• Mängelexemplar
Schmidt | Polizei- und Ordnungsrecht - Vorauflage, kann leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Sonderangebot ohne Rückgaberecht. Nur so lange der Vorrat reicht. | Buch | 200-510593189-9 | sack.de

Buch, Deutsch, 496 Seiten

Schmidt

Polizei- und Ordnungsrecht - Vorauflage, kann leichte Gebrauchsspuren aufweisen. Sonderangebot ohne Rückgaberecht. Nur so lange der Vorrat reicht.

sowie Grundzüge des Versammlungsrechts und des Verwaltungsvollstreckungsrechts
21. Aufl. 2020
ISBN: 200-510593189-9
Verlag: Schmidt, Dr. Rolf Verlag

sowie Grundzüge des Versammlungsrechts und des Verwaltungsvollstreckungsrechts

Buch, Deutsch, 496 Seiten

ISBN: 200-510593189-9
Verlag: Schmidt, Dr. Rolf Verlag


Gegenstand dieses Buches ist zunächst das Polizei- und Ordnungsrecht einschließlich des Vollstreckungsrechts. Wegen der damit verbundenen erhöhten Grundrechtsrelevanz gehören die beiden Materien zu Recht in allen Bundesländern zum Kernbereich des Curriculums. Fundierte Kenntnisse sind daher unabdingbar.

Von nicht weniger großer Bedeutung ist das Versammlungsrecht, weil es für den Bürger oft das einzige Mittel ist, sich im Kollektiv an der öffentlichen Meinungsbildung zu beteiligen und sich insbesondere für andere wahrnehmbar zu politischen Themen zu äußern. Sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln ist ein wesentliches Element einer demokratischen Gesellschaftsform. Die Bedeutung des Versammlungsrechts spiegelt sich folgerichtig in der Prüfungs- und Examensrelevanz wider, weswegen das Versammlungsrecht ebenfalls Gegenstand dieses Buches ist.

Die vorliegende 21. Auflage befindet sich auf dem Stand von März 2020 und berücksichtigt zunächst die polizeigesetzlichen Neuregelungen. Daneben galt es, die seit der letzten Auflage ergangene Rechtsprechung einzupflegen, namentlich:

BVerfG NJW 2019, 1432 (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)
BVerfG NJW 2019, 584 (E-Mail-Anbieter muss IP-Adressen temporär speichern und den Strafverfolgungsbehörden nennen)
BVerfG NVwZ 2020, 220 (Subdelegierte Verordnung)
BVerfG NJW 2019, 827 (Automatisierte Kennzeichenerfassung)
BVerfG 26.2.2020 – 2 BvR 2347/15 (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung)
BVerfG NVwZ 2020, 63 („Recht auf Vergessenwerden II“)
BVerwG NVwZ 2019, 1281 (Durchsetzung einer versammlungsrechtlichen Ver-fügung auf der Grundlage allgemeinen Polizeirechts)
OVG Lüneburg NZV 2020, 145 (Section Control)
OVG Münster K&R 2019, 824 (Übersichtsaufzeichnungen von einer Versammlung)
VGH Mannheim 22.2.2020 – 1 S 560/20 (Fackel-Mahnwache in Pforzheim)
VGH Mannheim 18.12.2019 – 1 S 2382/19 (Erkennungsdienstliche Maßnahmen)
OLG Frankfurt/M NStZ-RR 2020, 56 (Kein Einsatz von privaten Dienstleistern zur Überwachung des ruhenden Verkehrs)
OLG Köln 5.2.2020 – III-1 RBs 27/20 (Auch Fernbedienung für Navigationsgerät unterfällt § 23 Ib StVO)
OLG Frankfurt/M NStZ-RR 2020, 53 und LG Frankfurt/M 27.11.2019 – 2 Ss-OWi 1092/1 (Gesetzeswidrige Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister)

Allen Kapiteln ist gemeinsam, dass zur Konkretisierung und Veranschaulichung zahlreiche Beispielsfälle mit Lösungsvorschlägen aufgenommen wurden. Zudem werden durch Zusammenfassungen, Prüfungsschemata, hervorgehobene Lerndefinitionen und Klausurhinweise das Lernen und die Examensvorbereitung deutlich erleichtert.
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