Richter / Kiesche / Riechert | Das Betriebliche Eingliederungsmanagement | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 254 Seiten, EPUB

Richter / Kiesche / Riechert Das Betriebliche Eingliederungsmanagement

25 Praxisbeispiele
1. Auflage 2014
ISBN: 978-3-7639-5406-3
Verlag: wbv Media
Format: EPUB
Kopierschutz: 0 - No protection

25 Praxisbeispiele

E-Book, Deutsch, 254 Seiten, EPUB

ISBN: 978-3-7639-5406-3
Verlag: wbv Media
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Wenn Menschen nach physischen und psychischen Erkrankungen an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen, brauchen sie Unterstützung im Betrieb. Dieser Handlungsleitfaden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine wertvolle Hilfe für Personalverantwortliche und Betriebsräte. Er enthält alle wichtigen Rechts- und Handlungsgrundlagen sowie Vorgaben zum Datenschutz.

Die Autorin zeigt anhand von Praxisbeispielen die vielschichtigen Anwendungsmöglichkeiten des BEM und wie der Wiedereinstieg ins Berufsleben nach physischen und psychischen Erkrankungen gelingen kann. In der Neuauflage sind weitere Beispielfälle aus dem Bereich der psychischen Erkrankungen hinzugekommen.

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Weitere Infos & Material


Vorworte
Teil 1 Das Betriebliche Eingliederungsmanagement in der Praxis - Grundlagen
Einleitung - Handhabung des Buches
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement leben!
Das BEM als Chance
Mythen und Wahrheiten zum BEM
Das BEM-Verfahren
Das Krankenrückkehrgespräch und das BEM-Gespräch
Das BEM als Grundlage krankheitsbedingter Kündigungen?
Sensible Daten schützen
Dokumentation, Analysen und Evaluation im BEM
Kommunikation und Präventionsgespräche
Fördermöglichkeiten und unterstützende Institutionen
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33, 34 SGB IX)
Rehabilitationsträger, ihre Aufgaben und Leistungen
Teil 2 Jeder Fall ist anders: 25 Beispiele
Fallübersicht mit Stichworten
Pschychische Beeinträchtigungen: Drei neue Fälle
Begleitende Hilfen im Arbeitsleben: Sechs Fälle aus der Praxis
Finanzielle Absicherung: Fünf verschiedene Möglichkeiten
Umschulung, Qualifikation, Arbeitsplatzwechsel: Sechs neue Perspektiven Arbeitsplatzgestaltung und -organisation: Fünf Lösungen zum besseren Arbeiten
Teil 3 Infos und Handreichungen für die Praxis
Rechtliche Grundlagen
Muster: Antrag "Betriebliche Anpassungsmaßnahme"
Leitfaden für Präventions- oder BEM-Gespräche
Checkliste für BEM-Gespräche
Muster: Einladung zum ersten BEM-Gespräch mit Antwort
Muster: Datenschutzerklärung
Muster: Schweigepflichtentbindung
Muster: Beendigung des BEM
Literatur, Broschüren und Links
Autorinnen und Autor


EINLEITUNG – HANDHABUNG DES BUCHES Das Gesetz zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (§ 84.2 SGB IX) wird im Mai 2014 zehn Jahre alt. Zu einem großen Teil ist es in den Unternehmen angekommen, in vielen klein- und mittelständischen Unternehmen ist es entweder nicht bekannt oder es fehlen die Kapazitäten zur geregelten Umsetzung. Als Beraterinnen, deren Alltag in den Unternehmen und Institutionen vor Ort stattfindet, geht es uns in diesem Leitfaden vor allem um die betriebliche Umsetzung gesundheitsfördernder und arbeitserleichternder Rahmenbedingungen für erkrankte oder schwerbehinderte Beschäftigte. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der damit verbundenen älter werdenden Belegschaft – inklusive der flankierenden Auswirkungen wie Nachwuchs- und Fachkräftemangel – wird der Druck wachsen, die Menschen im Betrieb zufrieden, gesund und leistungsfähig zu erhalten. Es sind geeignete Instrumente zu schaffen, die diese Ziele unterstützen. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (im Folgenden kurz BEM genannt) ist eines dieser Instrumente und bietet hierzu neben der betrieblichen Gesundheitsförderung eine gute Grundlage. Wir stellen die Chancen, die das BEM bietet, in den Mittelpunkt. Der Hintergrund und das Wissen dieses handlungsorientierten Leitfadens speisen sich vor allem aus unseren Beratungen. Dabei plädieren wir ausdrücklich für ein (gut umgesetztes!) BEM und stellen die vielfältigen Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für alle Beteiligten im Sinne der Betroffenen in den Vordergrund. Dies im Kontext der aktuellen Rechtsprechung und mit sensiblem Blick für den gebotenen Datenschutz. Das betrifft nicht zuletzt die Dokumentation im BEM, der wir in dieser Auflage ebenfalls Raum geben. Darüber hinaus tragen wir in dieser Auflage der steigenden Anzahl von psychischen Erkrankungen im BEM Rechnung, in dem wir drei neue Fälle zu dem Thema aufnehmen. Zur konkreten Ausgestaltung des BEM gehört neben den gesetzlichen Grundlagen, dem schrittweisen formellen und informellen Vorgehen und der sorgsamen Handhabung sensibler Daten auch der umsichtige (professionelle) Umgang mit Beteiligten und Betroffenen in der BEM-Kommunikation. Gegenstand dieses Ratgebers sind daher auch Hinweise und Beispiele zur Gesprächsführung. Neu in dieser Auflage Neben den bewährten Fallschilderungen von Edeltrud Habib sind in dieser Auflage drei neue Fälle von Ina Riechert, die psychische Erkrankungen beschreiben. Außerdem haben wir ein Kapitel zur Dokumentation und Analyse im BEM aufgenommen. Peter R. Horak stellt, 10 Jahre nach der Novellierung des § 84 im SGB IX, Kriterien und Auswertungsmöglichkeiten in der BEM-Dokumentation vor. Bei der Darstellung der Fälle und der Auswahl der Handlungsmöglichkeiten bewegen wir uns abwägend zwischen Präzision und Überkomplexität. Wir hoffen, damit viele mit dem Thema befasste Menschen zu erreichen. Die Beispiele sind in der Regel aus der Sicht eines BEM-Beauftragten bzw. einer Fallmanagerin beschrieben, also aus der Sicht handelnder Akteure im BEM. Abgrenzungen Anmerkung: Das BEM ist im Idealfall ein lebendiges Instrument innerhalb von Institutionen, das sich verändert. Im BEM-Verfahren sind Vielfalt und Kreativität gefragt. Wir stellen die Fälle und die Prozesse so dar, wie sie tatsächlich abliefen. Sollten unsere Leser andere Möglichkeiten kennen, freuen wir uns, wenn sie uns ihre jeweiligen Erfahrungen mitteilen. Wir teilen, diskutieren und ergänzen unsere Erfahrungen laufend. Sollten sich trotz aller Sorgfalt Fehler in unsere Darstellungen eingeschlichen haben, sind ausschließlich wir verantwortlich. Die rechtlichen Darstellungen sind nach gutem Wissen und Gewissen aufbereitet oder den Sozialgesetzbüchern entnommen. Wir weisen darauf hin, dass wir keine Juristinnen sind und nicht befugt sind, verbindliche rechtliche Beratungen vorzunehmen. Für juristische Folgen, die aus der Handhabung des Leitfadens erwachsen, übernehmen wir keine Verantwortung. Allgemeine Informationen zur Einführung und Umsetzung des BEM werden hier lediglich referiert, soweit sie zur Verständlichkeit der Umsetzung in den Einzelfällen notwendig sind. Allerdings positionieren wir uns insoweit, als wir bestimmte Regeln zu Verfahrensweisen im BEM für sinnvoll und notwendig halten. Dabei orientieren wir uns an den Qualitätsstandards, wie sie im Rahmen der Ausbildung, zum Disability-Management vermittelt und zertifiziert werden (Certified Disability Management Professional – CDMP), initiiert von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Ergänzend dazu sind für uns in der Umsetzung des BEM die Entwicklungen im „Manual“ (ein Praxisleitfaden) im Rahmen des „Eibe-Projektes“ (2008) des Instituts für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation – IQPR – und die Ergebnisse der Erarbeitung des Werkzeugkastens BEM 2010 im Rahmen eines Projektes der IG-Metall (voraussichtliche Veröffentlichung im Frühjahr 2011) handlungsleitend. Diese Leitlinien, Projekte und Praxishilfen beschäftigen sich grundsätzlich und detailliert mit der Umsetzung des BEM und berücksichtigen vor allem auch die Perspektiven von Großunternehmen, in denen systematische BEM-Strukturen gut einzuführen sind. Sie sind dann im Bedarfsfall auf die Strukturen von kleineren Unternehmen herunterzubrechen. Die meisten unserer „Fälle“ reflektieren die Strukturen in Klein- und mittelständischen Betrieben. Sie finden im Anhang viele Literaturhinweise und Links, die das Thema „Einführung und Umsetzung des BEM“ umfassend behandeln. Hier stehen konkrete Handlungsmöglichkeiten im Einzelfall im Vordergrund – das ist für alle BEM-Akteure jeder Unternehmensgröße relevant. Rechtliche Aspekte und Diskussionen stehen ebenfalls nicht im Zentrum dieses Leitfadens. Der rechtliche Rahmen gilt uns als Geländer und ist handlungsleitend im BEM-Verfahren. In der Auseinandersetzung mit Dritten ist das Gesetz die letzte Möglichkeit, Ansprüche durchzusetzen. Im Zusammenhang mit den rechtlichen Auswirkungen des BEM auf krankheitsbedingte Kündigungen gehen wir deswegen kurz auf die aktuelle Rechtsprechung ein, weil diese Klärung häufig eine Grundvoraussetzung der Akteure für die Unterstützung der Einführung des BEM ist. Alle rechtlichen Angaben, die Interpretationen und Diskussionen dazu, sind mit Quellenangaben versehen und entsprechen unserem aktuellen Kenntnisstand. Auch ersetzen unsere Vorgehensbeschreibungen in den Fällen keine rechtliche Beratung und sind lediglich exemplarisch; sie unterliegen spezifischen Rahmenbedingungen, die von der Zeit und dem Ort des Geschehens beeinflusst sind. Ein Beispiel: In Hamburg können 2011 interne Entscheidungsgrundlagen der Institutionen – Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften etc. – andere sein als im Jahr 2009 oder im Jahr 2015. Unser Fokus ist auf kommunikativ-konstruktives und kreatives Handeln gerichtet, mit dem Ziel einer guten Zusammenarbeit aller beteiligten betrieblichen Akteure und externen Netzwerkpartner im Sinne der Betroffenen. Medizinische Diagnosen, Sichtweisen und Hintergründe werden hier nicht thematisiert. Wir reflektieren keine wie auch immer gearteten medizinischen Aspekte. Wenn in dem einen oder anderen Fall eine Erkrankung benannt ist, dient es dem Wiedererkennen und der Verstehbarkeit des beschriebenen Prozesses. Ansonsten gilt hier der Grundsatz, dass weder Diagnosen noch Therapien im Vordergrund der BEM-Verfahren stehen. Wir verweisen auf Fachliteratur, die sich explizit aus medizinischer Perspektive mit der Umsetzung des BEM auseinandersetzt.1 Die medizinischen und rechtlichen Verknüpfungen im BEM in den unterschiedlichen Institutionen sind weitere Themen, die an anderer Stelle zu diskutieren sind. Unser Vorgehen Nach einer Einführung in das Thema und die allgemeinen Rechts- und Handlungsgrundlagen folgen Anmerkungen zum Datenschutz und grundsätzliche Hinweise zur Gesprächsführung im BEM. Die Auswahl der „Fälle“ richtet sich nach der Relevanz für die Leser und Nutzer des Ratgebers, wie wir sie aus unserer Praxis beurteilen. Dabei reicht die Bandbreite über die Beantragung eines Hörgerätes oder einer ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes zur Skelettentlastung über Umschulungsmöglichkeiten, Wiedereingliederungen und Rentenbeantragungen bis zur Umrüstung von Kraftfahrzeugen oder Arbeitsplätzen. Es werden Fälle dargestellt, bei denen mit verblüffend geringem Aufwand große positive Wirkungen erzielt werden können – etwa durch eine Änderung in der Arbeitsplatzgestaltung oder durch kleine technische Umrüstungen. Andere Fälle verlangen aufwendige Maßnahmen und die Reichweite ist dennoch begrenzt. Schnell das Gewünschte finden: Die Stichworte zum jeweiligen Fall finden sich in den Überschriften wieder. Das Geschehen wird vorgestellt, der Kontext und die einzelnen Schritte und Vorgehensweisen werden geschildert. Dabei werden insbesondere auch Schlüsselbegriffe berücksichtigt, die sich in der Antragstellung und für Stellungnahmen bewährt haben. Ein kurzes Fazit schließt die Fallbeschreibung ab. Zum Schluss werden die einzelnen Schritte noch einmal zusammenfassend aufgezählt, sodass eine Übersicht über das Vorgehen und die eingeleiteten Schritte vorhanden ist. Praxishilfen und Muster für eine Einladung zum BEM, Datenschutzerklärung und Schweigepflichtentbindung, Checklisten und Leitfaden zur Gesprächsführung, alle in den Fällen angesprochenen rechtlichen Grundlagen sowie Hinweise auf hilfreiche Broschüren und Links befinden sich im Anhang. Um...


Regina Richter ist selbstständige Beraterin und Trainerin in der Personalentwicklung.



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