Schaumburg | Maßregelvollzug | E-Book | sack.de
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E-Book, Deutsch, 144 Seiten, Englische Broschur

Reihe: Basiswissen

Schaumburg Maßregelvollzug


1. Auflage der Neuausgabe 2010
ISBN: 978-3-88414-734-4
Verlag: Psychiatrie-Verlag
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark

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Reihe: Basiswissen

ISBN: 978-3-88414-734-4
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Neulinge im Maßregelvollzug sehen sich gleich einer doppelten Herausforderung gegenüber: Auf der einen Seite soll die Unterbringung der Besserung dienen, also therapeutisch wirken, auf der anderen Seite sind strikte Sicherheitsregeln zum Schutz der Öffentlichkeit einzuhalten.
Die Unterbringung eines Täters im Maßregelvollzug unterliegt einer bestimmten Schrittfolge mit (juristischem) Verfahren und Begutachtungen. Wie die Kooperation zwischen Justizorganen und dem Maßregelvollzug genau abläuft, wie sich die besondere Verankerung im Rechtssystem darstellt – das beschreibt Cornelia Schaumburg klar und systematisch.

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Autoren/Hrsg.


Weitere Infos & Material


7 Vorbemerkung
9 Was ist eigentlich eine 'Maßregel'?
9 Bundesrechtliche Grundlagen
13 Länderrechtliche Grundlagen
18 Der Maßregelvollzug im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland
18 Zur Geschichte der Maßregeln und des Maßregelvollzugs
21 Organisation und Aufgaben von Staatsanwaltschaften
23 Aufbau und Aufgaben von Gerichten
27 Die Maßregelvollzugseinrichtungen
31 Kooperation zwischen Justizorganen und Maßregelvollzug
36 Wie gelangt ein Straftäter in den Maßregelvollzug?
36 Das Ermittlungsverfahren
39 Das Verfahren vor Gericht
42 Die psychiatrische Begutachtung
42 Das schriftliche Gutachten
49 Das mündliche Gutachten
51 Inhaltliche Aspekte
55 Der Übergang in den Maßregelvollzug
58 Die Unterbringung im Maßregelvollzug
58 Die Aufnahme in den Maßregelvollzug
61 Bauliche und organisatorische Voraussetzungen
66 Die Patienten
68 Patienten mit lebenslanger Freiheitsstrafe
69 Ausländische Patienten mit Ausweisungsverfügung
70 Das Behandlungsteam
74 Schutz- und Fürsorgemaßnahmen
77 Burnout-Syndrom
78 Enge Beziehungen zwischen Mitarbeitern und Patienten
79 Dienstaufsichtsbeschwerde oder Anzeige
81 Die Behandlung im Maßregelvollzug
81 Allgemeine Grundsätze
87 Krisensituationen
87 Alkohol- oder Drogenkonsum im Maßregelvollzug
88 Geiselnahme, Feuer, Bombendrohung
89 Suizidalität
90 Tod eines Patienten
91 Die Dokumentation der Behandlung
94 Lockerungen
94 Was sind Lockerungen?
97 Das praktische Vorgehen
102 Entweichungen
103 Neue Straftaten während Lockerungen oder Entweichungen
105 Die Überprüfung durch die Strafvollstreckungskammer
108 Der Umgang mit dem sozialen Umfeld
114 Wie wird der Maßregelvollzug abgeschlossen?
114 Die Vorbereitung der Entlassung
120 Die Entlassungsprognose
124 Die Möglichkeiten der Entlassung
130 Die Unterbrechung des Maßregelvollzugs
132 Die Bewährungszeit
137 Ausgewählte Literatur


Die Behandlung im Maßregelvollzug (S. 81-82)

Allgemeine Grundsätze Grundsätzlich hat der Maßregelvollzug die Aufgabe der Besserung und Sicherung. Beide Aufgaben, auch die der Sicherung, werden in erster Linie durch eine gute therapeutische Beziehung, die Einbindung des Patienten in die Behandlung und eine Verbesserung seines psychischen Zustandes zu erreichen versucht.

Erst in zweiter Linie wird die Sicherung durch äußere Sicherungsmaßnahmen gewährleistet – dies ist jedenfalls der Idealzustand. Gesetzlich sind die Behandlungsziele im Maßregelvollzug durch die § 136 und § 137 StVollzG festgelegt. Danach gilt für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, dass der Untergebrachte geheilt oder sein Zustand so weit gebessert werden soll, dass er nicht mehr gefährlich ist. Durch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt soll erreicht werden, dass der Untergebrachte von seinem Hang geheilt und die zugrunde liegende Fehlhaltung behoben wird.

Die Maßregelvollzugseinrichtungen formulieren ihre Behandlungsziele natürlich spezifischer und realistischer. So würde die therapeutische Zielsetzung bei der Unterbringung gemäß § 63 StGB etwa lauten, dass die psychische Erkrankung oder Störung so weit wie möglich gebessert werden soll, dass der Untergebrachte aber auch lernt, mit seiner Erkrankung oder Störung umzugehen und trotzdem ein sozial eingegliedertes, subjektiv befriedigendes und straftatenfreies Leben führen kann. Für die Unterbringung gemäß § 64 StGB wäre das Behandlungsziel zufriedene Abstinenz, soziale Eingliederung und ein Leben ohne Straftaten.

Zur Erreichung dieser Behandlungsziele stehen im Maßregelvollzug grundsätzlich dieselben Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung wie in der Psychiatrie allgemein, nämlich: - Pharmakotherapie, - Psychotherapie und - Soziotherapie. Die medikamentöse Behandlung mit Psycho- 0 Pharmakotherapie pharmaka spielt vor allen Dingen bei Patienten mit psychotischen oder affektiven Erkrankungen eine Rolle.

Hier ist sie eine wichtige, wenn auch nicht die alleinige Maßnahme und ermöglicht oft erst flankierend, andere Behandlungsformen einzusetzen. Schwachsinn und Persönlichkeitsstörungen als solche sind einer medikamentösen Behandlung nicht zugänglich. Es kann aber sinnvoll sein, bestimmte Symptome wie erhöhte Erregbarkeit oder Anspannung medikamentös zu dämpfen, sodass der Patient eher die Chance hat, sich zu kontrollieren, und dadurch zugänglicher wird für weitere therapeutische Schritte. Bei Sexualstraftätern kann eine Triebdämpfung durch Hormongaben (Handelsname zum Beispiel »Androcur «) einen ähnlichen Effekt haben.


Cornelia Schaumburg, Dr., Jahrgang 1947, Studium der Psychologie und Promotion in Humanbiologie, viele Jahre im Maßregelvollzug tätig, inzwischen freiberuflich als forensische Sachverständige.



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