Datenbank, Deutsch
AO - UStG - ZollVG
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Carl Heymanns Verlag
Der Klassiker im Steuerstrafrecht
Begründet von Horst Leise †
Mehr als 50 Jahre bewährte Qualität
Mit diesem Großkommentar navigiert der Praktiker souverän durch das schwierige Rechtsgebiet des Steuerstrafrechts. Die Tätigkeit der Autoren in Richterschaft, Finanzverwaltung und Staatsanwaltschaft garantiert dabei eine äußerst fundierte und zugleich praxisgerechte Betrachtung der steuerstrafrechtlichen Probleme. Die sorgfältig erarbeitete Kommentierung bietet umfassende Antworten auf alle aktuellen Probleme an der Schnittstelle von Steuer- und Strafrecht. Die in diesem dynamischen Rechtsgebiet unverzichtbare permanente Aktualisierung wird durch - im Regelfall zwei (im Bedarfsfall auch mehr) - aktuelle Ergänzungslieferungen jährlich sichergestellt. Der Praktiker bleibt so immer auf der Höhe der Zeit.
Die besondere Stärke des Standardwerks liegt in der präzisen Darstellung der jeweiligen Praxisfragen. Im Gegensatz zu den in Mode geratenen Kurzkommentierungen und Überblicksdarstellungen nehmen sich die Autoren dabei angemessen Raum, auch den selbst im Fach stehenden Leser kompetent zu informieren und mit Lösungsvorschlägen zu bereichern. Dies gelingt u.a. durch zahlreiche Fallbeispiele aus der einschlägigen Rechtsprechung sowie Illustrationen aus der täglichen Praxis. Aktuell: Die aktuelle Ergänzungslieferung (Juni 2019) hat u.a. den BGH-Beschluss vom 22.1.2018 (1 StR 535/17) zum Gegenstand. Mit dieser Entscheidung verwarf der BGH seine über 30 Jahre alte Rechtsprechung zu der Frage, wann einzelne Steuerhinterziehungen in Tateinheit zueinander stehen. Der Beschluss wirkt sich nicht nur auf die Strafzumessung (§§ 52, 53 StGB, Vorliegen eines besonders schweren Falls i.S.d. § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO) aus. Er hat auch und gerade Folgewirkungen darauf, in welchem Zeitrahmen eine Steuerhinterziehung verjährt (§ 376 Abs. 1 AO) und ob eine Selbstanzeige zuschlagspflichtig ist oder nicht (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO).
Die Autoren:
Ltd. Regierungsdirektor Stefan Rolletschke ist Leiter des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes für Steuern in Münster; zuvor war er u.a. Richter am Finanzgericht Köln und Hauptsachgebietsleiter der Straf- und Bußgeldsachenstelle des Steuerfahndungsfinanzamtes Düsseldorf. Im Nebenamt ist er Lehrbeauftragter der Ruhr-Universität Bochum für Steuerstrafrecht (Lehrstuhl Prof. Dr. Seer); Dr. Martin Kemper ist Richter in einem Umsatzsteuersenat des Finanzgerichts München; vormals war er mehrere Jahre Leiter einer Steuerfahndungsstelle und im Anschluss daran zwei Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschungsstelle Bundessteuergesetzbuch an der Universität Heidelberg bei Prof. Dr. Kirchhof; Dr. Daniel Hunsmann ist Vorsitzender Richter in einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Aurich sowie wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts; Dr. Sabine Grommes ist Richterin am Amtsgericht München; vor dieser Tätigkeit war sie Staatsanwältin und wissenschaftliche Mitarbeiterin des für Steuerstrafrecht ausschließlich zuständigen 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs; Regierungsdirektor David Roth, LL.M. oec., ist Stellv. Leiter des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes Köln; er war zuvor u.a. als Sachgebietsleiter im Steuerfahndungsfinanzamt Aachen tätig; Dr. Jost Schützeberg ist Staatsanwalt in der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Aachen.
Sämtliche Autoren sind als Dozenten in Justiz und der Finanzverwaltung bundesweit tätig, u.a. an der Deutschen Richterakademie und der Bundesfinanzakademie.
Aus den Besprechungen:
„Im Ergebnis gehört dieses Standardwerk in das Regal jedes mit Steuerstrafrecht befassten Praktikers, sei es als Grundlage der Bibliothek oder auch zu deren gelungener Ergänzung.“ RAin Simone Weber, Knierim & Kollegen, NZWiSt I/2017, VI
„Ein hervorragender Kommentar, der für jeden, der sich mit dem Steuerstrafrecht beschäftigen möchte oder muss, unverzichtbar ist.“ RAin/FAStR Dr. Katharina Rausch, Bernsmann - Rausch - Schnatenberg, DStZ IV/2014, 136.
„Den Autoren ist es gelungen, die schwierige Thematik so darzustellen, dass sich die Materie auch dem strafrechtlich nicht so beschlagenen Leser verständlich erschließt. Der Kommentar Rolletschke und Kemper empfiehlt sich als zuverlässiger und detaillierter Begleiter für die Praxis und ist für eine erfolgreiche Verteidigung im Steuerstraf- und Bußgeldverfahren unentbehrlich.“ RA/FAStR/FASteuerR Jürgen R. Müller, jrm legal, StBp 2005, 375.
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Rolletschke u.a.
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Begründet von Horst Leise †
Mehr als 50 Jahre bewährte Qualität
Mit diesem Großkommentar navigiert der Praktiker souverän durch das schwierige Rechtsgebiet des Steuerstrafrechts. Die Tätigkeit der Autoren in Richterschaft, Finanzverwaltung und Staatsanwaltschaft garantiert dabei eine äußerst fundierte und zugleich praxisgerechte Betrachtung der steuerstrafrechtlichen Probleme. Die sorgfältig erarbeitete Kommentierung bietet umfassende Antworten auf alle aktuellen Probleme an der Schnittstelle von Steuer- und Strafrecht. Die in diesem dynamischen Rechtsgebiet unverzichtbare permanente Aktualisierung wird durch - im Regelfall zwei (im Bedarfsfall auch mehr) - aktuelle Ergänzungslieferungen jährlich sichergestellt. Der Praktiker bleibt so immer auf der Höhe der Zeit.
Die besondere Stärke des Standardwerks liegt in der präzisen Darstellung der jeweiligen Praxisfragen. Im Gegensatz zu den in Mode geratenen Kurzkommentierungen und Überblicksdarstellungen nehmen sich die Autoren dabei angemessen Raum, auch den selbst im Fach stehenden Leser kompetent zu informieren und mit Lösungsvorschlägen zu bereichern. Dies gelingt u.a. durch zahlreiche Fallbeispiele aus der einschlägigen Rechtsprechung sowie Illustrationen aus der täglichen Praxis. Aktuell: Die aktuelle Ergänzungslieferung (Juni 2019) hat u.a. den BGH-Beschluss vom 22.1.2018 (1 StR 535/17) zum Gegenstand. Mit dieser Entscheidung verwarf der BGH seine über 30 Jahre alte Rechtsprechung zu der Frage, wann einzelne Steuerhinterziehungen in Tateinheit zueinander stehen. Der Beschluss wirkt sich nicht nur auf die Strafzumessung (§§ 52, 53 StGB, Vorliegen eines besonders schweren Falls i.S.d. § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO) aus. Er hat auch und gerade Folgewirkungen darauf, in welchem Zeitrahmen eine Steuerhinterziehung verjährt (§ 376 Abs. 1 AO) und ob eine Selbstanzeige zuschlagspflichtig ist oder nicht (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO).
Die Autoren:
Ltd. Regierungsdirektor Stefan Rolletschke ist Leiter des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes für Steuern in Münster; zuvor war er u.a. Richter am Finanzgericht Köln und Hauptsachgebietsleiter der Straf- und Bußgeldsachenstelle des Steuerfahndungsfinanzamtes Düsseldorf. Im Nebenamt ist er Lehrbeauftragter der Ruhr-Universität Bochum für Steuerstrafrecht (Lehrstuhl Prof. Dr. Seer); Dr. Martin Kemper ist Richter in einem Umsatzsteuersenat des Finanzgerichts München; vormals war er mehrere Jahre Leiter einer Steuerfahndungsstelle und im Anschluss daran zwei Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschungsstelle Bundessteuergesetzbuch an der Universität Heidelberg bei Prof. Dr. Kirchhof; Dr. Daniel Hunsmann ist Vorsitzender Richter in einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Aurich sowie wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts; Dr. Sabine Grommes ist Richterin am Amtsgericht München; vor dieser Tätigkeit war sie Staatsanwältin und wissenschaftliche Mitarbeiterin des für Steuerstrafrecht ausschließlich zuständigen 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs; Regierungsdirektor David Roth, LL.M. oec., ist Stellv. Leiter des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes Köln; er war zuvor u.a. als Sachgebietsleiter im Steuerfahndungsfinanzamt Aachen tätig; Dr. Jost Schützeberg ist Staatsanwalt in der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Aachen.
Sämtliche Autoren sind als Dozenten in Justiz und der Finanzverwaltung bundesweit tätig, u.a. an der Deutschen Richterakademie und der Bundesfinanzakademie.
Aus den Besprechungen:
„Im Ergebnis gehört dieses Standardwerk in das Regal jedes mit Steuerstrafrecht befassten Praktikers, sei es als Grundlage der Bibliothek oder auch zu deren gelungener Ergänzung.“ RAin Simone Weber, Knierim & Kollegen, NZWiSt I/2017, VI
„Ein hervorragender Kommentar, der für jeden, der sich mit dem Steuerstrafrecht beschäftigen möchte oder muss, unverzichtbar ist.“ RAin/FAStR Dr. Katharina Rausch, Bernsmann - Rausch - Schnatenberg, DStZ IV/2014, 136.
„Den Autoren ist es gelungen, die schwierige Thematik so darzustellen, dass sich die Materie auch dem strafrechtlich nicht so beschlagenen Leser verständlich erschließt. Der Kommentar Rolletschke und Kemper empfiehlt sich als zuverlässiger und detaillierter Begleiter für die Praxis und ist für eine erfolgreiche Verteidigung im Steuerstraf- und Bußgeldverfahren unentbehrlich.“ RA/FAStR/FASteuerR Jürgen R. Müller, jrm legal, StBp 2005, 375.
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