Ossola-Haring | Vermögensübertragung und Nießbrauch | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 97 Seiten

Ossola-Haring Vermögensübertragung und Nießbrauch


1. Auflage 2019
ISBN: 978-3-95554-536-9
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

E-Book, Deutsch, 97 Seiten

ISBN: 978-3-95554-536-9
Verlag: HDS-Verlag
Format: PDF
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Optimale Unterstützung bei der Einräumung von Nießbrauchsrechten und -pflichten, dem Verschenken oder Vererben von Vermögen sowie zur Vorbereitung einer vorweggenommen Erbfolge und des Unternehmensübergangs

Nießbrauch ist ein bewährtes Mittel im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder zur Sicherung des Unternehmensübergangs. Er ist das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, Nutzungen einer fremden Sache oder eines fremden Rechts zu ziehen. Dieses Recht können sowohl natürliche als auch juristische Personen innehaben. Wird ein Nießbrauch begründet, verzichtet der Eigentümer praktisch auf sein Recht, die Sache zu nutzen und die Früchte aus der Sache zu ziehen, weil er diese Rechte einem Dritten überträgt und für sich selbst lediglich das Verfügungsrecht, also die rechtliche Verfügungsgewalt, behält. Das Eigentum wird dabei quasi aufgeteilt in den bloßen Eigentümer, der Inhaber eines mit einem Nießbrauch beschwerten Eigentums ist, und dem Nießbraucher, dem Berechtigten, bei dem die umfassende Nutzung einschließlich der Fruchtziehung liegt.
Bei der Nießbrauchsbestellung sind die Formvorschriften für Immobilien und GmbH-Anteile besonders zu beachten, die der notariellen Beurkundung bedürfen.
Dieses Buch gibt einen ausführlichen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen und Konsequenzen einer Vermögensübertragung und Nießbrauchsbestellung und stellt die steuerlichen Konsequenzen der Nießbrauchsregelung dar. Das Buch enthält zahlreiche Vertragsmuster sowie Checklisten.

Ossola-Haring Vermögensübertragung und Nießbrauch jetzt bestellen!

Zielgruppe


Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Finanzverwaltung.

Weitere Infos & Material


Inhaltsverzeichnis
Die Autorin. V
Vorwort.VII
Abkürzungsverzeichnis. XI
1. Die gesetzlichen Grundlagen. 1
2. Die Definition des Nießbrauchs. 3
3. Rechtsfolgen eines Nießbrauchs. 4
4. Bestellung des Nießbrauchs. 5
5. Teilweiser Nießbrauch. 6
6. Schutz des Nießbrauchers. 7
6.1 Schutz gegenüber Dritten. 7
6.2 Schutz gegenüber dem Eigentümer. 7
6.3 Schutz des Nießbrauchgebers. 7
7. Erscheinungsformen des Nießbrauchs. 9
7.1 Relevante Formen des Nießbrauchs. 9
7.2 Entgeltliche Bestellung eines Nießbrauchs. 13
7.3 Teilentgeltliche Bestellung eines Nießbrauchs. 13
7.4 Unentgeltliche Bestellung eines Nießbrauchs. 14
7.5 Unentgeltliche und entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs. 14
8. Nießbrauch an Personenunternehmen. 16
8.1 Nießbrauch an einem Einzelunternehmen. 16
8.2 Vermögensrechtliche Situationen der Personengesellschaft. 17
8.3 Nießbrauch an Mitgliedschaftsrechten einer Offenen
Handelsgesellschaft. 17
8.4 Nießbrauch an Anteilen an einer Kommanditgesellschaft. 19
9. Nießbrauch an GmbH-Beteiligungen. 21
9.1 Bestellung des Nießbrauchsrechts. 21
9.2 Ansprüche des Nießbrauchers. 22
9.3 Stimmrechte bei Nießbrauch an GmbH-Anteilen. 25
10. Nießbrauch an Aktien. 27
11. Die einkommensteuerliche Behandlung des Nießbrauchs. 29
11.1 Nießbrauch an Privatvermögen. 29
11.2 Nießbrauch an Betriebsvermögen. 32
12. Die erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung des
Nießbrauchs. 33
13. Nießbrauch am eigenen Grundstück. 35
14. Das Ende des Nießbrauchs. 36
15. Abgrenzung Nießbrauch zu Wohnrecht. 38
16. Die stille Gesellschaft. 39
17. Unterbeteiligung als Alternative zum Nießbrauch. 42
17.1 Abgrenzung Nießbrauch zu Unterbeteiligung an GmbH-Anteilen. 42
17.2 Vorteile einer Unterbeteiligung gegenüber Nießbrauch. 43
17.3 Begründung einer Unterbeteiligung. 45
17.4 Leistung und Gegenleistung. 46
17.5 Steuerliche Behandlung der Einkünfte aus einer
Unterbeteiligung. 48
18. Nießbrauch an Kapitalvermögen. 50
19. Vertragsmuster und Checklisten. 51
19.1 Vertragsmuster für den Nießbrauch an einem GbR-Anteil. 51
19.2 Vertragsmuster Überlassung eines Grundstücks mit Nießbrauch
und Rückübertragungsverpflichtung. 52
19.3 Checkliste Übertragung Wohnung/Wohnungserbbaurecht. 57
19.4 Vertragsmuster Schenkung eines GmbH-Anteils unter
Nießbrauchsvorbehalt. 63
19.5 Vertragsmuster Unterbeteiligungen. 65
19.5.1 Vertragsmuster typische Unterbeteiligung. 65
19.5.2 Vertragsmuster atypische Unterbeteiligung. 69
19.6 Vertragsmuster einer typisch stillen Gesellschaft. 73
Stichwortverzeichnis. 81


Vorwort
In nur wenigen bis praktisch gar keinen Generationen vorher hat sich so viel Vermögen
angehäuft wie in der aktuellen. Dies wiederum führt viele zu der Frage, ob
es nicht sinnvoll sein kann, bereits noch zu Lebzeiten – Stichwort: Schenken mit
warmen Händen – das Erbe ganz oder teilweise an die Kinder, die Enkel oder andere
Personen, die man bedacht haben will, zu übertragen. Die Motivation hier meist: Man
will Steuern sparen und die Freibeträge möglichst häufig ausnutzen.
Gleichzeitig aber auch will sich niemand völlig „ausziehen“, das heißt, er will die
Sicherheit haben, dass er weiterhin versorgt ist und sich – nötigenfalls – die Quelle
des Einkommens wieder zurück zu holen.
Das nahezu „ideale“ Mittel dazu, diese beiden konträr anmutenden Positionen
zusammenzuführen, ist der Nießbrauch. Der Nießbrauch ist ein altes, umfassendes
Nutzungsrecht am Eigentum. Geregelt ist der Nießbrauch im Bürgerlichen Gesetzbuch,
konkret in § 1030 BGB. Danach räumt der Eigentümer einer anderen Person,
dem sogenannten Nießbrauchsberechtigten, ein umfassendes Recht ein, das Eigentum
zu nutzen. Der Nießbrauch kann unentgeltlich, entgeltlich oder teilentgeltlich
eingeräumt werden.
Ein Nießbrauch ist an allen Sachen und Rechten möglich, so beispielsweise an Unternehmen,
gleichgültig, welcher Rechtsform, an Wertpapieren, an Grundstücken – was
wohl die bekannteste Form ist –, an Schmuck, an Antiquitäten, an Patenten, etc.
Bestehen für die Übertragung von Sachen, wie beispielsweise Immobilien oder GmbHAnteilen,
Formvorschriften, dann sollten diese auch bei der Nießbrauchsbestellung
beachtet werden, um die nötige Rechtswirkung zu erzielen. So bleibt etwa ein Nießbrauch
an einer Immobilie nur dann auch bei einem Verkauf bestehen, wenn die Bestellung
eines Nießbrauchs notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen wurde.
Eine „kleine“, aber wichtige Vorabbemerkung noch: Es ist hier immer von Nießbrauchern,
Unternehmern, Gesellschaftern, etc. die Rede. Diese Form wurde wegen
der besseren Lesbarkeit gewählt. Selbstverständlich schließen diese Begriffe auch
immer die weibliche Form mit ein.
Ihringen/Calw, im März 2019 Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring


Ossola-Haring, Claudia, Prof. Dr.
Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, Professorin an der SRH Hochschule Heidelberg, Campus Calw sowie Lehrbeauftragte an anderen Hochschulen. Mehr als 10 Jahre war sie Chefredakteurin für Steuerfachliteratur und GmbH-Publikationen. Seit 1992 führt sie ein Redaktions- und Herausgeberbüro und ist freie Fachjournalistin sowie Referentin in den Bereichen Steuern und GmbH. 2011 gründete sie eine Unternehmensberatung
mit Fokus auf kleine und mittelständische Unternehmen. Bis 2017 war sie Vollversammlungsmitglied der IHK Nordschwarzwald. Stellvertretende Vorsitzende
des Rechts- und Steuerfachausschusses der IHK Nordschwarzwald.

Ossola-Haring, Claudia
Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, Professorin an der SRH Hochschule Heidelberg, Campus Calw sowie Lehrbeauftragte an anderen Hochschulen. Mehr als 10 Jahre war sie Chefredakteurin für Steuerfachliteratur und GmbH-Publikationen. Seit 1992 führt sie ein Redaktions- und Herausgeberbüro und ist freie Fachjournalistin sowie Referentin in den Bereichen Steuern und GmbH. 2011 gründete sie eine Unternehmensberatung
mit Fokus auf kleine und mittelständische Unternehmen. Bis 2017 war sie Vollversammlungsmitglied der IHK Nordschwarzwald. Stellvertretende Vorsitzende
des Rechts- und Steuerfachausschusses der IHK Nordschwarzwald.



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