Prange | Verfassungsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen polizeilicher Datenübermittlungen an Private. | Buch | 978-3-428-19093-5 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 27, 286 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 232 mm, Gewicht: 432 g

Reihe: Das Recht der inneren und äußeren Sicherheit

Prange

Verfassungsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen polizeilicher Datenübermittlungen an Private.


1. Auflage 2024
ISBN: 978-3-428-19093-5
Verlag: Duncker & Humblot GmbH

Buch, Deutsch, Band 27, 286 Seiten, Format (B × H): 155 mm x 232 mm, Gewicht: 432 g

Reihe: Das Recht der inneren und äußeren Sicherheit

ISBN: 978-3-428-19093-5
Verlag: Duncker & Humblot GmbH


Die polizeiliche Übermittlung personenbezogener Daten an Personen und Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs ist von erheblicher Grundrechtsrelevanz für die Betroffenen, da unter anderem kaum Kontrollmöglichkeiten für die weitere Verwendung der übermittelten Daten bestehen. In der Arbeit wird daher die Frage untersucht, ob die derzeitigen bundes- und landespolizeigesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen den sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen für Datenübermittlungen an Private genügen. Unter Berücksichtigung der wesentlichen praktischen Anwendungsfälle werden dabei umfassender Überarbeitungs- und Neuregelungsbedarf festgestellt und eine alternative Regelungssystematik erarbeitet. Hierzu wird auch ein vergleichender Blick auf Vorschriften im europäischen Ausland geworfen.
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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1. Einleitung und Untersuchungsgegenstand
Untersuchungsanlass – Konturierung des Untersuchungsgegenstands – Gang der Untersuchung

2. Rechtliche Ausgangslage
Verfassungsrechtlicher Bewertungsmaßstab – Fallgruppenbildung nach Eingriffsintensität – Regelungsmodelle polizeilicher Datenübermittlungen an Private

3. Verfassungsrechtliche Bewertung
Verfassungsrechtliche Einordnung der Regelungsmodelle – Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse – Vorschlag für eine Regelungssystematik

Anhang

Literatur- und Stichwortverzeichnis


Leonhard Prange studierte Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Im Anschluss an das erste Staatsexamen wurde er an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf promoviert. Derzeit absolviert er sein Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht Düsseldorf.

Leonhard Prange studied law at the University of Münster. After his First State Examination he obtained a doctorate from Heinrich-Heine-University Düsseldorf. Currently he is completing his legal traineeship at the Higher Regional Court of Düsseldorf.



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