E-Book, Deutsch, 538 Seiten, E-Book
Schmalen / Pechtl Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaft
16. Auflage 2019
ISBN: 978-3-7910-4200-8
Verlag: Schäffer-Poeschel Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
E-Book, Deutsch, 538 Seiten, E-Book
ISBN: 978-3-7910-4200-8
Verlag: Schäffer-Poeschel Verlag
Format: EPUB
Kopierschutz: 6 - ePub Watermark
Der Lehrbuch-Klassiker gibt einen umfassenden Überblick über die Betriebswirtschaftslehre und ihre aktuellen Probleme. Der modulare Aufbau mit kompakten Kapiteln ermöglicht einen schnellen Zugang zu den Teilgebieten der Betriebswirtschaft. In der Rubrik „Unter der Lupe" werden ausgewählte Sachverhalte vertieft.
In der 16. Auflage inhaltlich gestrafft, umfassend aktualisiert und um Trendthemen ergänzt wie:
- Internet 4.0
- Big Data
- Internet der Dinge
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1 Betriebswirtschaftliche Grundbegriffe und Grundtatbestände
LERNZIELE Leitfrage: Was sind Erfahrungs- und Erkenntnisobjekt der Betriebswirtschaftslehre? Wie unterscheiden sich Betriebe und Unternehmen? Was sind die Erkenntnisziele der Betriebswirtschaftslehre? Leitfrage: Welche Charakteristika weist der betriebliche Transformationsprozess auf? Welche Produktionsfaktoren werden als Input eingesetzt? Aus welchen Teilaufgaben setzt sich der betriebliche Transformationsprozess zusammen? Was versteht man unter der Wertschöpfung im betrieblichen Transformationsprozess? Welche Rolle spielen das Wirtschaftlichkeitsprinzip und das erwerbswirtschaftliche Prinzip im betrieblichen Transformationsprozess? Was besagt das finanzielle Gleichgewicht? Leitfrage: Was besagt das Stakeholder-Modell für das Wirtschaften eines Unternehmens? Leitfrage: Wie passen Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensethik zusammen? Leitfrage: Worin besteht die digitale Transformation der Wirtschaft? 1.1 Einführung
Jede Wissenschaft besitzt ein Erfahrungs- und ein Erkenntnisobjekt sowie Erkenntnisziele: Das Erfahrungsobjekt kennzeichnet den wahrnehmbaren Realitätsausschnitt, der den Hintergrund bzw. Ausgangspunkt des Erkenntnisstrebens darstellt, bzw. innerhalb dessen sich die Erkenntnisobjekte manifestieren. Das Erkenntnisobjekt beschreibt dann Tatbestände innerhalb des Erfahrungsobjekts, worüber Wissen gewonnen werden soll. Welcher Art dieses Wissen ist, beinhalten die Erkenntnisziele. In einer abstrakten Definition ist das Erfahrungsobjekt der Wirtschaftswissenschaften der Tatbestand der Knappheit von Ressourcen und das hieraus folgende Erfordernis des Wirtschaftens: Allgemein stehen einem Akteur nur begrenzte Mittel zur Erreichung seiner Ziele zur Verfügung. Eine Person hat ein begrenztes Zeitbudget für ihre verschiedenen Freizeitaktivitäten; das begrenzte Einkommen des Nachfragers verhindert, dass er die Summe seiner Konsumwünsche erfüllen kann. Ein Unternehmer hat nicht das »Geld« (Kapital), all seine Investitionsprojekte zu finanzieren, bzw. nicht genügend eigenes Kapital, den geplanten Produktionsprozess durchzuführen. Charakteristik des Wirtschaftens ist hierbei das Treffen von Entscheidungen (wirtschaftliches Handeln), um Tatbestand der Knappheit: Den Zielen, die ein Akteur hat, stehen nur begrenzte Mittel zur Erreichung der Ziele zur Verfügung. eine optimale (bestmögliche) Zielerfüllung unter Beachtung der begrenzten Mittel zu erreichen bzw. den Bestand an verfügbaren Mitteln zu vergrößern. Wirtschaften: das Umgehen mit dem Knappheitsproblem In einer pragmatischen Sicht besteht das Erfahrungsobjekt der Wirtschaftswissenschaften im Marktprozess und seinen Akteuren. Da es – zum Glück – keine geschlossene Hauswirtschaft (»Robinson Crusoe«-Welt) gibt, bestehen zwischen den Akteuren (Wirtschaftssubjekten) ökonomische Austauschbeziehungen (Transaktionen). Der Markt ist hierbei der abstrakte Ort des Tausches, d. h. der Ort, an dem die Transaktionsbeziehungen stattfinden. Charakteristik einer Transaktionsbeziehung ist, dass ein Akteur eine Leistung einem anderen Akteur anbietet und hierfür eine monetäre Gegenleistung (Preis) von ihm erhalten will. Diese Charakterisierung führt zur prinzipiellen Unterscheidung von Anbieter und Nachfrager. Je nach Art der angebotenen Leistung lassen sich verschiedene Märkte unterscheiden: Auf dem Gütermarkt offerieren Betriebe Konsum-, Investitionsgüter oder Dienstleistungen, die sie gegen einen Preis privaten Haushalten (Konsumenten) für ihre Konsumzwecke oder anderen Betrieben für deren Produktionsprozesse überlassen. Auf dem Arbeitsmarkt bieten private Haushalte (Arbeitnehmer) gegen Lohn ihre Arbeitskraft an. Diesen »Faktor Arbeit« benötigen wiederum Betriebe, d. h. die Arbeitgeber zur Durchführung ihrer Produktionsprozesse. Auf dem Kapitalmarkt stellen Akteure (Investoren, Kapitalgeber) anderen Haushalten und Betrieben (Kapitalnehmer) »Geld« (Kapital) zur Verfügung, wobei sie als Preis hierfür Zinsen, sowie bei befristeter Überlassung des Kapitals dessen Rückzahlung erhalten wollen. Der Betrieb ist eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit, in der Sachgüter und Dienstleistungen erstellt und an Nachfrager abgesetzt werden. Dies konstituiert den betrieblichen Transformationsprozess. Während das Erfahrungsobjekt für Betriebs-und Volkswirtschaftslehre, die beiden großen Teilbereiche der Wirtschaftswissenschaften, identisch ist, unterscheiden sich beide Disziplinen in ihrem jeweiligen Erkenntnisobjekt: Die Betriebswirtschaftslehre will Erkenntnisse über wirtschaftliches Handeln, d. h. ökonomische Entscheidungen und Prozesse in Betrieben gewinnen. Jedes Unternehmen ist ein Betrieb, aber nicht jeder Betrieb ist ein Unternehmen. Umgangssprachlich werden die Begriffe »Betrieb« und »Unternehmen« (»Unternehmung«) synonym verstanden. Die Betriebswirtschaftslehre differenziert hingegen: Unternehmen (Unternehmungen) sind marktwirtschaftlich orientierte Betriebe, die sich durch folgende Merkmale auszeichnen: Unternehmen folgen dem Autonomieprinzip, dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip und unterliegen dem Prinzip des Privateigentums. Gemeinnützige Betriebe arbeiten nach dem Kostendeckungsprinzip, öffentliche Betriebe mitunter sogar nach dem Zuschussprinzip. Autonomieprinzip: Der Eigentümer des Unternehmens ist in seinen betrieblichen Entscheidungen (z. B. Preise, Produkte, Wahl des Mitarbeiters oder der Kapitalgeber) weitgehend frei und keiner staatlichen Lenkungsbehörde unterworfen. Auch das Prinzip der Vertragsfreiheit ist Ausdruck dieser Autonomie. Einschränkungen des Handlungsspielraums bestehen allerdings durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Erwerbswirtschaftliches Prinzip: Das unternehmerische Bestreben ist, durch die Produktion und den Absatz (Vermarktung) von Gütern Gewinne zu erzielen (Gewinnstreben bzw. Gewinnmaximierung). Privateigentum: Die Verfügungsrechte an den Produktionsmitteln und am Gewinn stehen den Eigentümern zu (kein »Volksvermögen«): Dies sind diejenigen Personen, die dem Unternehmen Kapital ohne zeitliche Befristung (Eigenkapital) überlassen. Der Gewinn, den das Unternehmen erzielt, stellt den »Zins« auf ihr eingesetztes Kapital dar. Ebenso wie der Eigentümer den Gewinn aus seiner unternehmerischen Tätigkeit »einstreicht«, muss er aber auch einen etwaigen Verlust tragen. Dies ist sein unternehmerisches Risiko. Eine etwas anders fokussierte Begriffsinterpretation des Privateigentums beinhaltet, dass keine staatliche Institution, d. h. die »öffentliche Hand« Eigentümer des Betriebs ist. Neben Unternehmen gibt es gemeinnützige oder öffentliche Betriebe: Gemeinnützige Betriebe (Non-Profit-Organisationen) verfolgen aufgrund externer Auflagen oder ihrer Satzung keine Gewinnerzielung, sondern streben lediglich eine langfristige Kostendeckung an: Der erzielte Umsatz aus dem Verkauf der Leistungen deckt die Betriebskosten ab. Bei öffentlichen Betrieben ist wesentlicher Eigentümer die öffentliche Hand, wobei diese Betriebe zumeist auch nach dem Kostendeckungsprinzip (z. B. städtische Versorgungsbetriebe) oder sogar nach dem Zuschussprinzip (z. B. Museen, Theater, Sozialeinrichtungen) agieren. Im letzteren Fall muss die öffentliche Hand einen Zuschuss aus ihrem Haushalt zur Abdeckung der »Betriebskosten« leisten, da der Betrieb selbst über den Verkauf seiner Leistungen keinen hierfür ausreichenden Umsatz erzielt. Wenngleich alle Arten von Betrieben Erkenntnisobjekt der Betriebswirtschaftslehre sind, konzentriert sich das Forschungsinteresse auf die Unternehmen, für öffentliche Betriebe hat sich die Spezialdisziplin der »Öffentlichen Betriebswirtschaftslehre« herausgebildet. Weitere zum Betrieb verwandte Begriffe sind: »Firma« beinhaltet den juristischen Begriff für den Namen, unter dem ein Unternehmer (»Kaufmann«) seinen Betrieb im Handelsregister eingetragen hat (Unternehmensname). »Fabrik« bzw. »Werk« kennzeichnen physische Produktionsstätten. Das Steuerrecht verwendet ferner den Terminus »Gewerbebetrieb« (§ 15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz, EStG: selbstständige, auf Dauer angelegte Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr mit Gewinnerzielungsabsicht). Das Erkenntnisziel beschreibt, welche Art von Wissen über das Erkenntnisobjekt gewonnen werden soll. Für die Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft lassen sich diese Erkenntnisziele wie folgt charakterisieren: Beschreibungsziel: Die reine Deskription realer (betrieblicher) Sachverhalte stellt...