Ausgerichtet an den typischen Stationen und Inhalten der Mandatsabwicklung erläutert der Autor praxisnah und anschaulich insbesondere folgende Aspekte: • Mandatsannahme, • die Anspruchsnormen, • die materiellen und immateriellen Schadenspositionen einschließlich des Unterhaltsschadens und der Verdienstausfall-Schadensberechnungen, • Aktiv- und Passivlegitimation, • Vergleich und Verjährung, • Versicherungsrecht im Verkehrsrecht. Viele Jahre praktischer Erfahrung und Vortragstätigkeit des Autors – insbesondere in der Fachanwaltsausbildung – sorgen für ein Buch, das auch dem erfahrenen Verkehrsrechtler und dem Fachanwalt für Verkehrsrecht wertvolle Dienste leistet – nicht zuletzt durch eine Fülle von Beispielen und Praxistipps. Folgende Neuerungen wurden u.a. in die 8. Auflage dieses Standardwerkes eingearbeitet: ¿ Weiterentwicklung der Rechtsprechung vor allem im Bereich des Sachschadens, z.B. hinsichtlich der Details bei der Verweisung des Geschädigten auf eine nicht markengebundene Fachwerkstatt und der zutreffenden Ermittlung des Restwerts bei der Abrechnung auf Wiederbeschaffungsbasis. ¿ Eine Vielzahl wichtiger höchstrichterlicher Entscheidungen, wie z.B. zu ¿ der Zulässigkeit der Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen, ¿ den Grenzen der zulässigen Vermischung fiktiver und konkreter Abrechnung mit den Folgen bei der Mehrwertsteuererstattung, ¿ den Voraussetzungen der Erstattung von Sachverständigenkosten, UPE-Aufschlägen, Verbringungskosten und Beilackierungskosten, ¿ der Relevanz eines Vermittlungsangebotes des Haftpflichtversicherers hinsichtlich eines Mietwagens, ¿ den Voraussetzungen einer Nutzungsausfallentschädigung, ¿ den Voraussetzungen und Bemessung der bei einer Unfallregulierung zu erstattenden Rechtsanwaltskosten, ¿ den (verbleibenden) Schadensersatzansprüchen nach Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung, ¿ der Wirksamkeit der Abtretung von Schadensersatzansprüchen an Sachverständige. ¿ Die aktuelle Sterbetafel 2016/2018. Neue Themen sind u.a. ¿ das gesetzlich neu eingeführte Hinterbliebenengeld, ¿ die Diskussion über die grundsätzliche Zulässigkeit der fiktiven Abrechnung, ¿ ein kurzer Überblick über die in der Praxis zunehmend relevante Fahrerschutzversicherung. Stand der Rechtsprechung ist April 2020.
Schneider
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Rechtsanwalt Dr. Klaus Schneider, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Langenhagen
Rechtsanwalt Dr. Klaus Schneider, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Langenhagen