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Richard Althoff / Christian Esch, LL.M. / Michael Burwick

HOAI und Vertragsrecht


Honorare richtig ermitteln und sicher vereinbaren

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Honorare richtig ermitteln und sicher vereinbaren

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Mit der neuen HOAI 2021 sind die Honorartafeln nur noch Orientierungswerte. Mindest- und Höchstsätze sind nicht mehr verbindlich. Mit HOAI und Vertragsrecht sichern Sie sich trotzdem das Honorar, das Ihnen zusteht.

Wenden Sie die Änderungen sicher an und erfahren Sie, wie Sie die neuen Regelungen gewinnbringend einsetzen. Sorgen Sie zudem für eine ordentliche Beschreibung von Leistung und Honorar. Mit den Praxis-Tipps argumentieren und setzen Sie Ihr Honorar erfolgreich durch.

 

Mit aktuellen Vertrags-Mustern vereinbaren Sie Ihr Honorar hieb- und stichfest. Verwenden Sie keine alten Vertrags-Vorlagen mehr! Schließen Sie Verträge nur noch mit den neuen Vertrags-Mustern ab. Nur so sichern Sie sich Ihr angemessenes Honorar.

Profitieren Sie von diesen Vorteilen:

– Alle Inhalte der HOAI sowie alles rund um das Thema Honorare (auch unabhängig von der HOAI) praxisnah & rechtssicher kommentiert von Honorarsachverständigen und Juristen

– Honorare richtig und sicher ermitteln, kalkulieren und vereinbaren – mit den Praxis-Tipps setzen Sie das im Handumdrehen um

– Mit praktischen und cleveren Tools: HOAI-Schnellrechner, Excel-Kostenermittlungstool nach DIN 276, erweiterte Honorartabellen zu allen Leistungsbildern und vieles mehr

Sofort einsetzbare und rechtssichere Vertragsmuster: einfach ausfüllen – ausdrucken – fertig!

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


1 Aktuelle Hinweise

2 Grundlagen der Honorarermittlung §§ 1-16 HOAI

3 Gebäude und Innenräume §§ 33-37 HOAI i.V.m. Anlage 10

4 Freianlagen §§ 38-40 HOAI i.V.m. Anlage 11

5 Ingenieurbauwerke §§ 41-44 HOAI i.V.m. Anlage 12

6 Verkehrsanlagen §§ 45-48 HOAI i.V.m. Anlage 13

7 Tragwerksplanung (Fachplanung) §§ 49-52 HOAI i.V.m. Anlage 14

8 Technische Ausrüstung (Fachplanung) §§ 53-56 HOAI i.V.m. Anlage 15

9 Bauleitplanung (Flächenplanung) §§ 17-21 HOAI i.V.m. Anlagen 2,3 und 9

10 Landschaftsplanung (Flächenplanung) §§ 22-32 HOAI i.V.m. Anlagen 4-9

11 Beratungsleistungen Anlage 1

12 Kalkulation und Verhandlung von Honoraren

13 Urteile

14 Bauvertragsrecht

15 Sonderthemen

16 Projektsteuerung

17 Vertragsgestaltung

18 Haftung



Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht. Seit 2008 Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Wiedemann & Kollegen, Nürnberg, mit Schwerpunkt im privaten Baurecht/Haftpflichtversicherungsrecht.


Bauingenieur. Seit 2020 Inhaber des Büros PSB Peine Sachverständige für Baubetrieb + Honorare in Berlin und München. Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau; Honorare im Ingenieur- und Verkehrswegebau.


Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Münster. Rechtsanwalt in Hamburg im privaten Bau- und Architektenrecht sowie Bauvergaberecht Partner der Kanzlei Graf von Westphalen. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.


Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten: Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Baurecht, Insolvenzrecht und Versicherungsrecht.


Angestellter Ingenieur als Claim Manager bei Infrastrukturprojekten. Freier Sachverständiger. Von der Industrie- und Handelskammer Erfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Architekten und Bauingenieure.


Seit 2004 Inhaberin eines Architekturbüros in Augsburg: Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des energieeffizienten Planens und Bauens sowie der Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Von der IHK Schwaben öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen.


Bereichsleiter Technischer Gebäudeausrüstung OBERMEYER Planen + Beraten. Honorarsachverständiger Technischer Gebäudeausrüstung. Lehrbeauftragter an der Hochschule München und Regensburg.


Studium der Rechtswissenschaften in Trier. Leitende Tätigkeit in der Immobilienverwaltung des Bundes in Dresden und Chemnitz. Rechtsanwalt in Dresden mit ausschließlicher Tätigkeit im zivilen und öffentlichen Bau- und Planungsrecht. Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Gründung der Bau- und Immobilienrechtskanzlei Althoff Kierner Rechtsanwälte PmbB.


Rechtsanwalt im privaten Bau- und Architektenrecht.



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