensch«, werden in gleicher Weise in den Gesprächen berücksichtigt. Prinzipien der Mediation
Die nachstehenden Prinzipien charakterisieren die Mediation9, grenzen sie von anderen Verfahren ab und begegnen uns auch später, teilweise in anderer Gestalt, als Teil der bereits erwähnten »Werkzeuge« bei der Präventiven Projektmediation/ZID-Methode. Freiwilligkeit:
Die Beteiligten an einem Konflikt entscheiden sich freiwillig für eine Mediation und können sie jederzeit ohne Nachteile beenden. Ebenso entscheidet der Mediator aus freien Stücken, ob er den Auftrag annimmt und später, ob er die Mediation beendet, wenn er sie nicht weiter für zielführend hält, z. B., falls eine eigenverantwortliche Kommunikation oder eine Einigung nicht mehr zu erwarten ist. Der Wunsch zur Beendigung des Verfahrens sollte möglichst in einem Gespräch mit allen Beteiligten thematisiert werden und nicht zwischen den Gesprächsterminen. So kann der Mediator auf einen solchen Wunsch mit dem Vorschlag einer Bedenkzeit reagieren, sollte er dies für sinnvoll erachten.
In bestimmten Konstellationen muss die Freiwilligkeit der Teilnahme – die im Regelfall eigenverantwortliche Entscheidung für die Mediation – angesprochen werden: zum Beispiel, wenn eine Führungskraft zerstrittene Mitarbeitende in die Mediation schickt; aber auch bei einer gerichtsnahen oder gerichtsinternen Mediation. Das Prinzip der Freiwilligkeit der Mediation beinhaltet, dass die Parteien nicht »zu ihrem Glück gezwungen« werden dürfen. In ähnlicher Gestalt wird uns diese Problematik der Freiwilligkeit begegnen, wenn der Einsatz der ZID-Methode nicht von den Beteiligten eines Projektes gesucht, sondern von einem Projektträger vorgeschlagen wird. Aufgrund der Freiwilligkeit als Verfahrensprinzip wird jeder einzelne Verfahrensschritt den Beteiligten zu Beginn erläutert und deren Zustimmung zu diesem Vorgehen abgeholt. Eine fehlende Zustimmung wird nicht wegdiskutiert, sondern aufgriffen und es wird hinterfragt, welches Bedürfnis den Widerstand hervorgerufen hat und wie damit umgegangen werden soll. Die Akzeptanz ihres Widerstands betont die Freiwilligkeit des Verfahrens, stärkt die Konfliktparteien in ihrer Eigenverantwortlichkeit und ist entscheidende Voraussetzung für das Gelingen einer Mediation. Eigenverantwortlichkeit:
Die Beteiligten bestimmen, worüber sie in der Mediation verhandeln. Dazu gehören die Themen, aber auch die Entscheidung für eine bestimmte Lösung, denn die eigenverantwortliche Aufarbeitung des Konfliktes erleichtert es den Parteien, das gemeinsam gefundene Ergebnis zu akzeptieren. Die Beteiligten eines Konfliktes sind zugleich dessen Experten. Sie bestimmen daher selbst die Bezugspunkte einer Lösung. Für die Person, die die Mediation anbietet, gilt: Woher nehme ich mir als Außenstehender das Recht, es besser als die Betroffenen zu wissen, was diese in einer bestimmten Konfliktsituation brauchen? Muss denn ich in Zukunft mit dem Konfliktpartner (Ehepartner, Nachbarn, Mitgesellschafter) die Lösung leben? – Auch Ratschläge sind »Schläge«.
Die Mediation überträgt den Konfliktbeteiligten mit der Zuständigkeit für den Inhalt des Verfahrens und dessen Ergebnis auch eine entscheidende Verantwortung. Die Bereitschaft, diese zu tragen, ist ein wesentlicher Kern des Erfolgs, zugleich aber auch einer der Gründe für eine Ablehnung der Mediation.10 Konflikte werden in einer, manchmal geradezu zwanghaft, auf Harmonie ausgerichteten Gesellschaft als ein Zeichen des Versagens empfunden, auch wenn die fortschreitende Singularisierung/Vereinzelung der Gesellschaft vielen Konflikten erst Vorschub leistet. »Schuld am Streit« ist immer »der andere«. Allparteilichkeit und Neutralität des Mediators:
Eine Anwältin ist kraft Amtes parteilich, ein Mediator im Gegensatz dazu nicht lediglich neutral, sondern allparteilich. Die Neutralität des Mediators oder der Mediatorin ist unerlässliche Voraussetzung für das Gelingen einer Mediation11. Der Mediator steht allen Konfliktbeteiligten in gleicher Weise zu Verfügung und ist somit »Diener vieler Herren«. Dies verlangt somit eine aktive Einstellung, die über eine reine Neutralität deutlich hinausgeht. Deshalb spricht man bei dieser Einstellung eines Mediators besser von dessen »Allparteilichkeit«12. Allparteilichkeit bedeutet in der praktischen Umsetzung »Äquidistanz und Äquinähe«13: Der Mediator versucht die Welt mit den Augen des anderen zu sehen, nicht jedoch ohne ein letztes Maß an kritischer Distanz aufzugeben14. So unterstützt er jede Partei darin, aktiv am Verfahren teilzunehmen und ihre Interessen und Bedürfnisse in das Verfahren einzubringen. Seine Intention ist es, zuzuhören und die Gesprächspartner und deren Sicht der Welt zu verstehen. Inhaltlich verhält er sich neutral und schlägt von sich aus keine Lösungen vor! Orientierung an den Interessen und Bedürfnissen der Beteiligten:
Eine Mediation dient dazu, alle von den Beteiligten am Konflikt angesprochenen Themen mit allen Konfliktbeteiligten zu bearbeiten. Der Mediator unterstützt sie darin, ihre Bedürfnisse zu klären und zu artikulieren, indem er nach der Bedeutung der Position für die Beteiligten fragt. Die Klärung der Interessen und Bedürfnisse verfolgt somit zwei Ziele: Zum einen sollen diese den übrigen Konfliktbeteiligten klar werden, aber, und dieses ist nicht weniger wichtig, auch der Person, die zu ihren Interessen und Bedürfnissen befragt wird.
Dies gilt auch dann, wenn Rechtsansprüche geltend gemacht werden. Denn hinter jedem Rechtsanspruch steht ein Interesse, ein Bedürfnis, welches eine Person vermittels Durchsetzung des Rechtsanspruches versucht, zufriedenzustellen. Menschliche Bedürfnisse sind stets der Ausgangspunkt des individuellen und sozialen Konflikterlebens und der daraus erwachsenden Erwartungen an die eigene Person und die anderen am Konflikt Beteiligten im Umgang mit Konflikten. Dass der eine etwas für sich beansprucht, was auch der andere für sich exklusiv möchte, führt naturgemäß zu einem Konflikt. Die Ansprüche sind dabei nur die Symptome des Konfliktes, nicht dessen Ursache. Entscheidend ist der Grund, also der Auslöser für meinen Wunsch, den ich zufriedenstellen möchte. Beispiel aus der Nachbarschaft Herr Meier will am Gartenzaun seines Reihenhauses eine Schaukel und einen Sandkasten für seine Kinder aufstellen. Herr Müller, sein Nachbar, ist auf Nachfrage strikt dagegen. Die Positionen »Kinderspielplatz Ja oder Nein« sind die Symptome des Konfliktes. Wir müssen also fragen, weshalb Herr Meier einen Spielplatz für seine Kinder an dieser Stelle möchte und weshalb Herr Müller so dagegen ist. Familie Meier möchte beispielsweise, dass ihre Kinder viel an der frischen Luft und körperlich aktiv sind. Und das nach Möglichkeit im Schutz des eigenen Gartens. Herr Müller und seine Frau haben nach einem anstrengenden Berufsalltag vor allem am Wochenende ein großes Ruhebedürfnis, um sich zu erholen. Sie wollen deshalb keinen Kinderlärm direkt neben ihrer Terrasse. Wenn man die Interessen der anderen Seite kennt, kann man die Position besser verstehen. Schon allein dies kann zur Entschärfung eines Konfliktes beitragen. Deshalb müssen die Interessen und Bedürfnisse aller...