Buch, Deutsch, Band 185, 202 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 256 g
Buch, Deutsch, Band 185, 202 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 256 g
Reihe: Steuerrecht in Forschung und Praxis
ISBN: 978-3-339-14292-4
Verlag: Verlag Dr. Kovac
Im Fokus dieser Untersuchung steht die ertragsteuerliche Behandlung des immateriellen Wirtschaftsguts Geschäftswert im Rahmen der Verpachtung eines Unternehmens. Die Bedeutung der Unternehmenspacht für die Wirtschaft ist immens. Während der Unternehmenspacht wird dem Pächter ein zeitlich befristetes, entgeltliches Nutzungsrecht am Unternehmen eingeräumt.
Die Autorin hat zunächst das Wesen des Geschäftswerts, insbesondere die Abhängigkeit von seinen geschäftswertprägenden Faktoren untersucht. Der bilanzielle Ausweis des Geschäftswerts in Handelsbilanz und Steuerbilanz wird dargestellt.
Im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Untersuchung steht die Frage, welche Rechtsfolgen für das immaterielle Wirtschaftsgut Geschäftswert bei Betriebsverpachtung und bei Aufgabe des verpachteten Unternehmens eintreten.
Im Rahmen der Betriebsverpachtung gewährt die Rechtsprechung dem Verpächter ein Wahlrecht zur Betriebsaufgabe. Ausführlich wird auf das Verpächterwahlrecht eingegangen. Sofern der Verpächter die Betriebsaufgabe nicht erklärt, legt die Autorin dar, dass der Geschäftswert mit Verpachtung des Unternehmens im Allgemeinen nicht untergeht, sondern fortbesteht. Die Frage der Zuordnung des Geschäftswerts während der Verpachtung (zum Verpächter oder zum Pächter), wird umfassend thematisiert.
Mit Erklärung der Betriebsaufgabe für das verpachtete Unternehmen wird die in Rechtsprechung und Schrifttum diskutierte Frage des Besteuerungszeitpunkts des Geschäftswerts (bei Betriebsaufgabe oder bei zeitlich danach stattfindender Veräußerung des aufgegebenen und verpachteten Gewerbebetriebs) relevant.
Schließlich wird der Frage nachgegangen, ob der für den Geschäftswert erzielte Veräußerungsgewinn der Tarifbesteuerung oder der begünstigten Besteuerung unterliegt. Kritisch hat sich die Autorin mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. Januar 2002, X R 56/99, auseinandergesetzt und einen eigenen Lösungsansatz entwickelt. Durch rückwirkende Änderung des Betriebsaufgabegewinns unter Einbeziehung des auf den Geschäftswert entfallenden Veräußerungsgewinns nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO wird ein sachgerechtes Ergebnis erreicht.