Richter | Preemptive Self-Defense. | E-Book | sack.de
E-Book

E-Book, Deutsch, Band 222, 454 Seiten

Reihe: Schriften zum Völkerrecht

Richter Preemptive Self-Defense.

Die Vereinbarkeit des Konzepts der Preemptive Self-Defense mit dem Völkerrecht.
1. Auflage 2016
ISBN: 978-3-428-54680-0
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)

Die Vereinbarkeit des Konzepts der Preemptive Self-Defense mit dem Völkerrecht.

E-Book, Deutsch, Band 222, 454 Seiten

Reihe: Schriften zum Völkerrecht

ISBN: 978-3-428-54680-0
Verlag: Duncker & Humblot
Format: PDF
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)



Das Konzept der preemptive self-defense wurde erstmals im Rahmen der National Security Strategy der Bush-Administration im Jahr 2002 postuliert. Nach diesem sind militärische Maßnahmen bei einer Bedrohung durch internationale Terrororganisationen oder einem sogenannten Schurkenstaat mit Massenvernichtungswaffen, selbst wenn noch Unsicherheiten hinsichtlich Ort und Zeit des anzunehmenden Angriffs bestehen, vom völkerrechtlichen Selbstverteidigungsrecht gedeckt. Im Rahmen der Debatte um den Irakkrieg im Jahr 2003 wurde das Konzept der preemptive self-defense fälschlicherweise als Rechtfertigungsgrundlage für die Invasion des Iraks diskutiert und weitgehend als mit dem Völkerrecht unvereinbar abgelehnt. Christian Richter weist in seiner Untersuchung nach, dass das Konzept der preemptive self-defense an sich durchaus mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Dies geschieht anhand einer grundlegenden Prüfung des Art. 51 UN-Charta, des Völkergewohnheitsrechts und der Staatenpraxis. Vor dem Hintergrund des massiven Erstarkens des internationalen Terrorismus und der jüngsten Atomwaffentests Nordkoreas im September 2016 gewinnt das Konzept der preemptive self-defense wieder an Bedeutung.
Richter Preemptive Self-Defense. jetzt bestellen!

Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


A. Prolog

Einführung – Ziel der Untersuchung – Gang der Untersuchung – Grundlagen und Methode

B. Die Historische Entwicklung zum modernen Gewaltverbot

Einleitung – Die Historische Entwicklung zum absoluten Gewaltverbot der UN-Charta – Das Gewaltverbot aus Art. 2 Abs. 4 UN-Charta – Die Erlaubnistatbestände neben dem Gewaltverbot der UN-Charta

C. Das Konzept der preemptive self-defense

Einleitung – Das Konzept der preemptive self-defense – Strategieergänzung – Doktrin oder Option? – Keine Rückkehr zur Lehre des gerechten Krieges – Völkerrechtliche Prämissen – Der Begriff der preemptive self-defense

D. Vereinbarkeit der preemptive self-defense mit Artikel 51 UN-Charta

Einleitung – Diskussionsstand – Besonderheiten der Auslegung der UN-Charta – Wortlaut – Systematik – Teleologie – Genese – Die Rechtsnatur des Selbstverteidigungsrechts in Art. 51 UN-Charta – Modifizierung des Selbstverteidigungsrechts durch Art. 51 UN-Charta – Organpraxis und Staatenpraxis – Zusätzliche Gesichtspunkte

E. Vereinbarkeit der preemptive self-defense mit Völkergewohnheitsrecht

Einleitung – Der Caroline-Zwischenfall – Die rechtliche Relevanz der Webster-Formel – Vereinbarkeit der preemptive self-defense mit der Webster-Formel – Stützende Auffassungen anderer Staaten – Exkurs: Allgemeine Rechtsgrundsätze – Klassiker als Rechtserkenntnisquellen nach Art. 38 Abs. d) IGH-Statut

F. Die Verhältnismäßigkeit der preemptive self-defense

Einleitung – Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgebots im ius ad bellum – Kritik hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der preemptive self-defense – Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und reaktive Selbstverteidigung – Die Verhältnismäßigkeit der preemptive self-defense

G. Epilog

Einleitung – Keine explizite Abkehr vom Konzept der preemptive self-defense – Ausblick exempla gratii Iran – Obamas Kontinuität – Schluss

H. Fazit

Literaturverzeichnis

Verzeichnis sonstiger Quellen

Personen- und SachregisterA. Prolog

Einführung – Ziel der Untersuchung – Gang der Untersuchung – Grundlagen und Methode

B. Die Historische Entwicklung zum modernen Gewaltverbot

Einleitung – Die Historische Entwicklung zum absoluten Gewaltverbot der UN-Charta – Das Gewaltverbot aus Art. 2 Abs. 4 UN-Charta – Die Erlaubnistatbestände neben dem Gewaltverbot der UN-Charta – Ergebnis

C. Das Konzept der preemptive self-defense

Einleitung – Das Konzept der preemptive self-defense – Strategieergänzung – Doktrin oder Option? – Keine Rückkehr zur Lehre des gerechten Krieges – Völkerrechtliche Prämissen – Der Begriff der preemptive self-defense – Gesamtergebnis

D. Vereinbarkeit der preemptive self-defense mit Artikel 51 UN-Charta

Einleitung – Diskussionsstand – Besonderheiten der Auslegung der UN-Charta – Wortlaut – Systematik – Teleologie – Genese – Die Rechtsnatur des Selbstverteidigungsrechts in Art. 51 UN-Charta – Modifizierung des Selbstverteidigungsrechts durch Art. 51 UN-Charta – Organpraxis und Staatenpraxis – Zusätzliche Gesichtspunkte – Gesamtergebnis

E. Vereinbarkeit der preemptive self-defense mit Völkergewohnheitsrecht

Einleitung – Der Caroline-Zwischenfall – Die rechtliche Relevanz der Webster-Formel – Vereinbarkeit der preemptive self-defense mit der Webster-Formel – Stützende Auffassungen anderer Staaten – Exkurs: Allgemeine Rechtsgrundsätze – Klassiker als Rechtserkenntnisquellen nach Art. 38 Abs. d) IGH-Statut – Ergebnis

F. Die Verhältnismäßigkeit der preemptive self-defense

Einleitung – Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgebots im ius ad bellum – Kritik hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der preemptive self-defense – Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und reaktive Selbstverteidigung – Die Verhältnismäßigkeit der preemptive self-defense – Ergebnis

G. Epilog

Einleitung – Keine explizite Abkehr vom Konzept der preemptive self-defense – Ausblick exempla gratii Iran – Obamas Kontinuität – Schluss

H. Fazit

Literaturverzeichnis

Verzeichnis sonstiger Quellen

Personen- und Sachregister


Studium der Rechtswissenschaften sowie der Rechts- und Staatsphilosophie in Passau. Referendariat in Frankfurt am Main und Hamburg. Auslandsaufenthalte in Orléans (Frankreich), Washington D.C. (USA) und Philadelphia (USA). Promotion an der Johannes Kepler Universität Linz. Rechtsanwalt in einer auf internationales Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei in Hamburg. Dozent für Völkerrecht, Staatsrecht und Rechtsphilosophie an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg.



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