Röbbing / Lieder | Das Transparenzregister im Licht der gesellschaftsrechtlichen Praxis mit Fokus auf die GmbH | Buch | 978-3-631-91082-5 | sack.de

Buch, Deutsch, Band 87, 212 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 216 mm, Gewicht: 388 g

Reihe: Zivilrechtliche Schriften

Röbbing / Lieder

Das Transparenzregister im Licht der gesellschaftsrechtlichen Praxis mit Fokus auf die GmbH


1. Auflage 2024
ISBN: 978-3-631-91082-5
Verlag: Peter Lang

Buch, Deutsch, Band 87, 212 Seiten, Format (B × H): 153 mm x 216 mm, Gewicht: 388 g

Reihe: Zivilrechtliche Schriften

ISBN: 978-3-631-91082-5
Verlag: Peter Lang


Die Novellierung des Geldwäscherechts mit dem Inkrafttreten der Neufassung des Geldwäschegesetzes im Juni 2017 und der damit erfolgten Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie brachte dem deutschen Unternehmensrecht das Transparenzregister und damit auch viele neue Fragen: Wen erfasst die Rechtsfigur des „wirtschaftlich Berechtigten"? Welche Einflüsse begründen eine geldwäscherechtliche Kontrolle über ein Unternehmen? In welchem Umfang sind die neuen Transparenzpflichten zu erfüllen? Welche neuen Haftungsrisiken drohen? Das Anlegen geldwäscherechtlicher Kontrollmaßstäbe beeinflusst nicht nur die Außendarstellung, sondern auch die innergesellschaftlichen Rechtsstrukturen. Diese Betrachtung wirft einen detaillierten Blick auf die Auswirkungen, die das neue Transparenzregister für die Unternehmen im deutschen Wirtschaftsraum bringt.
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InhaltsverzeichnisEinleitungKapitel 1: Der wirtschaftlich Berechtigte im Sinne des §§ 19 Abs. 2, 3 Abs. 1, Abs. 2 GwGA. Der geldwäscherechtliche KontrollbegriffI. Definition des Kontrollbegriffs II. Formen der geldwäscherechtlichen KontrolleIII. Rechtsgrundlagen der geldwäscherechtlichen Kontrolle IV.Ausübung geldwäscherechtlicher KontrolleB. Abstrakte Definition der wirtschaftlichen Berechtigung unter Zugrundelegung des geldwäscherechtlichen KontrollbegriffsC. Die wirtschaftliche Berechtigung aufgrund von Anteilsinhaberschaft I. Stimmrechtslose Kapitalanteile II. Mittelbare Kontrolle bei Beteiligungsketten III. Wirtschaftliche Berechtigung aufgrund von Treuhandverhältnissen IV.Wirtschaftliche Berechtigung aufgrund atypisch stiller Beteiligungen V. Wirtschaftliche Berechtigung aufgrund einer Unterbeteiligung VI.Wirtschaftliche Berechtigung aufgrund von NießbrauchD. Die wirtschaftliche Berechtigung aufgrund von Kontrolle entsprechender StimmrechteI. Mittelbare Kontrolle durch Stimmbindungsvereinbarungen II. Zurechnung der Stimmrechte bei Stimmbindungsverträgen für die Qualifikation als wirtschaftlich Berechtigter 1. Wechselseitige Zurechnung unabhängig vom Beherrschungsverhältnis 2. Beherrschungstheorie 3. Streitentscheid E. Ausübung von Kontrolle auf vergleichbare WeiseI. Schuldrechtlich vermittelte Kontrolle II. Qualitative und quantitative Vergleichbarkeit III. AuffangtatbestandIV.StreitentscheidF. Fiktion des wirtschaftlich Berechtigten gemäß § 3 Abs. 2 S. 5 GwGI. Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 S. 5 GwG II. Rechtsfolge und MissbrauchsgefahrG. Widerlegbarkeit I. Wirkungslose Kontrolle II. Kontrolle über Einflussnahme III. Plädoyer gegen die Annahme einer unwiderleglichen Vermutung im Rahmen des § 3 Abs. 2 S.1 GwGH. Zwischenergebnis Kapitel 2: Die Transparenzpflichten der nach § 20 Abs. 1 GwG verpflichteten GmbHA. Einholungspflicht, § 20 Abs. 1 S. 1 GwG I. Anforderungen an die EinholungspflichtII. Die nach § 19 Abs. 1 GwG einzuholenden AngabenIII. Erfüllung der Einholungspflicht durch Abfrage bei den Anteilsinhabern1. Die Transparenzpflichten des Anteilsinhabers gemäß § 20 GwG und die Ermittlungspflicht der Vereinigung 2. Muster eines Erfassungsbogens zur wirtschaftlichen Berechtigung für Anteilsinhaber 3. Prozessuale Durchsetzung der TransparenzpflichtenIV.Erfüllung der Einholungspflicht durch Abfrage bei den wirtschaftlich Berechtigten 1. Transparenzpflichten des wirtschaftlich Berechtigten, § 20 Abs. 3 GwG 2. Mustererfassungsbogen und Prozessuale DurchsetzungB. Aufbewahrungspflicht, § 20 Abs. 1 S. 1 GwGC. Mitteilungspflicht, § 20 Abs. 1 S. 1 GwGD. Aktualisierungspflicht, § 20 Abs. 1 S. 1 GwGE. Exkurs: Mitteilungsfiktion § 20 Abs. 2 S. 1 GwG a. FI. Aussagekraft der gesellschafterbezogenen Beteiligungsquote II. Statutarische SonderrechteIII. Zusammenschau mehrerer Register bei Beteiligungsketten F. AufklärungspflichtI. Auskunfts- und Einsichtsrecht nach § 51a GmbHGII. Auskunfts- und Einsichtsrecht des wirtschaftlich berechtigten Nichtgesellschafters analog § 51a GmbHGIII. Einsichtnahmerecht des § 23 GwGG. Folgen einer Pflichtverletzung I. Bußgeldbewehrte PflichtverletzungenII. Bußgeldregress 1. Anspruchsgrundlagen 2. Bußgelder als ersatzfähige Schadensposition3. Zwischenergebnis III. Haftung der Gesellschaft gegenüber den Gesellschaftern IV.Name and Shame, § 57 GwG1. Maßgeblichkeit des Grundrechtsstandards: Grundgesetz oder Grundrechte-Charta der Europäischen Union2. Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG 3. Weitere Grundrechtsbeeinträchtigungen H. Zwischenergebnis Kapitel 3: Transparenzregisterrechtliche Einflüsse bei gesellschaftsrechtlichen Auslegungsfragen A. Einordnung des Transparenzregisters in die Registerlandschaft B. Bedeutung der transparenzregisterrechtlichen Einflüsse auf die GmbH>GesellschafterlisteI. Erweiterte Transparenzfunktion der Gesellschafterliste II. Einfluss auf die Ausgestaltung und Darstellung der GmbH-Gesellschafterliste1. Prozentuale Beteiligungsquoten2. Nummerierung 3. VeränderungsspalteIII. Einfluss auf die Prüfungskompetenzen des Registergerichts C. Zwischenergebnis Fazit und Zusammenfassung der wesentlichen ErkenntnisseA. Geldwäscherechtliche Kontrolle und die Rechtsfigur des wirtschaftlich BerechtigtenB. Die Transparenzpflichten: Erfüllung und Rechtsfolgen einer PflichtverletzungC. Das Transparenzregister und die GmbH-Gesellschafterliste Literaturverzeichnis


Ria-Sophie Röbbing ist Syndikusrechtsanwältin für ein Unternehmen in der Logistikimmobilienbranche. Zuvor beriet sie als Rechtsanwältin Mandanten im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ihr Referendariat absolvierte sie am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg, nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald.



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