Buch, Deutsch, 558 Seiten, Format (B × H): 134 mm x 194 mm, Gewicht: 660 g
Reihe: Berliner Kommentare
Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen - - Kommentar
Buch, Deutsch, 558 Seiten, Format (B × H): 134 mm x 194 mm, Gewicht: 660 g
Reihe: Berliner Kommentare
ISBN: 978-3-503-23630-5
Verlag: Erich Schmidt Verlag
Das Schuldverschreibungsgesetz ermöglicht die Änderung von Anleihebedingungen aufgrund von Mehrheitsbeschlüssen der Gläubiger in- und außerhalb der Sanierungssituation. Damit erlaubt es die nachträgliche Vertragsanpassung ohne die individuelle Zustimmung eines jeden Anlegers hierzu.
Aktuelle Emissionspraxis im Blick
Die umfassend neu bearbeitete 2. Auflage beleuchtet die Auswirkungen der allgemeinen Regeln auf die Emissionspraxis unter sorgfältiger Auswertung der bisherigen Anwendungserfahrungen und Rechtsprechung. Die (Verfahrens-)Regelungen zu Mehrheitsbeschlüssen und Gläubigervertretung werden im Detail erläutert und sich jeweils ergebende Handlungsoptionen anschaulich aufgezeigt. U.a. im Fokus:
- Auf welche Schuldverschreibungen ist das SchVG anwendbar?
- Was ist bei der Verbriefung einer Anleihe zu beachten und was beinhalten Transparenzgebot und der Grundsatz der "kollektiven Bindung" für Anleihebedingungen?
- Welche Anforderungen bestehen für die Einberufung einer Gläubigerversammlung, über welche Maßnahmen können die Gläubiger beschließen?
- Wann sind Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger verbindlich und welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen hiergegen?
Umfassend erweitert u.a. zum eWpG
Die Einführung elektronischer Schuldverschreibungen nach dem eWpG finden Sie bereits praxisnah berücksichtigt. Auch wichtige Einzelfragen, etwa die Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf Anleihebedingungen, werden vertieft analysiert.
Zielgruppe
Rechtsanwälte (Schwerpunkt: Bank- und Kapitalmarktrecht); Fachanwälte Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Insolvenzrecht; Insolvenzverwalter; Sanierungs- und Restrukturierungsberater; Rechtsabteilungen von Kreditinstituten und Unternehmen, die Anleihen emittieren; Anlegerschutzverbände; Industrieunternehmen und Öffentliche Hand als Emittenten; Versicherungen