Buch, Deutsch, 100 Seiten, Fachbuch
Reihe: WEKA Praxislösungen
Rechtsumfeld, Unterschiede und Überschneidungen
Buch, Deutsch, 100 Seiten, Fachbuch
Reihe: WEKA Praxislösungen
ISBN: 978-3-8111-0110-4
Verlag: WEKA
Gefährliche Stoffe können in ihrem Lebenszyklus aber durchaus z.B. vom Gefahrstoff zum gefährlichen Abfall oder Gefahrgut werden. Gerade in der Praxis ist die richtige Klassifizierung von Abfällen, Gefahrgütern oder Gefahrstoffen oftmals nicht so einfach. Das Gleiche gilt für die Wahl der richtigen Verpackung oder das Erstellen der Begleitpapiere für den Transport.In nahezu jedem Betrieb kommen Güter, Stoffe oder Abfälle zum Einsatz, die durch ihre Inhaltstoffe als gefährlich eingestuft sind. Je nach Größe und Ausrichtung des Betriebs können hier die Mengen und Herausforderungen variieren. Doch selbst schon bei geringen Mengen kann deren Transport, Lagerung, Umgang und Entsorgung mit Unsicherheiten und vergleichsweise großem Aufwand verbunden sein. Allein die falsche Verwendung der Begriffe Abfall, Gefahrgut und Gefahrstoff führt in der Praxis immer wieder zu Missverständnissen.Um korrekt arbeiten zu können, müssen die Beschäftigten im Abfallmanagement, Gefahrguttransport und oder auch im Gefahrstoffbereich über Kenntnisse in voneinander unabhängigen Rechtsgebieten verfügen.
Schnittstelle Abfall, Gefahrgut und Gefahrstoff in der komplett überarbeiteten Neuauflage beleuchtet sowohl die Überschneidungen der drei Bereiche als auch deren Unterschiede. Es ermöglicht Ihnen die Randbereiche besser kennenzulernen und gibt praxisgerechte Hilfen für den betrieblichen Alltag.
In diesem Fachbuch erfahren Sie alles zur Schnittstelle Abfall, Gefahrgut und Gefahrstoff:
– Rechtsumfeld, Unterschiede und Überschneidungen
– Begriffe, Kennzeichnungen und Einstufungen
– Wichtige Gesetze und Vorschriften im Überblick
Aus dem Inhalt u.a.:
– Die Beauftragten im Abfall-, Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht
– Zusammenhang und Unterschiede zwischen Abfall-, Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht
– Vorarbeiten zur Klassifizierung und Kennzeichnung
– Sammeln und Entsorgen gefährlicher Abfälle
– Aktuelle Themen: Transport von Lithiumbatterien, die novellierte Gewerbeabfallverordnung…
Zusätzlich auf CD-ROM u.a.:
– Checkliste „Abfälle erfassen und einstufen“
– Abfallspezifische Checklisten z.B. Verunreinigte Betriebsmittel
– Checkliste „Ausnahme 20 der GGAV“
– Muster Beförderungspapiere
– Arbeitshilfe „Erstellung einer Betriebsanweisung für Gefahrstoffe“
– Arbeitshilfe „Freigabe und Einsatzprüfung für neue gefährliche Stoffe und Zubereitungen“
Fachgebiete
- Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaft Bereichsspezifisches Management Arbeitsplatz, Arbeitsschutz, Gefahrstoffschutz
- Rechtswissenschaften Öffentliches Recht Umweltrecht Gefahrstoffrecht und -transportrecht
- Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaft Bereichsspezifisches Management Betriebliches Energie- und Umweltmanagement
- Rechtswissenschaften Öffentliches Recht Umweltrecht Abfall- und Bodenschutzrecht
Weitere Infos & Material
– Abfall
– Gefahrgut
– Gefahrstoffe
– Schnittstellen zwischen Gefahrstoff, Abfall und Gefahrgut
– Aktuelle Themen
–
Zusätzlich erhalten Sie folgende Arbeitshilfen auf Ihrer CD-ROM:
– Abfall Checkliste Abfälle erfassen und einstufen Checkliste Abfallentsorgung planen Checkliste Abfallentsorgung regeln Checkliste Abfallentsorgung dokumentieren Checkliste Abfallentsorgung durchführen Checkliste Verunreinigte Betriebsmittel Muster: Bestellung zum Abfallbeauftragten
– Gefahrgut Checkliste Gefahrgut Checkliste Beförderungspapier Straße Checkliste Betriebliche Abläufe Checkliste Empfang gefährlicher Güter (Straße) Checkliste Verlader Checkliste Ausnahme 20 der GGAV Checkliste Plausibilitätsprüfung Sicherheitsdatenblatt (Gefahrgut) Formular Musterbestellung Gb Formular Beförderungspapier nach ADR Formular Bestellung beauftragte Person
– Gefahrstoff Checkliste Erstellung einer Betriebsanweisung für Gefahrstoffe Checkliste Gefahrstoffbeschaffung Checkliste Umgang mit Gefahrstoffen Merkblatt Gefahrstofflagerung
Seit dem 01.06.2012 enthalten die §§ 59, 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) grundlegende Regelungen zur Bestellung und zu den Aufgaben von Abfallbeauftragten.
Danach muss ein Abfallbeauftragter bestellt werden von:
- Betreibern von genehmigungsbedürftigen Anlagen i.S.d. § 4 BImSchG
- Betreibern von Anlagen, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen