E-Book, Deutsch, Band 36, 252 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm
Reese / Köck Flussgebietsbewirtschaftung im Bundesstaat
1. Auflage 2018
ISBN: 978-3-8452-8973-1
Verlag: Nomos
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Anforderungen und Perspektiven zur kooperativen Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie am Beispiel der Elbsedimente
E-Book, Deutsch, Band 36, 252 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 227 mm
Reihe: Leipziger Schriften zum Umwelt- und Planungsrecht
ISBN: 978-3-8452-8973-1
Verlag: Nomos
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Rechtswissenschaften Öffentliches Recht Kommunal- und Baurecht Wasser- und Abwasserrecht, Wasserhaushaltsrecht
- Rechtswissenschaften Öffentliches Recht Umweltrecht Umweltrecht allg., Technikrecht, Immissionsschutzrecht
- Rechtswissenschaften Internationales Recht und Europarecht Europarecht Europäisches Verwaltungs-, Umwelt- und Gesundheitsrecht
- Geowissenschaften Umweltwissenschaften Umweltverschmutzung, Umweltkriminalität, Umweltrecht
Weitere Infos & Material
1;Cover;1
2; Kurzfassung;15
3; Einführung – Gang der Untersuchung;23
4; A. Anlass: Die Schadstoffbelastung der Hafensedimente aus dem Oberlauf der Elbe und resultierende Probleme der Baggergutunterbringung;27
5; B. Grundlegung: Das flussgebietsbezogene Bewirtschaftungsregime der WRRL und seine Konsequenzen für den Umgang mit Sedimenten;35
5.1; I. Das Bewirtschaftungssystem der WRRL und seine Bedeutung für die Schadstoffeinträge aus der Ober- und Mittelelbe in die Hafensedimente, Tideelbe und die Nordsee im Überblick;35
5.1.1; 1. Gewässerqualitätsziele und Ausnahmen;36
5.1.2; 2. Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Bewirtschaftungsziele im gesamten Flussgebiet;38
5.1.3; 3. Die flussgebietsbezogene Geltung der Bewirtschaftungsziele und die grenzübergreifende Pflicht zum Schutz und zur Verbesserung auch der Unterlieger-Gewässer;40
5.1.4; 4. Die Koordinierung der Maßnahmen innerhalb der und zwischen den Mitgliedstaaten;41
5.1.5; 5. Der integrierte Ansatz – kosteneffiziente Umsetzung der Bewirtschaftungsziele;44
5.1.6; 6. Verursacherprinzip und Kostendeckungsgrundsatz;45
5.2; II. Die vollständige Einbindung des Sedimentmanagements und der regelmäßigen Unterhaltungsbaggerung in die Bewirtschaftung nach der WRRL;45
5.2.1; 1. Raumzeitliche Abstimmung von Bewirtschaftungszielen und Maßnahmen;46
5.2.2; 2. Solidargemeinschaft, gesamthänderische Zielverantwortung und Schutz der Unterlieger vor zielwidrigen Schadstoffeinträgen aus dem Oberlauf;47
5.2.3; 3. Die Einbeziehung des Hamburger Hafens in den Bewirtschaftungshorizont;48
5.3; III. Das Sedimentmanagement-Konzept als Wegweiser einer integrierten, flussgebietsbezogenen Bewirtschaftung;50
5.4; IV. Die Zuspitzung der Problemstellung aufgrund der eklatanten Umsetzungsdefizite;51
6; C. Die Bewirtschaftungsziele der WRRL und sonstige wasserrechtliche Vorgaben für den Umgang mit schadstoffhaltigen Sedimenten;53
6.1; I. Die Bewirtschaftungsziele der WRRL und UQN-RL resp. WHG und OGewV und ihre Bedeutung für den Umgang mit Sediment und Baggergut;54
6.1.1; 1. Der Wasserkörper als räumliche Bezugsgröße der Bewirtschaftungsziele;56
6.1.2; 2. Das Verbesserungsgebot;57
6.1.2.1; a) Das Verbesserungsgebot als planbasiertes Bewirtschaftungsziel;57
6.1.2.2; b) Guter chemischer Zustand – prioritäre Stoffe und UQNchem;59
6.1.2.3; c) Guter ökologischer Zustand und gutes ökologisches Potenzial – flussgebietsspezifische Schadstoffe und UQNökol;61
6.1.3; 3. Ausnahmen in Bezug auf das Verbesserungsgebot (§§ 29, 30 WHG, Art. 4 Abs. 4 und 5 WRRL);64
6.1.3.1; a) Fristverlängerung gemäß § 29 WHG resp. Art. 4 Abs. 4 WRRL;64
6.1.3.2; b) Minderziele gemäß § 30 WHG resp. Art. 4 Abs. 5 WRRL;67
6.1.3.2.1; (1) Die erforderliche Abstimmung von Minderzielen in Fernwirkungszusammenhängen;68
6.1.3.2.2; (2) Die Unterlieger-Exkulpation aus Art. 6 UQN-RL und die Anwendung von Art. 4 Abs. 5 auf Schadstoffbelastungen aus anderen Mitgliedstaaten;70
6.1.3.2.3; (3) Die Berücksichtigung von Verursachungsbeiträgen durch Unterhaltungsbaggerung und Umlagerung – „Alternativlosigkeit“ der ursächlichen Nutzungen;71
6.1.3.2.4; (4) Bestmöglicher Zustand und keine Verschlechterung;72
6.1.3.3; c) Vorhabenbezogene Ausnahme bei übergeordnetem öffentlichen Interesse gemäß § 31 Abs. 2 WHG resp. Art. 4 Abs. 7 WRRL;74
6.1.4; 4. Das Verschlechterungsverbot;76
6.1.4.1; a) Grundlagen;76
6.1.4.2; b) Verschlechterung im Bereich der UQNchem;77
6.1.4.3; c) Verschlechterung im Bereich der UQNökol;77
6.1.4.4; d) Zeitliche und messtechnische Toleranz des Verschlechterungstatbestands;80
6.1.5; 5. Ausnahmen in Bezug auf das Verschlechterungsverbot;83
6.2; II. Die Bewirtschaftungsziele und Anforderungen in Bezug auf Meeresgebiete;88
6.2.1; 1. Das Bewirtschaftungsregime der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL);88
6.2.2; 2. Limitiertes Ausnahmeregime;91
6.2.3; 3. Abgrenzung WRRL – chemischer Zustand im 12-Seemeilen-Küstengewässer;93
6.2.4; 4. Raumzeitliche Einbettung der Meeresschutzziele in den Bewirtschaftungsrahmen, Abstimmung in und mit der Flussgebietsgemeinschaft;95
6.3; III. Ergänzende Bewirtschaftungsziele und Ermessensgesichtspunkte: Das Schwellenwert-Konzept der IKSE und FGG-Elbe;96
6.3.1; 1. Das Sediment-Managementkonzept der FGG-Elbe und sein Schwellenwertkonzept;97
6.3.2; 2. Die Empfehlungen des SMK zum zukünftigen Baggergutmanagement und die – fehlende – Umsetzung durch den BWP und das MNP 2016;100
6.4; IV. Die Handlungsanweisungen zum Umgang mit Baggergut GÜBAK und HABAB-WSV;102
6.4.1; 1. GÜBAK;102
6.4.2; 2. Die HABAB-WSV und der Leitfaden Umweltbelange des BMVI;106
6.4.2.1; a) Die HABAB-WSV 2000;106
6.4.2.2; b) Der BMVI/BfG-Leitfaden Umweltbelange bei der Unterhaltung von Bundeswasserstraßen;108
6.4.2.3; c) Der aktuelle Entwurf des BMVI für eine novellierte HABAB-2017;111
6.5; V. Zwischenfazit – Fragen der Kohärenz und Gleichbehandlung im Verhältnis Hamburgs, des Bundes und der Länder;114
6.6; VI. Verfahrensanforderungen zur Umlagerung bzw. Einbringung von Baggergut;115
7; D. Die Berücksichtigung von Fernwirkungen bei Fristverlängerungen und Zielabsenkungen in der integrierten Flussgebietsbewirtschaftung;119
7.1; I. Die relevanten Fallkonstellationen: Fernwirkende und fernverursachte Minderziele;120
7.1.1; 1. Fernwirkende Minderziele im Quellbereich: Beispiele Schlüsselstollen und Spittelwasser;121
7.1.2; 2. Rothschönberger Stolln als Beispiel für eine flussgebietsweite Verhältnismäßigkeitsbetrachtung;123
7.1.3; 3. Fernverursachte Minderziele im Einwirkungsbereich;125
7.2; II. Die Option der „weniger strengen Ziele“ als eng auszulegende Ausnahme;126
7.3; III. Der Tatbestand der „unverhältnismäßigen Kosten“;128
7.3.1; 1. Missverhältnis zwischen Kosten/Aufwand und Nutzen;129
7.3.2; 2. Insbesondere: Unterstromige Entlastungswirkung als relevanter Nutzen in der Kostenverhältnismäßigkeitsprüfung;134
7.3.3; 3. Die Berücksichtigung von Fernwirkungen und die Option der fernwirkungsbedingten Minderziele;134
7.4; IV. Das Kriterium der Zumutbarkeit;136
7.5; V. Die Erforderlichkeit der zusammenhängenden Festlegung von Minderzielen in den multipolaren Fernwirkungskonstellationen;140
7.6; VI. Best möglicher Zustand und Verhältnismäßigkeitsausgleich im Flussgebiet;141
7.7; VII. Der Umgang mit den Unwägbarkeiten und Komplexitäten der Kostenverhältnismäßigkeitsfrage: Beurteilungsspielräume und Beurteilungsgrenzen;142
7.8; VIII. Zwischenergebnis: Erforderlichkeit eines integrierten, flussgebietsbezogenen und solidarisch finanzierten Bewirtschaftungs-Ziel-Konzepts;145
8; E. Der Koordinierungsauftrag und seine Durchsetzung;147
8.1; I. Grundlagen: Die Organisationspflichten der WRRL, die institutionelle Autonomie der Mitgliedstaaten und der Föderalismus;147
8.2; II. Der Koordinierungsauftrag der Flussgebietsbewirtschaftung und sein Rechtsrahmen;150
8.2.1; 1. Die Koordinierungspflichten gem. WRRL und WHG;150
8.2.1.1; a) Der integrative Bewirtschaftungsauftrag;150
8.2.1.2; b) Die Regeln der Koordinierung;152
8.2.2; 2. Die Verwaltungsvereinbarung für die Flussgebietseinheit Elbe als Umsetzung der Koordinierungsverpflichtung im Flussgebiet;153
8.2.3; 3. Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner der FGG Elbe, insbesondere zur Bedeutung des Grundsatzes des bundes- und länderfreundlichen Verhaltens für die Ausübung der Koordinierungspflicht;157
8.3; III. Die Durchsetzung der Koordinierungspflichten;160
8.3.1; 1. Ansprüche in der Flussgebietsgemeinschaft und prozessuale Durchsetzung;160
8.3.2; 2. Rechte des Bundes zur Durchsetzung funktionsgerechter Flussgebietsbewirtschaftung;162
8.4; IV. Durchsetzung im zwischenstaatlichen Kontext;164
8.5; V. Zwischenergebnis und Folgerungen;164
8.6; VI. Umsetzung der Bewirtschaftungsziele gegen Einleiter, insb. aus dem Altbergbau;166
9; F. Fragen der Finanzierung und des finanziellen Ausgleichs/Haftung;169
9.1; I. Finanzierungsverantwortung für die Minderung fernwirkender Belastungen;170
9.1.1; 1. Finanzierungsverantwortung für öffentliche Maßnahmen nach geltendem Recht;171
9.1.2; 2. Haftung für Folgekosten mangelnder WRRL-Umsetzung nach geltendem Recht;175
9.1.3; 3. Anforderungen und Maßstäbe für die Lastenverteilung im System der integrierten Flussgebietsbewirtschaftung;179
9.1.3.1; a) Die einheitliche Finanzierungsverantwortung der Mitgliedstaaten;179
9.1.3.2; b) Die territoriale Finanzierungsverantwortung für Maßnahmen der Schadstoffsanierung im Lichte von Verursacher-, Kosteneffizienz- und Vorteilsprinzip;180
9.1.3.3; c) Die Notwendigkeit der effektiven Abgrenzung von Finanzierungsbeiträgen der Länder und des Bundes;182
9.1.3.4; d) Zurechnung der Folgekosten von Umsetzungsdefiziten, Minderzielen nach § 30 und Ausnahmen gemäß § 31 WHG;183
9.2; II. Öffentliche Finanzierungsquellen und Perspektiven einer flussgebietsbezogenen Finanzierung de lege ferenda;185
9.2.1; 1. Konzeptlinien für einen „Solidarfonds Elbsanierung“;186
9.2.2; 2. Grundfragen der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit;188
9.2.3; 3. Mögliche Finanzierung durch Wasserabgaben und Ausgleichsabgaben;190
9.3; III. Haftungsrechtliche Ansprüche des Unterliegers wegen schädlicher Gewässerveränderungen am Beispiel des PCB-Unfalls in Ústí nad Labem;191
9.3.1; 1. Einführung und Ausgangssachverhalt;191
9.3.2; 2. Die PCB-Belastung der Tideelbe als Umweltschaden bzw. Gewässerschaden;195
9.3.2.1; a) Grundlagen;195
9.3.2.2; b) Das Verschlechterungsverbot als Orientierungsmaßstab;198
9.3.2.3; c) Würdigung;201
9.3.2.4; d) Besonderheiten;203
9.3.3; 3. Der PCB-Eintrag in die Elbe als berufliche Tätigkeit im Sinne der Umwelthaftungsrichtlinie;205
9.3.4; 4. Die Reichweite der Verantwortlichkeit gemäß der Umwelthaftungsrichtlinie und die Zuständigkeit für die Durchsetzung;207
9.3.4.1; a) Schadensbegrenzungsmaßnahmen;207
9.3.4.2; b) Sanierungsmaßnahmen;208
9.3.4.3; c) Zuständige Behörde und Besonderheit bei grenzüberschreitendem Umweltschaden;209
9.3.5; 5. Ansprüche aufgrund internationalen Haftungsrechts;212
9.3.5.1; a) Völkergewohnheitsrecht;213
9.3.5.2; b) Völkervertragsrecht;215
10; Zusammenfassende Thesen;217
10.1; Anlass und Gegenstand der Untersuchung;217
10.2; Die Verpflichtung der WRRL zum integrierten, koordinierten Flussgebietsmanagement;219
10.3; Die Berücksichtigung von Fernwirkungen bei der Zielabsenkung gemäß § 30 WHG resp. Art. 4 Abs. 5 WRRL ;230
10.4; Fragen der Finanzierung und des finanziellen Ausgleichs;232
11; Literatur;243