Pinnells / Eversberg | Internationale Kaufverträge optimal gestalten | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 282 Seiten, eBook

Pinnells / Eversberg Internationale Kaufverträge optimal gestalten

Leitfaden mit zahlreichen Musterklauseln
3. Auflage 2009
ISBN: 978-3-8349-8257-5
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

Leitfaden mit zahlreichen Musterklauseln

E-Book, Deutsch, 282 Seiten, eBook

ISBN: 978-3-8349-8257-5
Verlag: Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
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Dieser Leitfaden - jetzt in der 3. Auflage - sensibilisiert Geschäftsleute im Verkauf und im Einkauf für die Besonderheiten des internationalen Business. Viele praktische Tipps helfen, Auseinandersetzungen, Zeit- und Geldverschwendung zu vermeiden. Zahlreiche Abbildungen und Musterklauseln machen deutlich, worauf es in der Praxis ankommt.

Dr. James Pinnells, gebürtiger Engländer, ist weltweit anerkannt als Experte für internationale Vertragspraxis, Claim Management und internationale Vertragsverhandlungen. Er lebt in Deutschland und ist sehr gefragt als Firmenberater und Schiedsrichter.
Dr. Arndt Eversberg, Rechtsanwalt in München, ist Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft einer großen Versicherungsgruppe und verfügt über langjährige Erfahrungen in der internationalen Vertragspraxis.

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Zielgruppe


Professional/practitioner

Weitere Infos & Material


1;Vorwort zur 3. Auflage;5
2;Inhaltsverzeichnis;6
3;1 Vertrag und Recht;9
3.1;1.1 Öffentliches Recht, Privatrecht und Verträge;10
3.2;1.2 Rechtsfamilien und das anwendbare Recht;16
3.3;1.3 Die Wahl des anwendbaren Rechts;23
4;2 Vertragsauslegung;32
4.1;2.1 Unterschiedliche Auslegungsregeln;32
4.2;2.2 Auslegung und Vertragsdokumente;41
4.3;2.3 Auslegung und Präambel;45
4.4;2.4 Auslegung und Definitionen;48
5;3 Vertrag oder kein Vertrag?;54
5.1;3.1 Überblick;54
5.2;Test 1: Angebot und Annahme;55
5.3;Test 2: Geschäftsfähigkeit;64
5.4;Test 3: Rechtmäßigkeit;66
5.5;Test 4: Der Austausch von Leistungen;68
6;4 Bankgarantien;81
6.1;4.1 Was ist eine Bankgarantie?;81
6.2;4.2 Verschiedene Arten einer Bankgarantie;84
6.3;4.3 Die Patronatserklärung;87
6.4;4.4 Garantie auf erstes Anfordern Anfordern Demand Guarantee;88
6.5;4.5 Die Rückgarantie;93
7;5 Vertragsumfang und Lieferung;97
7.1;5.1 Einleitung;97
7.2;5.2 Vorfrage: Umfassende Lieferbeschreibung oder umfassende Lieferung?;98
7.3;5.3 Die fünf Bausteine der Lieferklausel;101
7.3.1;Baustein 1: Incoterms;102
7.3.2;Baustein 2: Transport;107
7.3.3;Baustein 3: Risiko, Eigentum und Versicherung;113
7.3.4;Baustein 4: Ort der Lieferung;119
7.3.5;Baustein 5: Zeitpunkt der Lieferung und Verzug;122
8;6 Preis und Bezahlung;141
8.1;6.1 Die Preisklausel;141
8.2;6.2 Zahlung: Drei Verhandlungsschritte;142
8.3;6.3 Die Zahlungsweise;142
8.4;6.4 Zeit, Ort und Transfer der Zahlung;146
8.5;6.5 Entschuldigter/unentschuldigter Verzug und Folgen;148
8.6;6.6 Zahlung gegen offene Rechnung;151
8.7;6.7 Zahlung durch Inkasso;154
8.8;6.8 Akkreditive: Grundlagen;158
8.9;6.9 Das Akkreditiv: Unwiderruflich, bestätigt und auf Sicht zahlbar;164
8.10;6.10 Die Vereinbarung der Akkreditivbedingungen;170
8.11;6.11 Das Akkreditiv und damit verbundene Dokumente;174
9;7 Gewährleistung;181
9.1;7.1 Qualitätshürden;181
9.2;7.2 Terminologie;186
9.3;7.3 Die Bausteine der Gewährleistungsklausel;188
9.3.1;Baustein 1: Untersuchung, Annahme und Ablehnung;189
9.3.2;Baustein 2: Definition Definition Mangel oder kein Mangel?;200
9.3.3;Baustein 3: Zeitablauf der Gewährleistung;205
9.3.4;Baustein 4: Mängelbeseitigung;212
9.3.5;Baustein 5: Mangelfolgeschäden;219
10;8 Der rechtliche Rahmen;228
10.1;8.1 Die Vertragsparteien;229
10.2;8.2 Der Status des Vertrags;236
10.3;8.3 Die Behebung von Meinungsverschiedenheiten;245
11;9 Haftungsbegrenzung;258
11.1;Taktik 1: Eine Obergrenze setzen;258
11.2;Taktik 2: Blockade durch ein Hindernis;261
11.3;Problem: Gültigkeit der Haftungsbeschränkungen;265
12;Literatur;271
13;Stichwortverzeichnis;274
14;Die Autoren;282

Vertrag und Recht.- Vertragsauslegung.- Vertrag oder kein Vertrag?.- Bankgarantien.- Vertragsumfang und Lieferung.- Preis und Bezahlung.- Gewährleistung.- Der rechtliche Rahmen.- Haftungsbegrenzung.


2 Vertragsauslegung (S. 32-33)

2.1 Unterschiedliche Auslegungsregeln

Die Vertragssprache der Praxis entspricht in aller Regel nicht dem, was sich Juristen - wenden vielmehr die ihnen eigene und ihnen natürlich auch verständlichere Umgangs- oder handelsübliche Sprache ebenso in Verträgen und Dokumenten. Sie kennen sicher das Problem: Bei Vertragsschluss sind sich die Verhandlungsführer über alles einig. Liegt der Vertrag dann bei der Geschäftsleitung bzw. den Kollegen, die für die Ausführung verantwortlich sind, oder sind Sie selbst an dieser beteiligt, ergeben sich erste Fragen und Unklarheiten. Sofern diese mit der Gegenseite nicht zu klären sind, teilt Ihnen der um Rat gefragte Jurist mindestens zwei weitere Meinungen mit, die schließlich durch das angerufene Gericht im Rahmen einer Vertragsauslegung umgeworfen werden.

Die Gefahr der Zweideutigkeit oder Ergänzungsbedürftigkeit eines Vertrags kann nie ganz ausgeräumt, sondern lediglich durch professionelle Vertragsgestaltung verringert werden. Grundsätzlich bleibt also jeder Vertrag interpretierbar, denn keine noch so genaue Ausdrucksweise schafft es, alle Zweifel an der Bedeutung völlig auszuräumen. Auslegung bedeutet, den (annähernd) wahren Gehalt herauszufinden, ohne gleichzeitig 1. Sie folgt dabei mehr oder minder starren Regeln, die wie so oft zum einen vom Rechtssystem und zum anderen von der durch die Gerichte entwickelten Rechtsprechung abhängen.

Die Auslegung in der anglo-amerikanischen Rechtsfamilie unterscheidet sich erheblich von der Auslegung nach deutschen Regeln. Das damit verbundene Risiko ist deutlich: Was nach Ihrem Verständnis klar und eindeutig ist, kann aus einem anderen Blickwinkel genauso klar und eindeutig, aber so verschieden sein, dass Sie sich fragen, ob man noch über den gleichen Vertrag redet. Sehen wir uns daher die ziemlich juristisch anmutende Materie der Auslegung etwas näher an, indem wir die deutschen Regeln als ein Beispiel für kontinental-europäisches Rechtsverständnis und das amerikanische Prinzip als Repräsentant der angloamerikanischen Welt betrachten.

2.1.1 Auslegung nach deutschem Recht

Deutsches Recht erlaubt zum einen die Auslegung nur dann, wenn die Bedeutung eines Begriffs mehrdeutig ist. Im Umkehrschluss ist eine Auslegung eines eindeutigen Begriffs nicht erlaubt:

Der Kaufpreis beträgt EUR 1.000,00 zzgl. 19 % MwSt.

Dies ist eine Formulierung, die offensichtlich keine Auslegung zulässt. Jedoch können auch solch einfache Aussagen dann problematisch werden, wenn an anderer Stelle des genommen wird. Dies würde eine Auslegung unter Umständen notwendig machen. Dabei folgt sie vier Schritten, die wir anhand eines Beispiels untersuchen wollen.

Fall: Die Vertragsparteien streiten vor dem Richter um die Frage, wer die Reisekosten des angereisten Technikers im Rahmen einer Mängelbeseitigung zu tragen hat. Die Lieferfirma hatte an ein mittelständisches Unternehmen der Textilverarbeitung in Namibia bestimmte Strickmaschinen geliefert. Der Vertrag ist auf Deutsch und deutsches Recht findet Anwendung. Auf die Maschine gab die Lieferantin eine Gewährleistung von 24 Monaten. Der Mangel trat jedoch erst nach 30 Monaten auf. Im leider schlecht Käufers ergänzend vereinbart:

Der Verkäufer trägt zudem die Verantwortung für eine Mängelbeseitigung, die innerhalb eines weiteren Jahres nach Ablauf der Gewährleistung auftritt.

Schritt 1: Grammatikalische Auslegung Grammatikalische Auslegung bedeutet, zunächst eine Auslegung des Ausdrucks oder auch der Klausel an sich ohne Einbindung in das Vertragsumfeld vorzunehmen. Angewendet auf unseren Fall heißt dies, dass der Begriff Verantwortung durch den Richter zu interpretieren ist. Dieser könnte neben der Durchführung der Mängelbeseitigung auch die Übernahme der daraus entstehenden Kosten umfassen. Er ist aber, auf den puren Begriff Verantwortung bezogen, nicht eindeutig. Der erste Versuch, durch Auslegung eines mehrdeutigen Begriffs zur wahren Bedeutung zu kommen, ist damit gescheitert.


Dr. James Pinnells, gebürtiger Engländer, ist weltweit anerkannt als Experte für internationale Vertragspraxis, Claim Management und internationale Vertragsverhandlungen. Er lebt in Deutschland und ist sehr gefragt als Firmenberater und Schiedsrichter. Dr. Arndt Eversberg, Rechtsanwalt in München, ist Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft einer großen Versicherungsgruppe und verfügt über langjährige Erfahrungen in der internationalen Vertragspraxis.



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