Oppenborn | Verhandlungen und Verjährung. | Buch | 978-3-428-12678-1 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 371, 255 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 345 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

Oppenborn

Verhandlungen und Verjährung.


1. Auflage 2008
ISBN: 978-3-428-12678-1
Verlag: Duncker & Humblot

Buch, Deutsch, Band 371, 255 Seiten, Format (B × H): 157 mm x 233 mm, Gewicht: 345 g

Reihe: Schriften zum Bürgerlichen Recht

ISBN: 978-3-428-12678-1
Verlag: Duncker & Humblot


Klaus Oppenborn beschäftigt sich mit einer der wichtigsten Änderungen im neuen Verjährungsrecht: Der Hemmung der Verjährung gem. § 203 BGB.

Im ersten Kapitel der Arbeit werden grundsätzliche Fragen aufgeworfen: Was legitimiert die Hemmung bei Verhandlungen? Ist ein entsprechender Hemmungstatbestand in jedem Verjährungssystem gerechtfertigt? Da entsprechende Tatbestände schon vor der Reform partiell geregelt waren, werden umfassend die Vorgängernormen des § 203 BGB durchleuchtet. Auch wird auf den Gedanken des Rechtsmissbrauches eingegangen, sofern sich die Parteien "in die Verjährung" verhandelten.

Im zweiten Kapitel steht die eigentliche Regelung des § 203 BGB im Mittelpunkt der Darstellung. Eingangs wird das Gesetzgebungsverfahren mit seinen unterschiedlichen Regelungsentwürfen kritisch untersucht. Nachfolgend stehen praxisrelevante Themen zur Diskussion: Es geht um den sachlichen Anwendungsbereich der Norm, der Begriff der "Verhandlungen" wird näher konkretisiert, die Kriterien für den Beginn und das Ende aufgezeigt. Nachfolgend wird u. a. dargestellt, inwieweit einzelne Verhandlungsabschnitte zu einer Gesamthemmung zusammengefasst werden können, welche Auswirkungen das Zusammentreffen der Hemmung mit anderen Neubeginn- und Hemmungstatbeständen hat und inwieweit es speziellere Reglungen im BGB oder in den zivilrechtlichen Nebengesetzen zu § 203 BGB gibt. Es stellt sich die Frage, ob § 203 BGB als adäquate Nachfolgenorm der Hemmungstatbestände bei Verhandlungen, die zum 01.01.2002 aufgehoben wurden, anzusehen ist, und ob auf die damalige Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann. Inwieweit sind die Vorschriften der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre auf Verhandlungserklärungen anwendbar? Sind sie anfechtbar, ggf. sogar rückwirkend? Ist der Zugang erforderlich? Wie soll der Schutz des beschränkt Geschäftsfähigen gewährleistet werden? Sind bei der Stellvertretung Besonderheiten zu beachten? Stellung wird hierzu im letzten Abschnitt genommen. Zum Abschluss bleibt die Frage, ob § 203 BGB vertraglichen Modifikationen zugänglich ist.

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Weitere Infos & Material


Inhaltsübersicht: Einleitung: Einführung und Problemaufriss: Der Weg zu § 203 BGB - 1. Kapitel: Historische und dogmatische Darstellung: Legitimation der Hemmung bei Verhandlungen - Rechtslage vor der Schuldrechtsreform - §§ 852 II, 639 II, 651g II S. 3 BGB a.F.; 242 BGB - 2. Kapitel: § 203 BGB: Die Entstehungsgeschichte des § 203 BGB - Verhandlungsbegriff - Verhandlungspausen - Hemmungsumfang - Kollision - § 203 BGB als Nachfolgenorm - § 203 BGB und die Rechtsgeschäftslehre: Rechtsnatur, §§ 104ff., Auslegung, Anfechtung, Stellvertretung - Die Möglichkeit rechtsgeschäftlicher Modifikationen des § 203 BGB - Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse - Anhang: Regelungsentwürfe im Gesetzgebungsverfahren - Literatur- und Sachwortverzeichnis



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