E-Book, Deutsch, 500 Seiten
Reinkowski Geschichte der Türkei
1. Auflage 2021
ISBN: 978-3-406-77475-1
Verlag: C.H.Beck
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Von Atatürk bis zur Gegenwart
E-Book, Deutsch, 500 Seiten
ISBN: 978-3-406-77475-1
Verlag: C.H.Beck
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Die republikanische Ordnung der Türkei ist seit der Staatsgründung 1923 nahezu unverändert, doch hinter der erstaunlichen Kontinuität verbergen sich dramatische Veränderungen – von der erzwungenen Europäisierung unter Atatürk über Militärputsche und Konflikte mit Minderheiten bis zum islamistisch-autoritären Präsidialregime Erdogans. Souverän, präzise und wunderbar lesbar erzählt der Islamwissenschaftler Maurus Reinkowski die Geschichte eines Landes am Kreuzungspunkt unterschiedlicher Kulturen und Machtblöcke.
Als der türkische Staatspräsident Erdogan im Sommer 2020 die Hagia Sophia vom Museum zur Moschee umwidmete, sprach er wie ein muslimischer Herrscher selbst die Eröffnungssure und demonstrierte damit, dass die Türkei ein islamisches Land ist. Die auf den Trümmern des Osmanischen Reiches errichtete Republik Türkei hat im Laufe ihrer hundertjährigen Geschichte ihre Identität immer wieder neu definiert: Der von Atatürk forciert laizistisch und europäisch aufgestellte Nationalstaat strebte unter dem Militärregime nach 1980 eine türkisch-islamische Synthese an, sah sich nach 1990 als Führungsmacht aller Turkvölker, um die Jahrtausendwende als künftiges Mitglied der Europäischen Union und sucht heute den Schulterschluss mit der ehemals osmanisch beherrschten arabischen Welt. Maurus Reinkowski erzählt die Geschichte der Türkei am Leitfaden der innen- und außenpolitischen Umschwünge und macht dabei auf meisterhafte Weise die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Spannungen deutlich, die das Land zwischen Orient und Okzident bis heute prägen.
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Geisteswissenschaften Geschichtswissenschaft Weltgeschichte & Geschichte einzelner Länder und Gebietsräume Geschichte einzelner Länder Europäische Länder
- Geisteswissenschaften Geschichtswissenschaft Weltgeschichte & Geschichte einzelner Länder und Gebietsräume Geschichte einzelner Länder Asiatische Geschichte
- Sozialwissenschaften Politikwissenschaft Politikwissenschaft Allgemein Politische Geschichte
- Sozialwissenschaften Politikwissenschaft Politikwissenschaft Allgemein Politische Studien zu einzelnen Ländern und Gebieten
- Geisteswissenschaften Geschichtswissenschaft Weltgeschichte & Geschichte einzelner Länder und Gebietsräume Geschichte einzelner Länder Naher & Mittlerer Osten
Weitere Infos & Material
Erstes Kapitel Abschied vom Osmanischen Reich
Der Weg vom Reich zur Republik war kein vorgespurter Pfad, auch wenn der Zerfall des Osmanischen Reiches mit dem Ende des Ersten Weltkriegs niemanden überraschte. Gemeinsam mit Österreich-Ungarn und Russland war das Osmanische Reich eines der drei großen europäischen Territorialreiche, die über Jahrhunderte hinweg Bestand gehabt hatten, aber den Verwerfungen des Ersten Weltkriegs nicht standhielten. Zudem gehörte das Osmanische Reich nicht nur zu den Verlierern des Ersten Weltkriegs, sondern es war schon im neunzehnten Jahrhundert vor seiner Zerstückelung nur durch ein Patt in den Interessen der europäischen Großmächte bewahrt worden. Niemand hätte aber 1918 voraussagen mögen, dass es der aus den Trümmern des Osmanischen Reiches hervorgehenden Türkei als einzigem Land gelingen würde, den von den Siegermächten auferlegten Regelungen, in diesem Fall dem Vertrag von Sèvres von 1920, zu trotzen. Durch einen Krieg in den Jahren 1919–1922 erzwang sie einen anderen, neuen Friedensvertrag, den Vertrag von Lausanne im Jahr 1923, der die neue Türkei als völkerrechtlich souveränen Staat begründete. 1. Erbe und Last: Die spätosmanische Zeit (1876–1912)
Spätosmanische und frührepublikanische Geschichte sind eng ineinander verwoben. Um aber der Gefahr zu entgehen, sich in dieser Darstellung der Republik Türkei in der spätosmanischen Geschichte allzu sehr zu verlieren, werden in diesem Kapitel drei beispielhafte Fragen der osmanischen Gesellschaft und Politik des neunzehnten Jahrhunderts angesprochen – exemplarisch in der Weise, dass sie bis heute das Selbstverständnis und die politischen Debatten in der Türkei prägen. Das erste Unterkapitel widmet sich der Frage, wie der spätosmanische Staat im Zeitalter des Nationalismus sein Verhältnis zu seinen nicht-muslimischen Untertanen gestalten sollte. Der Osmanismus, ein von oben verordneter Staatspatriotismus, suchte nach einem Ausgleich zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen. Heute aber herrscht in der Türkei das Empfinden vor, dass diese von der muslimischen Herrschaftselite ausgestreckte Hand von den christlichen Bevölkerungen des Reiches – angespornt von den europäischen Großmächten – schmählich zurückgewiesen worden sei. Daraus ergibt sich die zweite Frage, nämlich welche Handlungsspielräume das Osmanische Reich angesichts der erdrückenden europäischen Übermacht im neunzehnten Jahrhundert überhaupt noch besaß. Im Ringen mit dem europäischen Imperialismus entwickelte die osmanische Elite Formen von Selbstrechtfertigung und «asymmetrischer Diplomatie», die als kulturelle Techniken in den Bestand der Republik Türkei übergegangen sind. Ein drittes Vermächtnis der spätosmanischen Zeit sind die Jungtürken, deren Herrschaft seit 1908 auf der ungelösten Frage beruhte: Wenn sich die bisher versuchten Pfade der Erneuerung als Irrwege erwiesen hatten, welche Lösungen, auch radikalen Zuschnitts, wären überhaupt noch möglich? Die von den Jungtürken entwickelten Antworten, vor allem aber die daraus gespeiste politische Kultur prägte die Türkei bis weit ins zwanzigste Jahrhundert hinein. Nicht-Muslime und der staatspatriotische Osmanismus
Am 3. November 1839 wurde das von Sultan Abdülmecid I. (reg. 1839–1861) erlassene «Ehrwürdige Sendschreiben» (hatt-i serif) von Gülhane verkündet.[1] Das Edikt garantierte Leben, Ehre und Eigentum der Untertanen, versprach eine systematische und gerechte Steuererhebung und sah ein umfassendes System der Wehrpflicht vor. Das am 18. Februar 1856 ebenfalls von Abdülmecid I. erlassene «Imperiale Sendschreiben» (hatt-i hümayun) bekräftigte die im Edikt von 1839 genannten Reformpunkte und sicherte darüber hinaus Muslimen und Nicht-Muslimen Gleichheit vor dem Gesetz zu.[2] Während manche Bestrebungen, wie eine gerechtere Lastenverteilung von Steuern und Wehrpflicht, innerosmanische Anliegen darstellten, war das Ziel der Gleichheit von Muslimen und Nicht-Muslimen vor dem Gesetz eine an die europäische Öffentlichkeit gerichtete Selbstverpflichtung. Konfrontiert mit europäischer Übermacht, mangelnder staatlicher und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und einem in den südosteuropäischen Besitzungen grassierenden Nationalismus versuchte sich die osmanische Staatselite im neunzehnten Jahrhundert an einer neuen Gesellschaftsordnung. Im Gegensatz zu vorherigen, jahrhundertelang gültigen Vorstellungen beinhaltete die von oben herab verordnete Idee eines «Osmanismus» (Osmanlilik) den Wandel weg vom Konzept des Untertanen hin zu dem eines Staatsbürgers und zugleich die Idee der rechtlichen und gesellschaftlichen Gleichstellung von Muslimen und Nicht-Muslimen. Ein Reichspatriotismus, unabhängig von Nationalität und Religion, sollte das vereinende Element werden. Eine bestimmende Eigenschaft des Osmanischen Reiches war immer gewesen, dass eine kleine Elite über eine große Masse von Untertanen herrschte. Trotz aller Schwankungen in der Herrschaftskonstruktion des Reiches über die Jahrhunderte hinweg und ungeachtet der vielen örtlichen Besonderheiten lässt sich sagen, dass die «Osmanen» nicht nur die Angehörigen der osmanischen Dynastie, also die Nachfolger des ersten Sultans Osman (ca. 1326 gestorben), waren, sondern auch all jene, die zur führenden Schicht des Osmanischen Reiches gehörten. Osmanen beherrschten die schwierige osmanische Sprache, die dem heutigen Türkischen nahestand, allerdings geschrieben in arabischer Schrift und angereichert mit einer Vielzahl von arabischen und persischen Lehnwörtern. Osmane konnte man zudem nur sein, wenn man Mann und Muslim war. Frauen gehörten nur in ihrer Eigenschaft als Familienangehörige zur Elite, selbst wenn etwa die Mutter des Sultans (Valide Sultan) in manchen Abschnitten der osmanischen Geschichte durchaus Anteil an der Herrschaft haben konnte. Der Umfang dieser osmanischen Elite, die ethnisch gesehen unterschiedlichster Herkunft war, lässt sich zahlenmäßig kaum erfassen: Bei einer Bevölkerung im gesamten Reich von zwanzig bis dreißig Millionen Menschen waren es wohl nur wenige Zehntausend Menschen.[3] Zudem gab es viele Schattierungen und Abstufungen. Lokale Eliten in den arabischsprachigen Gebieten fühlten sich dem Osmanischen Reich zwar zugehörig, waren aber nicht unbedingt des Osmanischen mächtig und wurden nicht als Teil der Reichselite betrachtet. Die Osmanen unterschieden zwischen der zu beschützenden «Herde» (reaya) einerseits und den Vertretern des militärischen Standes (askeri) und den Gelehrten des religiösen Rechts (ulema) andererseits. Als von den Herrschenden beschützte Herde waren sich alle Untertanen gleich. Dennoch nahmen Nicht-Muslime in einem islamischen Staatswesen eine niedrigere Position ein als diejenigen, die der Religion des Islam folgten. Nicht-Muslime konnten in islamischen Herrschaftskontexten ihrer Religion treu bleiben, sofern sie – wie der Islam – einer der anerkannten «Buchreligionen» angehörten, also Religionen, deren Heilsbotschaft in Schriften überliefert war. Ursprünglich waren dies nur das Judentum und Christentum. Islamische Rechtsgelehrte dehnten allerdings in der Folge diese Definition auf andere Religionen wie den Zoroastrismus, Hinduismus und Buddhismus aus. Weitaus größere Probleme hatten die staatlichen und religiösen Autoritäten des Osmanischen Reiches mit dem Islam nachfolgenden Abspaltungen wie den Aleviten oder gänzlich abseitsstehenden Religionen wie der der Jesiden. Jedoch wurden diese – nach orthodoxer islamischer Auslegung – eigentlich nicht hinnehmbaren Religionen beziehungsweise religiösen Gruppierungen halbwegs geduldet, solange sie sich in abgeschiedene Gebiete zurückzogen und sich nicht offen zeigten.[4] Juden in Jerusalem um die Wende vom neunzehnten zum zwanzigsten Jahrhundert. Die drei Männer könnten der traditionellen jüdischen Gemeinde, dem «alten Yischuv», angehören. Er stand im Gegensatz zur zionistischen Einwanderung und der Begründung eines «neuen Yischuv» seit 1882. Juden, Christen und Angehörige anderer (Buch-)Religionen genossen unter islamischer Herrschaft den Status der «Schutzbefohlenheit» (zimma); das heißt, ihnen wurde die Ausübung ihrer Religion, unter Beachtung des Vorrangs ...