E-Book, Deutsch, 565 Seiten
Schall / Theusinger / Pour Rafsendjani LkSG
1. Auflage 2023
ISBN: 978-3-11-078899-0
Verlag: De Gruyter
Format: EPUB
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
E-Book, Deutsch, 565 Seiten
ISBN: 978-3-11-078899-0
Verlag: De Gruyter
Format: EPUB
Kopierschutz: Adobe DRM (»Systemvoraussetzungen)
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaft Management Compliance
- Rechtswissenschaften Wirtschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Allgemeines und Gesamtdarstellungen (Gesellschaftsrecht)
- Rechtswissenschaften Wirtschaftsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Handelsrecht, HGB, Handelsvertreter- und -maklerrecht
Weitere Infos & Material
Bearbeiterverzeichnis
Dr. Jacob Böhringer ist Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskanzlei Eckstein & Kollegen in München. Er verteidigt und vertritt deutsche und internationale Unternehmen, Vorstände und Aufsichtsräte, leitende Mitarbeiter und Privatpersonen in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder Bußgeldverfahren gegenüber Staatsanwaltschaft, Verwaltungsbehörden, Steuer- und Zollfahndung und Gerichten. Carsten Bringmann ist Rechtsanwalt und Associated Partner im Düsseldorfer Büro der Rechtsanwaltskanzlei Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB. Er berät umfassend in sämtlichen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts, wobei ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf dem Verwaltungs- und Vergaberecht sowie der Compliance-Beratung im öffentlichen Sektor liegt. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist Carsten Bringmann seit 2017 Lehrbeauftragter an der Bergischen Universität Wuppertal für Europäisches Wirtschaftsrecht. Karolin Fitzer ist Rechtsanwältin und Associated Partner im Frankfurter Büro der Rechtsanwaltskanzlei Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB. Sie berät nationale und internationale Mandanten in allen Arten von Compliance-Angelegenheiten und begleitet Unternehmen in strafrechtlichen Ermittlungs- und Bußgeldverfahren. Karolin Fitzer berät zudem Unternehmen bei der Implementierung und Überprüfung von menschenrechts- und umweltbezogenen Maßnahmen mit dem Ziel der Lieferketten-Compliance. Dr. Philipp Gergen, LL.M. (Exeter) ist Rechtsanwalt und Associated Partner im Frankfurter Büro der Rechtsanwaltskanzlei Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB. Er berät umfassend auf dem Gebiet der Compliance, unter anderem zur Implementierung von menschenrechts- oder umweltbezogenen Compliance-Maßnahmen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden komplexe behördliche und interne Untersuchungen. Daneben verfügt Philipp Gergen über vertiefte Erfahrungen im Bank- und Kapitalmarktrecht und als Prozessanwalt vor deutschen Gerichten. Alida Gölz ist Rechtsanwältin und Associated Partner im Münchner Büro der Rechtsanwaltskanzlei Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB. Sie berät im Bereich Compliance & Interne Untersuchungen zu allen Fragestellungen der präventiven und repressiven Compliance und begleitet Unternehmen in strafrechtlichen Ermittlungs- und Bußgeldverfahren. Ein Schwerpunkt ihrer Beratungstätigkeit liegt in der Entwicklung und Einführung nachhaltiger Compliance-Programme und der Optimierung bereits bestehender Compliance-Strukturen. Alida Gölz verfügt zudem über besondere Erfahrung in der Beratung zu außenwirtschaftsrechtlichen und geldwäscherechtlichen Fragestellungen. Prof. Dr. Axel Halfmeier, LL.M. (Michigan), ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Rechtsvergleichung sowie internationales Privat- und Verfahrensrecht an der Leuphana Universität Lüneburg, wo er derzeit auch Dekan der Fakultät Staatswissenschaften ist und an dem Modellstudiengang Master Rechtswissenschaft mitwirkt. In der Forschung beschäftigt er sich insbesondere mit dem kollektiven Rechtsschutz sowie mit der Frage nach einem nachhaltigen Privatrecht. PD Dr. LL.M. UCL (London) Franziska Humbert ist Rechtsanwältin und leitet bei der internationalen Nichtregierungsorganisation Oxfam in Deutschland in Berlin das Just Economies Team. Seit 2008 arbeitet und publiziert sie zum Thema unternehmerische Sorgfaltspflichten, insbesondere zur Ausgestaltung eines Lieferkettengesetzes sowohl auf deutscher als auch auf EU-Ebene, wozu sie auch bei der Leuphana-Universität in Lüneburg doziert. Ihre wissenschaftlichen Schwerpunkte sind transnationale Verfassungstheorie, Wirtschaftsvölkerrecht und Menschenrechte. Dr. Sebastian Merkel, derzeit Referendar am Hanseatischen OLG Hamburg, zuvor wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Sozietät Renzenbrink & Partner im Gesellschaftsrecht. Promotion bei Prof. Dr. Alexander Schall, M.Jur. (Oxford) im Forschungsfeld des Deliktsrechts und dessen Anwendbarkeit in Konzernlagen. David Merz ist General Counsel/ Chief Compliance Officer der BayWa AG und verfügt über 10 Jahre Erfahrung im Hinblick auf die rechtliche Beratung börsennotierter Unternehmen. Er ist spezialisiert auf die Einführung und Verbesserung von Management Systemen in den Bereichen Compliance, ESG, Geldwäscheprävention, Informationssicherheit, Datenschutz, Sanktionsrecht. Dr. Mansur Pour Rafsendjani ist Rechtsanwalt und Partner im Münchner Büro der Rechtsanwaltskanzlei Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB. Er ist seit mehr als 25 Jahren in der internationalen Rechtsberatung tätig. Zusammen mit seinem Team berät er fachgebiets- und standortübergreifend im Bereich des Handels-, Vertriebs- und Logistikrechts, insbesondere auch zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Aspekten entlang der Lieferkette. Als Mitglied der Digital Business Group befasst er sich auch intensiv mit Rechtsfragen der Digitalisierung der Supply Chain. Anette Purucker ist Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskanzlei AssmannPeiffer Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in München. Neben der Beratungstätigkeit im Energierecht liegen ihre Forschungsinteressen insbesondere im Umwelt- und Völkerrecht. Prof. Dr. Alexander Schall, M.Jur. (Oxford), ist Universitätsprofessor für Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und Unternehmensrecht sowie Rechtvergleichung an der Staatswissenschaftlichen Fakultät der Leuphana Universität Lüneburg. Er publiziert national wie international und befasst sich seit geraumer Zeit mit Fragen der Menschenrechtscompliance im Gesellschaftsrecht. Er fungiert unter anderem als Mitherausgeber des Heidel/Schall, HGB, des Reinhard/Schall, SchVG, des Vicari/Schall, Company Laws of the EU, der Zeitschrift European Company and Case Law (ECCL) sowie der kommenden neunten Auflage des Hachenburg, GmbHG. Prof. Dr. Johannes Schäffer ist Professor für Öffentliches Wirtschaftsrecht, insbesondere Außenwirtschaftsrecht, an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Er forscht zu sanktions-, exportkontroll-, investitionskontroll- und zollrechtlichen Themen einschließlich Fragen „strategischer Autonomie“ in Außenhandelsbeziehungen sowie zu lieferkettenbezogener Gesetzgebung. Stefan Stitteneder ist Head of Compliance bei der BayWa AG und verfügt über 10 Jahre Erfahrung in der Gestaltung und Umsetzung von Geschäftsprozessen zur Erfüllung gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen. Seine Spezialisierung liegt auf der Identifikation von Risiken u.a. im Nachhaltigkeitsmanagement und der Integration von Maßnahmen in die Steuerungssysteme von Unternehmen. Dr. Ingo Theusinger ist Rechtsanwalt und Partner im Düsseldorfer Büro der Rechtsanwaltskanzlei Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB. Er berät zu Corporate Governance-Fragen und allen Fragen des Kapitalgesellschaftsrechts, insbesondere des Aktienrechts. Dabei liegt einer seiner Beratungsschwerpunkte auf der Beratung zu nachhaltiger Unternehmensführung. Zudem verfügt er über umfassende Erfahrungen bei der präventiven und repressiven Compliance-Beratung. Er hat Unternehmen insbesondere bei der Einführung und Verbesserung von Compliance-Management-Systemen beraten. Patrick Velte ist Universitätsprofessor für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Accounting, Auditing & Corporate Governance an der Leuphana Universität Lüneburg. Er forscht zu den Bereichen Unternehmensberichterstattung, Abschlussprüfung sowie Unternehmensführung aus einer nachhaltigkeitsorientierten Perspektive. Ein besonderer Fokus richtet sich an die (integrierte) Nachhaltigkeits- und Corporate Governance-Berichterstattung und ihre Überwachung. Vorwort
Das LkSG regelt die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in den Lieferketten von Unternehmen. Damit setzt es die Selbstverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland um, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrecht („Ruggie-Principles“) aus dem Jahre 2011 zu implementieren. Das LkSG ist eines der wirkmächtigsten Wirtschaftsgesetze der jüngeren Geschichte. Es ist als Kompromiss von Gesinnungs- und Verantwortungsethik zum Ende der Ära Merkel nach zähem Ringen verabschiedet worden und am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die menschenrechtliche und umweltrechtliche Sorgfaltspflicht hält die erfassten Unternehmen weltweit zur Verhinderung von Menschenrechts- und Umweltverstößen an. Das stellt die Wirtschaftspraxis vor große Herausforderungen. Das LkSG ist insofern auch eine Antwort auf die Globalisierung. Der Beitritt Chinas zur WTO im Jahre 2001 und die weltweite Öffnung der Kapitalmärkte haben in nie dagewesenem Ausmaß zu arbeitsteiligem Wirtschaften rund um den Globus geführt. Wurden zuvor im globalen Süden lediglich Rohstoffe gesourct, sind mittlerweile die Lieferketten praktisch aller industriellen Massenprodukte des täglichen Konsums internationalisiert. Diese Entwicklung war politisch gewollt. Sie sollte zur weltweiten Wohlstandssteigerung beitragen und hat das insgesamt auch getan. Im Lauf der Zeit traten aber auch die Schattenseiten der Globalisierung immer deutlicher hervor. Die kühle Marktlogik des geringsten Preises (vor allem für den Produktionsfaktor Arbeit) führte eben nicht automatisch zum Obsiegen des „besten“, da effizientesten Wettbewerbers, wie sich das die Ökonomen in ihren Modellen erdacht hatten, sondern infolge der völlig unterschiedlichen regulatorischen...