Buch, Deutsch, Band 2, 622 Seiten, Format (B × H): 239 mm x 163 mm, Gewicht: 998 g
Ein interdisziplinärer und rechtsvergleichender Beitrag zu den rechtlichen Herausforderungen der FinTech-Disruption
Buch, Deutsch, Band 2, 622 Seiten, Format (B × H): 239 mm x 163 mm, Gewicht: 998 g
Reihe: Schriften zum Recht der Digitalisierung
ISBN: 978-3-16-159318-5
Verlag: Mohr Siebeck
Die digitale Disruption ist eine der prägenden Entwicklungen des 21. Jahrhunderts. Immer neue, sich stetig wandelnde Geschäftsmodelle müssen in den regulatorischen Rahmen der analogen Welt eingefügt werden. Besonderes Augenmerk gebührt dabei der Digitalisierung des Finanzmarkts, die regelmäßig mit dem Neologismus "FinTech" überschrieben wird. Exemplarisch für diese Entwicklungen untersucht Benedikt M. Quarch die Europäische Regulierung der ökonomisch bedeutendsten FinTech-Erscheinung: des sog. Crowdlendings, also der kreditbasierten Schwarmfinanzierung. Auf der Grundlage einer ökonomischen Analyse beleuchtet er rechtsvergleichend die nationalen Crowdlending-Regulierungsregime in Frankreich, den Niederlanden und Deutschland sowie das einschlägige Unionsrecht samt der jüngsten Gesetzgebungspläne, welche die Europäische Kommission in ihrem FinTech-Aktionsplan vorgestellt hat. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der verschiedenen Regulierungsansätze werden methodisch herausgearbeitet und zum Abschluss in einen eigenen Regulierungsvorschlag überführt.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Rechtswissenschaften Internationales Recht und Europarecht Europarecht Europäisches Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, Währungsrecht
- Rechtswissenschaften Recht, Rechtswissenschaft Allgemein Rechtsvergleichung
- Rechtswissenschaften Internationales Recht und Europarecht Europarecht Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz, Medien-, IT- und Urheberrecht
- Rechtswissenschaften Wirtschaftsrecht Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht
- Rechtswissenschaften Ausländisches Recht Westeuropa, Südeuropa
- Rechtswissenschaften Wirtschaftsrecht Medienrecht Telekommunikationsrecht, IT-Recht, Internetrecht