Buch, Deutsch, 522 Seiten, gebunden, Format (B × H): 135 mm x 209 mm, Gewicht: 733 g
Reihe: NomosKommentar
mit Zusatzprotokollen
Buch, Deutsch, 522 Seiten, gebunden, Format (B × H): 135 mm x 209 mm, Gewicht: 733 g
Reihe: NomosKommentar
ISBN: 978-3-8487-1439-1
Verlag: Nomos
Die Stärkung der Kinderrechte durch die Kinderrechtskonvention
beeinflusst zunehmend auch die deutsche Rechtsordnung. Der Kommentar erschließt die Kinderrechtskonvention mit den Zusatzprotokollen historisch, systematisch und rechtsvergleichend. Er zeigt auf, wo sich die Interpretation der nationalen Rechtsvorschriften durch die Konvention ändert.
Die 2. Auflage des Handkommentars
berücksichtigt das mit Inkrafttreten des 3. Zusatzprotokolls nun Anwendung findende Individualbeschwerdeverfahren zum UN-Kinderrechtsausschuss gegen Verletzungen der Kinderrechtskonvention sowie die neuen "General Comments" und "Concluding Observations" des Ausschusses.
Im Zentrum der Neuauflage stehen Auslegungs- und nationale Anwendungsfragen zu aktuellen Themen:
- Stichwort „Flüchtlingskrise“: Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes (Anhebung des Lebensalters für Verfahrenshandlungen; Familiennachzug zu unbegleiteten Minderjährigen, sog. "Ankerkinder")
- Familienrecht: Stellung des Kindes in der Familie aufgrund moderner Reproduktionsmedizin; heterologe künstliche Befruchtung; Kenntnis der Abstammung bei anonymer Geburt; transnationale Leihmutterschaftsfälle; Sukzessivadoptionen; Großeltern-Vormundschaft; Rückübertragung des Sorgerechts; Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
- Schul- und Medienrecht: Inklusion behinderter Kinder in der Schule; "Homeschooling"; Cybermobbing
- Ordnungs-, Strafrecht: Kinderehen; Prävention und Sanktionierung von Kinderpornographie; Genitalverstümmelung und –beschneidung; Unterbringung und Zwangsbehandlung von Kindern mit psychosozialen Problemen; Behandlung von Kindern inhaftierter Eltern
- Neueste Entwicklungen (z.B. Krippenplätze) im Kinder- und Jugendhilferecht
Stefanie Schmahl ist Professorin in Würzburg und kennt die Umsetzungsfragen der Konvention wie kein Zweiter.