Penkuhn | Der ordre-public-Vorbehalt als Auslieferungshindernis im europäischen Auslieferungsverkehr. | Buch | 978-3-428-15954-3 | sack.de

Buch, Deutsch, 431 Seiten, Format (B × H): 150 mm x 233 mm, Gewicht: 651 g

Reihe: Beiträge zum internationalen und europäischen Strafrecht

Penkuhn

Der ordre-public-Vorbehalt als Auslieferungshindernis im europäischen Auslieferungsverkehr.


1. Auflage 2020
ISBN: 978-3-428-15954-3
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Buch, Deutsch, 431 Seiten, Format (B × H): 150 mm x 233 mm, Gewicht: 651 g

Reihe: Beiträge zum internationalen und europäischen Strafrecht

ISBN: 978-3-428-15954-3
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die zunehmende Effektivierung grenzüberschreitender Strafverfolgung im europäischen Rechtsraum verlangt eine parallele Absicherung der Beschuldigtenrechte. Die Untersuchung geht der Frage nach, inwieweit eine Auslieferung im Fall drohender Rechtsverletzungen unter den immer enger kooperierenden europäischen Staaten verweigert werden darf. Im Kern wird ein sog. Wesentlichkeitsvorbehalt (ordre public-Einwand) und seine auslieferungshindernde Wirkung gegenüber der Auslieferungspflicht im Rahmen der EU und des Europarats beleuchtet. Hierbei lassen sich den verschiedenen Rechtsebenen – nationales, Unionsrecht und das Recht des Europarats – Anknüpfungspunkte für die Zulässigkeit und inhaltliche Ausgestaltung eines solchen Vorbehalts entnehmen. Für eine bedenkenlose Auslieferung besteht – auch in der EU – noch keine hinreichende Grundlage. Die Arbeit zeigt bestehende Defizite auf, um im Interesse einer effektiven Strafverfolgung ein 'quasi-bundesstaatliches' Rechtsniveau zu initiieren.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


Einleitung
Gegenstand der Untersuchung – Verlauf der Untersuchung

1. Der internationale Rechtshilfeverkehr in Strafsachen
Begriff der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen – Erscheinungsformen der Rechtshilfe – Die Rechtshilfequellen – Von der klassischen Auslieferung zur haftbefehlsbasierten Übergabe

2. Der ordre public-Vorbehalt
Begriff des ordre public – Begriff des 'europäischen' ordre public

3. Die Zulässigkeit eines ordre public-Einwands im europäischen Auslieferungsverkehr
Die ordre public-Klausel des § 73 IRG – Keine ordre public-Vorbehalte im europäischen Auslieferungsverkehr – Kann es einen ordre public-Einwand im europäischen Auslieferungsverkehr geben?

4. Inhaltliche Ausgestaltung eines auslieferungsrelevanten ordre public-Einwands
Zweigliedrige Schutzrichtung: Individualschützende und souveränitätsorientierte Besetzung des ordre public-Begriffs – Der Inhalt des ordre public-Einwands gegenüber der Vollstreckungspflicht des Art. 1 Abs. 2 RbEuHb – Der Inhalt des ordre public-Einwands gegenüber der Auslieferungspflicht des Art. 1 EuAuslÜbk – Konkretisierung anhand ausgewählter aktueller Problemfälle

5. Die Bedeutung des ordre public-Vorbehalts im sonstigen europäischen Rechts- und Vollstreckungshilfeverkehr
Vorüberlegungen – Der gegenwärtige sonstige Rechts- und Vollstreckungshilfeverkehr im Raum der Europäischen Union – Der gegenwärtige sonstige Rechts- und Vollstreckungshilfeverkehr im Raum des Europarats

Zusammenfassung der wesentlichen Untersuchungsergebnisse

Literatur- und Sachverzeichnis


Christopher Penkuhn studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. Im Anschluss war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung, Internationales Strafrecht und Völkerrecht von Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos in Göttingen tätig. Die Promotion erfolgte 2019. Der Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter schloss sich der juristische Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig, u.a. beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, an, den Christopher Penkuhn mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im März 2020 beendete. Seit Mai 2020 ist Christopher Penkuhn Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Christopher Penkuhn studied law with a particular focus on criminal science at the University of Göttingen, Germany. After his first examination, he started his Ph.D. studies and held a position as a research and teaching associate at the chair of Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos for Criminal Law, Criminal Procedure, Comparative Law, International Criminal and International Law at the University of Göttingen. In 2019, he finished his Ph.D. He then completed his legal clerkship at the Higher Regional Court of Braunschweig, amongst others, at the Ministry of the Interior of Lower Saxony and graduated with the second state examination in March 2020. He has been a prosecutor at the public prosecutor's office in Braunschweig since May 2020.



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