E-Book, Deutsch, 112 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 240 mm
Schröck / Drebes / Otten Pflegekammern in Deutschland
1. Auflage 2017
ISBN: 978-3-456-95738-8
Verlag: Hogrefe AG
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Entwicklung – Orientierung – Umsetzung – Perspektiven
E-Book, Deutsch, 112 Seiten, Format (B × H): 170 mm x 240 mm
ISBN: 978-3-456-95738-8
Verlag: Hogrefe AG
Format: PDF
Kopierschutz: 1 - PDF Watermark
Pflegekammern begründen, entwickeln, umsetzen und gestalten - das Fachbuch zum Thema. Das Fachbuch bietet eine erste zusammenfassende Darstellung des Themas „Pflegekammer“, welche das Für und Wider aufzeigt und den Leser über Aufgaben, Hintergründe und Diskussionen orientiert. Die Autoren • liefern nachprüfbare Informationen in einem zusammenhängenden Format zum Thema „Pflegekammern“ für Pflegende u.?a. im Gesundheitswesen tätige Berufsgruppen • beschreiben die Errichtung der Pflegekammer in Rheinland-Pfalz als bisher einzige bereits arbeitende Pflegekammer in Deutschland • fassen tabellarisch zusammen, in welchen Bundesländern eine Errichtung von Pflegekammern kurz bevorsteht oder bislang behindert wurde • benennen die im Aufbau befindlichen Elemente einer Berufsordnung und eines Ethik-Codex • erläutern mithilfe von Experteninterviews und der Einleitung von Ruth Schröck, welche Erfahrungen es durch bereits errichtete Pflegekammern gibt und was die -Aufgaben der Pflegekammervertreter und Funktionen der Pflegekammer allgemein sind • fassen die aktuellen Entwicklungen in einem Abschlusskapitel zusammen. Aus dem Inhalt • Das Kammerprinzip, bewährt seit dem Mittelalter • Pflegekammern in Europa und Übersee, eine Bestandsaufnahme • Entwicklungen zum Thema Pflegekammer in Deutschland • Interviews und Befragungen • Zusammenfassung
Zielgruppe
Zielgruppen: Pflegefachpersonen, Pflegemanager, Pflegepolitisierende, Pflegelobbyisten
Autoren/Hrsg.
Fachgebiete
- Rechtswissenschaften Sozialrecht SGB-XI, Gesetzliche Pflegeversicherung, Pflege
- Medizin | Veterinärmedizin Medizin | Public Health | Pharmazie | Zahnmedizin Medizin, Gesundheitswesen Public Health, Gesundheitsmanagement, Gesundheitsökonomie, Gesundheitspolitik
- Medizin | Veterinärmedizin Medizin | Public Health | Pharmazie | Zahnmedizin Medizin, Gesundheitswesen Gesundheitssystem, Gesundheitswesen
- Medizin | Veterinärmedizin Medizin | Public Health | Pharmazie | Zahnmedizin Pflege Pflegeforschung, Pflegemanagement
Weitere Infos & Material
1;Inhaltsverzeichnis, Geleitwort, Danksagung;7
2;Einleitung;13
3;1 Das Kammerprinzip, bewährt seit dem Mittelalter;23
3.1;1.1 Handwerkskammern haben Gilden und Zu?nfte abgelöst;27
3.2;1.2 Die Ärztekammer, eine feste Institution;28
4;2 Pflegekammern in Europaund Übersee, eine Bestandsaufnahme;33
4.1;2.1 Pflegekammer in Frankreich, Ergebnis einer Gesundheitsreform;33
4.2;2.2 Pflegekammer statt Gewerkschaft in Kanada;36
4.3;2.3 Pflegekammer Polen, Zeiten des Umbruchs;38
4.4;2.4 Pflegekammer in Ungarn, nicht nur fu?r die Pflege;41
4.5;2.5 Pflegekammer Großbritannien, Dank fu?r die Helfer;43
4.6;2.6 Pflegekammer in Indien, Resultat der Unabhängigkeitsbewegung;46
4.7;2.7 Ein Vergleich der Pflegekammern im Ausland;50
5;3 Entwicklungen zum Thema Pflegekammer in Deutschland;53
5.1;3.1 Historische Entwicklung in Deutschland;53
5.2;3.2 Gegenstimmen und Kritik an einer Pflegekammer in Deutschland;56
5.3;3.3 Erste Pflegekammer in Rheinland-Pfalz;60
5.4;3.4 Weitere Aktivitäten und Entwicklungen;63
5.5;3.5 Befragungen von Experten;69
6;4 Interviews und Befragungen;73
6.1;4.1 Untersuchungsdesigns;76
6.2;4.2 Interviews mit Pflegefachkräften im Krankenhaus;77
6.3;4.3 Befragungen von Gutachtern des MDK;81
6.4;4.4 Befragungen von Fu?hrungsmitarbeitern eines Pflegedienstes;84
6.5;4.5 Befragungen von Patienten und Angehörigen;86
6.6;4.6 Auswertung aller Befragungen;92
7;5 Zusammenfassung;97
8;Literaturverzeichnis;101
9;Linkverzeichnis;103
10;Autorenv-, Abku?rzungs- und Sachwortverzeichnis;105
1 Das Kammerprinzip, bewährt seit dem Mittelalter (S. 21-22)
Bevor das Prinzip einer Kammer mit Aufbau, Organisation und Aufgaben sowie Zuständigkeiten erläutert wird, gilt es, die durchaus unterschiedlichen Bedeutungen des Begriffs einer Kammer darzustellen sowie die geschichtliche Entwicklung aufzuzeigen.
Der Begriff Kammer wurde im Laufe der Zeit in verschiedenen Bereichen der Verwaltung unterschiedlich definiert. Historisch betrachtet ist eine Kammer eine Behörde zur Verwaltung der Domänen und sonstigen Einnahmequellen eines Fürsten (Die Zeit – Das Lexikon, 2005, Band 07, S. 405). Im Staatsrecht ist die Kammer eine Volksvertretung, die sich beispielsweise beim Zweikammersystem in eine Erste Kammer (z. B. Oberhaus, Senat oder Herrenhaus) und eine Zweite Kammer (z. B. Unterhaus oder Abgeordnetenhaus) aufteilt (Die Zeit – Das Lexikon, 2005, Band 07, S. 406). In der öffentlichen Verwaltung bildet die Kammer eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Selbstverwaltung gemeinsamer Angelegenheiten von Angehörigen bestimmter Berufszweige, wie zum Beispiel Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie Landwirtschaftskammer (Die Zeit – Das Lexikon, 2005, Band 07, S. 406).
Der Ursprung der heutigen Kammer liegt in den sogenannten Gilden, die sich im 10. Jahrhundert in Deutschland in unterschiedlichen Bereichen bildeten. Zu Beginn waren es kultisch-religiöse Vereinigungen, zu denen dann der Rechtsschutz der Mitglieder kam. Überwiegend religiös bestimmte Gilden münden in der religiösen Bruderschaft (Fuchs/Raab, 1977, S. 310). Händler und Kaufleute schlossen sich zu Gilden zusammen, um sich gegenseitig zu schützen und zu unterstützen. Mit der Förderung und dem Schutz des Handels befassten sich andere Gilden. Der Zugang zur Gilde wurde bis zum Ende des 11. Jahrhunderts durch Bräuche und Vorbedingungen geregelt (Fuchs/Raab, 1977, S. 310). Mitglieder der Gilde konnten auf den Schutz der Gemeinschaft bauen und waren bei Unglücksfällen abgesichert. Im weiteren Verlauf bildeten sich Handelsmetropolen, die auch über einen nicht unerheblichen politischen Einfluss verfügten. Als große und bedeutende überregionale Gilde ist in Deutschland die Hanse bekannt geworden, die sich zu einem Städtebund weiterentwickelte.
Während die Gilden im Bereich des Handels und der Religion von Bedeutung waren, bildeten sich im Bereich des Handwerks die sogenannten Zünfte. Zwischen dem 10. und dem 12. Jahrhundert schlossen sich Handwerker nach Berufsarten zusammen. Dies geschah teils auf Anordnung des Stadtherrn, der sich dadurch bestimmter marktpolizeilicher Aufgaben entledigen konnte, teils aus eigenem Antrieb, um eine wirksame Interessensvertretung aufzubauen (Alisch/Arentzen/Winter, 2004, S. 3459). Diese marktpolizeilichen Aufgaben waren beispielsweise die Kontrolle von Maßen und Gewichten sowie die Einhaltung von Qualitätsstandards. Neben Aufgaben im sozialen und kirchlichen Bereich lag der Schwerpunkt doch im politischen und wirtschaftlichen Bereich. Die Zünfte beeinflussten die Stadtverwaltung, legten Verkaufspreise, Produktionsmengen und Produktionsbedingungen fest und regelten die Berufsausbildung sowie die technische Weiterentwicklung (Alisch/Arentzen/Winter, 2004, S. 3459). Die Organisation schützte und förderte die einzelnen Mitglieder – es bestand eine Zwangsmitgliedschaft. Dadurch wurde die Zahl der Handwerker beschränkt, aber auch ein gewisses Produktions- und Absatzmonopol garantiert, auch bekannt unter dem Begriff der Bannmeile (Alisch/ Arentzen/Winter, 2004, S. 3459). Durch Veränderungen in der Gesellschaft verloren die Zünfte an politischen und wirtschaftlichen Einflüssen. Die Aufgaben beschränkten sich Mitte des 17. Jahrhunderts auf interne Reglementierung und Organisation. Interessensgegensätze zwischen Staat und Zünften führten nach und nach zur Gewerbefreiheit und dadurch zum Ende der Zünfte (Alisch/Arentzen/Winter, 2004, S. 3459).
Neben den verschiedenen Definitionen und Beschreibungen, die versuchen die Komplexität und Vielfältigkeit pflegerischen Handelns zu beschreiben, besteht ein besonderes Merkmal, welches die Pflege in die Nähe des Handwerks, der Dienstleistung, stellt. Dienstleistung im Sinne von Arbeit am und für den Menschen. Als Vorbild für die Errichtung einer Pflegekammer könnten also die Prinzipien und Aufgaben der Handwerkskammer dienen. Die Handwerkskammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist durch staatliche Gesetzgebung errichtet (Alisch/Arentzen/Winter, 2004, S. 1357). Sie ist regional organisiert. Ihr zugehörig sind selbstständige Handwerker, Inhaber handwerksähnlicher Gewerbe sowie die Handwerksgesellen und Handwerkslehrlinge (Alisch/Arentzen/Winter, 2004, S. 1357)