E-Book, Deutsch, 300 Seiten
Pichler EU-Konformitätsbewertung – in acht Projektphasen direkt zum Ziel
1. Auflage 2018
ISBN: 978-3-446-45788-1
Verlag: Carl Hanser
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Das Rezeptbuch für Konstrukteure, Produktmanager und CE-Koordinatoren
E-Book, Deutsch, 300 Seiten
ISBN: 978-3-446-45788-1
Verlag: Carl Hanser
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Der Weg zur EU-Konformität Schritt für Schritt erklärt
Sie entwickeln, konstruieren und bauen Maschinen und Anlagen und sind sich nie ganz sicher, ob bei Änderungen und Neuerungen auch alles EU-konform abläuft? Dann sind Sie hier richtig. Der Autor schult seit über 15 Jahren erfahrene Praktiker wie Sie im richtigen Umgang mit dem Vorschriftenwerk der EU-Richtlinien. Er stellt Ihnen mit diesem Buch eine als Projekt aufgezogene Vorgehensweise zur Verfügung mit der Sie garantiert ans Ziel kommen. Ohne Umwege, Irrwege, ohne zu viel und ohne zu wenig. Einfach in acht Projektphasen, unterteilt in Einzelschritte, zur EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung:
1. Verantwortlichkeiten festlegen, Checklisten entwickeln, Sicherheitsstrategie entwickeln
2. Zusammentragen aller nötigen Daten und Fakten
3. Gesetzes-, Richtlinien- und Normen-Recherche durchführen
4. Interne Technische Dokumentation organisieren
5. Risikobeurteilung durchführen
6. Betriebsanleitung erstellen und anpassen
7. EU-Konformitätserklärung zusammenstellen und unterschreiben
8. Projektnachbereitung und Archiv
Sichern Sie sich diesen systematischen Leitfaden! Vorgefertigte Dokumente und Beispiele werden Ihnen eine Menge Arbeit ersparen und mehr Sicherheit geben.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Technische Wissenschaften Maschinenbau | Werkstoffkunde Produktionstechnik Industrielle Qualitätskontrolle
- Technische Wissenschaften Maschinenbau | Werkstoffkunde Maschinenbau
- Rechtswissenschaften Recht, Rechtswissenschaft Allgemein Beziehungen des Rechts zu anderen Disziplinen
- Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaft Bereichsspezifisches Management Produktionsmanagement, Qualitätskontrolle
Weitere Infos & Material
A-3. "Selbstbewertung" durch Hersteller als Regelverfahren Ausnahmeregel: Benannte Stellen einschalten Die EU möchte die Hersteller nicht unnötig reglementieren und ihnen nach Möglichkeit ihre Eigenverantwortung belassen. Deshalb ist die „Selbstbewertung“ das Regelverfahren: Der Hersteller konstruiert und produziert in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen, Richtlinien und Normen, unterschreibt die EU-Konformitätserklärung und darf und muss dann selbst die CE-Kennzeichnung an dem Produkt anbringen, bevor er es bereitstellen darf. Ausnahmen von diesem Verfahren sind in den EU-Richtlinien für einzelne (besonders gefährliche) Produkte ausdrücklich aufgeführt. Nur in diesen Fällen sind „benannte Stellen“ einzuschalten. Bild A-3.1 Fast immer darf der Hersteller die Konformitätsbewertung ohne benannte Stelle durchführen. (Bild frei nach Hüning u. a.: Die neue EG-Maschinenrichtlinie, S. 45) Das ist die „Selbstbewertung“ (Art. 12, Abs. 3 a): a) Greift keine der Ausnahmen, muss der Hersteller die technische Dokumentation nach Anhang VII der EG-Maschinenrichtlinie zusammenstellen und selbst eine Fertigungskontrolle nach Anhang VIII durchführen. Ohne EN (Art. 12, Abs. 3 b): Baumusterprüfung durch benannte Stelle b) Wenn die Maschine unter die Ausnahmetypen nach Anhang IV fällt und die anwendbaren harmonisierten europäischen Normen (EN) nicht oder nur teilweise beachtet wurden oder wenn solche Normen nicht existieren, muss er die technische Dokumentation nach Anhang VII zusammenstellen, selbst eine Fertigungskontrolle nach Anhang VIII durchführen und EG-Baumusterprüfung nach Anhang IX von einer benannten Stelle eine EG-Baumusterprüfung nach Anhang IX durchführen lassen oder stattdessen eine umfassende Qualitätssicherung mit Audit durch eine benannte Stelle nach Anhang X durchführen. Mit EN (Art. 12, Abs. 3 c): Technische Dokumentation zusammenstellen oder interne Fertigungskontrolle mit oder ohne Baumusterprüfung oder umfassende Qualitätssicherung durchführen. c) Wenn die Maschine unter die Ausnahmetypen nach Anhang IV fällt und die anwendbaren harmonisierten europäischen Normen beachtet wurden, so muss er entweder gemäß a) verfahren, oder umfassende Qualitätssicherung mit Audit nach Anhang X zusätzlich von einer benannten Stelle eine Baumusterprüfung nach Anhang IX durchführen lassen, oder stattdessen eine umfassende Qualitätssicherung mit Audit durch eine benannte Stelle nach Anhang X durchführen. Wo finden wir in Deutschland benannte Stellen für Maschinen? Hier folgt eine Liste mit Links vom 2017-07-28: Tabelle A-3.1 Benannte Stellen für Maschinen in Deutschland Body type Name UI BASF SE - Ludwigshafen RTPO DEUTSCHER VERBAND FÜR SCHWEIßEN UND VERWANDTE VERFAHREN E.V. DVS-PERSZERT IM DVS TAB DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK RTPO DGZFP - DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR ZERSTÖRUNGSFREIE PRÜFUNG E.V. UI Evonik Industries AG UI INOVYN Deutschland GmbH RTPO SCHWEIßTECHNISCHE LEHR- UND VERSUCHSANSTALT (SLV) MANNHEIM GMBH RTPO SECTOR CERT GMBH UI Wacker-Chemie AG NB 0035 TÜV Rheinland Industrie Service GmbH NB 0036 TÜV SÜD Industrie Service GmbH NB 0044 TÜV NORD CERT GmbH NB 0045 TÜV NORD SYSTEMS GMBH & CO. KG NB 0085 DVGW CERT GmbH ... NB 0090 TÜV Thüringen e.V.