RVG | Buch | 978-3-8240-1750-8 | sack.de

Buch, Deutsch, 120 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 169 g

Reihe: Anwaltstexte

RVG

Textausgabe mit Tabellen
42. Auflage 2025
ISBN: 978-3-8240-1750-8
Verlag: Deutscher Anwaltverlag

Textausgabe mit Tabellen

Buch, Deutsch, 120 Seiten, Format (B × H): 148 mm x 210 mm, Gewicht: 169 g

Reihe: Anwaltstexte

ISBN: 978-3-8240-1750-8
Verlag: Deutscher Anwaltverlag


In der 42., vollständig überarbeiteten Auflage der bewährten RVG Textausgabe finden Sie alle Änderungen durch das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 – KostBRÄG 2025 im RVG. Als Anwalt bekommen Sie nun endlich mehr Geld! Neben der linearen Anhebung der Gebührenbeträge werden im RVG aber auch zahlreiche strukturelle Änderungen vorgenommen, die überwiegend eine Verbesserung für Sie zur Folge haben.

Sämtliche Änderungsgesetze seit der letzten Auflage wurden zudem eingearbeitet, u.a. das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG, das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz, Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes, Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof sowie das Postrechtsmodernisierungsgesetz – PostModG.

Die 42. Auflage bietet Ihnen die topaktuelle Fassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Vergütungsverzeichnisses sowie einige praxisrelevante Tabellen und ein Register.

Aus dem Inhalt:

  • Übersicht zu den Änderungen durch das KostBRÄG 2025
  • Gesetzestext RVG
  • Tabelle der Rechtsanwaltsgebühren nach § 13 RVG
  • Tabelle der PKH-/VKH-Gebühren nach § 49 RVG
  • Tabelle der Gebühren in Strafsachen
  • Tabelle der Gebühren in Bußgeldsachen
  • Tabelle der Gerichtsgebühren nach § 34 GKG/§ 28 FamGKG
  • Kostenrisikotabelle für einen Prozess mit zwei Anwälten samt Gerichtskosten für die 1. und die 2. Instanz.
  • Übersicht zum Übergangsrecht


Neu aufgenommen wurde eine erläuternde Übersicht zu den Änderungen durch das KostBRÄG 2025. Eine Übersicht zum Übergangsrecht erläutert weiterhin die Frage, in welchen Fällen noch nach den alten Gebührenbeträgen abzurechnen ist und in welchen Fällen bereits die neuen Gebührenbeträge nach KostBRÄG 2025 gelten.

Verschenken Sie kein Geld bei der Honorarabrechnung und arbeiten Sie nur mit der aktuellsten Auflage der Textausgabe.


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